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Schwan & Partner | Beratung und Services im Sozialbereich

BAYERNLETTER® Sep­tem­ber 2018

Neue Förderrichtlinie Pflege (WoLeRaF) und Neues zum 'Rahmenvertrag Tagespflege'.

Aus­ga­be 139

Alten­hil­fe | Aus der Pra­xis für die Praxis

1. Neue För­der­richt­li­nie Pfle­ge (WoLe­RaF)

Der Frei­staat Bay­ern hat zum 01.09.2019 neue Richt­li­ni­en zur För­de­rung neu­er ambu­lant betreu­ter­Wohn­ge­mein­schaf­ten sowie zur För­de­rung von Vor­ha­ben zur Ver­bes­se­rung der Lebens­qua­li­tät und der Rah­men­be­din­gun­gen in der Pfle­ge beschlos­sen (sie­he Anla­ge 1).

a) Demenz­sen­si­bler Aus­bau von Kurzzeit‑, Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen

Wer wird geför­dert?
Nur soli­tä­re Tages­pfle­ge und soli­tä­re Kurz­zeit­pfle­ge (Nicht geför­dert wer­den somit voll­sta­tio­nä­re Dau­er­pfle­ge­ein­rich­tun­gen mit ein­ge­streu­ten Kurz­zeit- und Tagespflegeplätzen).

Was wird gefördert?

  • bau­struk­tu­rel­le Ver­än­de­run­gen, die der Ori­en­tie­rung, Gebor­gen­heit oder Sicher­heit der demenz­kran­ken Pfle­ge­be­dürf­ti­gen dienen,
  • die Errich­tung einer geschütz­ten Grund­stücks­zu­fahrt oder eines geschütz­ten Zugangs mit Orientierungshilfen,
  • Maß­nah­men, die die Ori­en­tie­rung der demen­zi­ell erkrank­ten Men­schen steu­ern, visu­el­le Bar­rie­ren auf­he­ben bzw. ver­mei­den, zu einer Redu­zie­rung von Angst­zu­stän­den bei­tra­gen und Gebor­gen­heit ver­mit­teln können,
  • Maß­nah­men, die der Sin­ne­s­an­re­gung die­nen und milieu­the­ra­peu­ti­sche Ansät­ze umsetzen,
  • Maß­nah­men aus dem Bereich der intel­li­gen­ten Assistenzsysteme,
  • beson­ders wider­stands­fä­hi­ge Aus­füh­run­gen der Instal­la­tio­nen im Sani­tär- und sicht­ba­ren Hei­zungs­be­reich, Gemein­schafts­wohn­kü­chen ein­schließ­lich der erfor­der­li­chen­Si­cher­heits- und Gerä­te­aus­stat­tung sowie orts­fes­tes Gartenmobiliar.

Höhe der Förderung

  • Bis zu 75.000 EUR pro Pro­jekt, maxi­mal 90 % der Kosten
  • Es kön­nen meh­re­re o. g. Pro­jek­te pro Ein­rich­tung auch gleich­zei­tig geför­dert werden

b) Ein­zel­pro­jek­te zur Ver­bes­se­rung der Lebens­qua­li­tät und der Rah­men­be­din­gun­gen in der Pflege

Was wird gefördert?

Maß­nah­men, die Ände­run­gen in der Ver­sor­gungs­struk­tur von Pfle­ge­be­dürf­ti­gen erwar­ten lassen.

  • Ent­wick­lung oder Fort­ent­wick­lung von rich­tungs­wei­sen­den Kon­zep­ten, deren Ein­füh­rung, die Beglei­tung der Umset­zung und deren Evaluierung. 
  • Pro­jekt­ma­nage­ment, Koor­di­na­ti­on und Orga­ni­sa­ti­on und ggf. zu beschaf­fen­de Aus­rüs­tungs­ge­gen­stän­de bei der Umset­zung und Ein­füh­rung von inno­va­ti­ven und ggf. modell­haf­ten Pro­jek­ten auf­grund neu ent­wi­ckel­ter Konzepte.
  • Wis­sen­schaft­li­che Beglei­tung bei der Umset­zung von inno­va­ti­ven und ggf. modell­haf­ten Projekten.
  • Öffent­lich­keits­ar­beit, ins­be­son­de­re die Durch­füh­rung von Fach­ta­gun­gen und Symposien.

Die o. g. genann­ten Maß­nah­men sind auch kumu­la­tiv för­der­fä­hig. Zuwen­dungs­fä­hig sind Per­so­nal- und Sach­aus­ga­ben, die im Zusam­men­hang mit dem jeweils geför­der­ten Pro­jekt anfallen.

Wer wird geför­dert?
Trä­ger von sta­tio­nä­ren Pflegeeinrichtungen.

Höhe der För­de­rung
Die Zuwen­dung beträgt je Pro­jekt bis zu 60.000 EUR, höchs­tens 90 % der erfor­der­li­chen zuwen­dungs­fä­hi­gen Aus­ga­ben. Die Zuwen­dung ist auf vol­le zehn Euro zu run­den.
Dau­er der Zuwen­dung: Der Bewil­li­gungs­zeit­raum umfasst maxi­mal 36 Monate.

c) Schaf­fung von Kurz­zeit­pfle­ge­plät­zen („Fix plus x“)

Was wird gefördert?

  • Gilt für fes­te Kurz­zeit­pfle­ge­plät­ze (Fix plus x), die nach 01.09.2018 geschaf­fen werden.
  • Zum Zeit­punkt der Antrag­stel­lung darf noch kei­ne Ver­pflich­tung für „Fix plus x“ im Sin­ne des LPSK Beschlus­ses vom 12.10.2017 gegen­über der Pfle­ge­kas­se erklärt wor­den sein.

Höhe der Förderung:

  • Bis zu 100 EUR pro nicht beleg­tem Platz, maxi­mal 10.000 EUR pro Platz und Jahr
  • max. 90 % des ein­rich­tungs­in­di­vi­du­el­len Tagessatzes.

Grund­sätz­lich wer­den für jeden ver­ein­bar­ten Kurz­zeit­pfle­ge­platz 100 nicht beleg­te Tage im Jahr mit bis zu 100 EUR pro Tag gefördert.

Ober­gren­zen für Förderung

  • bis 99 Plät­ze: 2 Plätze
  • 100 — 199 Plät­ze: 3 Plätze
  • ab 200 Plät­ze: 4 Plätze

Bei­spiel:
Eine Ein­rich­tung mit 120 Plät­zen ver­ein­bart nach dem 01.09.2018 drei fes­te Kurzzeitpflegeplätze:

  • max. drei nicht beleg­te Plät­ze wer­den gefördert
  • es gibt eine max. För­de­rung von 30.000 EUR p. a.
Fazit
Für Trä­ger, die bereits eine sehr gute Aus­las­tung haben, wird es kei­ne För­de­rung geben.
Ein­rich­tun­gen, die bis­her das Risi­ko gescheut haben und kein „Fix plus x“ ver­ein­bart haben, soll­ten nun prü­fen, ob mit der staat­li­chen För­de­rung fes­te Kurz­zeit­pfle­ge­plät­ze geschaf­fen wer­den können.

2. Rah­men­ver­trag Tages­pfle­ge
Nach lan­gen Ver­hand­lun­gen wird erst­mals mit Wir­kung ab 01.10.2018 in der teil­sta­tio­nä­ren Pfle­ge ein Rah­men­ver­trag gelten.

Der Rah­men­ver­trag gilt für die soli­tä­re und für die ein­ge­streu­te teil­sta­tio­nä­re Pfle­ge, soweit die Rege­lun­gen nicht aus­drück­lich nur für soli­tä­re teil­sta­tio­nä­re Pfle­ge­ein­rich­tun­gen getrof­fen sind.

Wich­tig
Ger­ne hät­ten wir auch für die Trä­ger, die kei­nem Ver­band ange­hö­ren, über die sehr wich­ti­gen neu­en Rege­lun­gen (ins­be­son­de­re über das neue Abrech­nungs­ver­fah­ren) berich­tet. Dies ist uns lei­der bis dato nicht mög­lich. Wir gehen aber davon aus, dass die Pfle­ge­kas­sen­ver­bän­de Ihrer Ver­pflich­tung zur dies­be­züg­li­chen Infor­ma­ti­on selbst nach­kom­men werden.

Haben Sie Fra­gen?
Dann wen­den Sie sich bit­te an Herrn Hubert Braun
per E‑Mail unter hubert.braun(at)schwan-partner.de
oder rufen Sie an unter 089 665191–36. 

Sie kön­nen die­sen BAYERNLETTER® auch als pdf-Datei herunterladen.

Bayernletter

Weitersagen:

Nilgün Bürger

Steuerberaterin / Finanzbuchhaltung

Nilgün Bürger ist Dipl. Betriebswirtin (FH), Steuerberaterin und seit 1. Oktober 2022 Leiterin der Finanzbuchhaltung. Zudem ist Sie Gesellschafter-Geschäftsführerin der Steuerberatung Schwan & Partner GmbH StBG. Sie hat mehr als 17 Jahre Erfahrung bei der steuerlichen Beratung von Unternehmen im Gesundheitssektor, Stiftungen und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen. Dabei liegt ihr Tätigkeitsschwerpunkt bei der steuerlichen Beratung sowie steuerrechtlichen Spezialfragestellungen gemeinnütziger Einrichtungen. Die Vertretung gegenüber den Finanzbehörden bei Betriebsprüfungen, verbindliche Auskünfte als auch bei Einspruchs- und Klageverfahren gehören ebenso wie die Erstellung von Steuererklärungen /-voranmeldungen, Jahresabschlüsse (kameral, doppisch) und Finanzbuchhaltungen zu Ihrer Kernkompetenz.

Rainer Walk

Heimkostenabrechnung

Rainer Walk ist seit mehr als 20 Jahren im IT-Bereich der Sozialwirtschaft tätig und spezialisierte sich bei einem Software-Hersteller in zahlreichen Kunden-Projekten für diesen Markt. Rainer Walk leitete den Support-Bereich, Schulungen und Seminare. Er koordinierte Entwicklungs- und Programmierungsprojekte. Das softwaregestützte Workflow-Management bei Einrichtungen und Verbänden der freien Wohlfahrtspflege kam als weiteres Fachgebiet hinzu.
Die Schwerpunkte der Arbeit von Rainer Walk liegen in der herstellerunabhängigen strategischen IT-Beratung im Sozialbereich. Seine Tätigkeitsfelder sind das IT-Projekt- und Prozessmanagement und das Business Process Outsourcing (BPO) im Bereich Abrechnung.

Melanie Schwaiger

Geschäftsführerin / Controlling

Melanie Schwaiger absolvierte 2009 bereits während ihres Studiums ein Praktikum bei Schwan & Partner. Nachdem sie ihr betriebswirtschaftliches Master-Studium erfolgreich abgeschlossen hatte, begann sie in den Bereichen Controlling und Pflegesatzwesen des Unternehmens. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind seitdem die Erstellung von Businessplänen, Wirtschaftlichkeits- und Standortanalysen sowie der Aufbau und die Implementierung von Controllinginstrumenten. Seit 2020 ist Frau Schwaiger Leitung des Geschäftsbereiches Finanz- und Rechnungswesen und 2021 wurde ihr zudem die Leitung des Bereichs Controlling übertragen. 

Seit dem 01.01.2022 ist Melanie Schwaiger Geschäftsführerin von Schwan & Partner.

Edith Pfingstgräf

Projektmanagement

Edith Pfingstgräf ist seit 1999 bei der Schwan & Partner GmbH tätig. Die studierte Diplom-Betriebswirtin (FH) qualifizierte sich berufsbegleitend zur Projektmanagerin IHK. Die Tätigkeitsschwerpunkte von Edith Pfingstgräf liegen im Projektmanagement und Controlling von Pflegeeinrichtungen - die zielorientierte Planung, Steuerung und Information des Unternehmens und seiner Teilbereiche. Edith Pfingstgräf hat umfangreiche Projekterfahrung bei der Implementierung eines Controlling-Systems, der Planung, Eröffnung und Betrieb von Senioreneinrichtungen sowie der Erstellung von Businessplänen und Wirtschaftlichkeitsanalysen.

Maria Lehr

Management

Maria Lehr kam bereits mit Erfahrung als Hauswirtsschafts- und stellvertretende Heimleitung in der Altenhilfe 1995 zur Schwan & Partner GmbH. Als Seniorberaterin waren ihre Tätigkeitsschwerpunkte die Restrukturierung von Verwaltungsabläufen in Einrichtungen der Altenhilfe, die Unterstützung bei der Heimkostenabrechnung sowie die Verhandlung von Investitionskosten. Seit 2020 ist sie Mitglied der Geschäftsleitung und verantwortlich für den Bereich operatives Management. Frau Lehr ist Geschäftsführerin von drei Altenhilfeeinrichtungen.

Julian Braun

Geschäftsführer / Pflegesatzwesen

Julian Braun ist seit 2014 bei der Schwan & Partner GmbH tätig. Der studierte Betriebswirt (M.Sc.) startete im Bereich Controlling und wechselte im Jahr 2016 in die Pflegesatzabteilung. Von da an sammelte er auch Erfahrung im Bereich Management und Beratung als stellvertretende Leitung. 2020 wurde ihm die Leitung des Bereichs Pflegesatzwesen übertragen. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Verhandlung von Pflegesätzen und in der Analyse betriebswirtschaftlicher Prozesse. Zudem besitzt er die Qualifikation zur Leitung von Pflegeeinrichtungen. 

Seit dem 01.01.2022 ist Julian Braun Geschäftsführer von Schwan & Partner.

Andrea Fischer

Office Management

Andrea Fischer ist ausgebildete Industriekauffrau mit einer Weiterbildung zur praktischen Betriebswirtin. Seit 1999 leitet sie das Office Management von Schwan & Partner und ist verantwortlich für die administrativen Aufgaben. Als Prokuristin und Assistentin der Gesellschafter ist sie mit allen Belangen des Unternehmens und der Mitarbeiter*innen betraut.

Hubert Braun

Management / Pflegesatzwesen

Hubert Braun ist studierter Betriebswirt. Seine berufliche Karriere begann 1990 bei einem großen Wohlfahrtsverband. Dort war er für die betriebswirtschaftliche Beratung und für das Pflegesatzwesen verantwortlich.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Controlling sowie im Bereich Pflegesatz für Pflege-, Behinderten- und Jugendhilfeeinrichtungen. 

Er berät soziale Einrichtungen bei Leistungs- und Entgeltvereinbarungen und unterstützt sie bei Schiedsstellenverfahren. Die Begleitung bei Betriebsübergängen, die Erstellung von Businessplänen und Wirtschaftlichkeitsanalysen ist ebenso seine Kernkompetenz.

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Arbeit ist die Beratung von Planern und Investoren bei der Projektierung und Realisierung von Senioreneinrichtungen. Hubert Braun ist Mitglied der Landespflegesatzkommission Bayern.

Silvia Josephi

Finanzbuchhaltung

Silvia Josephi ist ausgebildete IT-Kauffrau, geprüfte Bilanzbuchhalterin (IHK) und internationale Bilanzbuchhalterin (IHK). Seit 1995 ist sie bei der Schwan & Partner GmbH für den Aufbau und die kontinuierliche Expansion des Geschäftsbereiches Finanzbuchhaltung in den Bereichen Alten-, Behinderten-, und Jugendhilfe sowie für kommunale Einrichtungen verantwortlich. Ihre Kernkompetenzen liegen in der Übernahme von laufenden Buchhaltungen, Erstellung von Jahresabschlüssen, Ansprechpartnerin für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Implementierung von Kostenrechnungsstrukturen. Im Bereich der Beratung gehören zu ihrer Expertise praxisorientierte Soll-IST-Analysen von Prozessabläufen und Organisationsstrukturen innerhalb der Abteilung Rechnungswesen sozialer Einrichtungen.

Hartmut Joithe

Geschäftsführender Gesellschafter