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Schwan & Partner | Beratung und Services im Sozialbereich

BAYERNLETTER® Novem­ber 2021

Verlängerung des Rettungsschirms Pflege, neuer allgemeiner Mindestlohn und mehr.
Pflege Hilfe


Alten­hil­fe | Aus der Pra­xis für die Praxis

I. Ver­län­ge­rung des Ret­tungs­schirms Pfle­ge bis 31.03.2022


Der Gesetz­ent­wurf der Frak­tio­nen SPD, BÜND­NIS 90/DIE GRÜ­NEN und FDP zur Ände­rung
des Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes und wei­te­rer Geset­ze anläss­lich der Auf­he­bung der Feststel-
lung der epi­de­mi­schen Lage von natio­na­ler Trag­wei­te sieht u.a. eine Ver­län­ge­rung der Ret-
tungs­schirms Pfle­ge bis 31.03.2022 vor.


Dem­nach könn­ten pan­de­mie­be­ding­te Mehr­auf­wen­dun­gen und Min­der­ein­nah­men
wei­ter­hin bis 31.03.2022 erstat­tet werden.


Am 11.11.2021 soll die ers­te Lesung des Ent­wurfs im Bun­des­tag statt­fin­den. Die 2./3. Le-
sung soll am 16.11.2021 statt­fin­den. Der Bun­des­rat könn­te dann am 19.11.2021 in einer
dies­be­züg­li­chen Son­der­sit­zung sei­ne Zustim­mung erteilen.


II. Pfle­ge­fach­kräf­te PpSG Ände­rung der FAQ’s

Die FAQ’s zur Finan­zie­rung von Ver­gü­tungs­zu­schlä­gen für zusätz­li­che Pfle­ge­stel­len nach §
8 Absatz 6 SGB XI wur­den geändert.


Dem­nach kann nun der Ver­gü­tungs­zu­schlag grund­sätz­lich auch für bereits Mit­ar­bei­ten­de be-
antragt wer­den, sofern es sich um zusätz­li­che Pfle­ge­fach­kräf­te oder Fach­kräf­te aus dem Ge-
sund­heits- oder Sozi­al­be­reich han­delt (Fra­ge 3 und 16).


Bis­her war die Anfor­de­rung, dass es sich um Neu­ein­stel­lun­gen han­deln muss­te.
https://​www​.gkv​-spit​zen​ver​band​.de/​p​f​l​e​g​e​v​e​r​s​i​c​h​e​r​u​n​g​/​f​i​n​a​n​z​i​e​r​u​n​g​_​u​n​d​_​f​o​e​r​d​e​r​u​n​g​/​f​i​n​an-
zierungs__und_foerdervorhaben.jsp


III. § 43c SGB XI Abrech­nungs­hin­wei­se des GKV ab 01.01.2022


Wie bereits mehr­fach berich­tet wer­den ab dem 1.1.2022 die pfle­ge­be­ding­ten Eigen­an­tei­le
pro­zen­tu­al nach Auf­ent­halts­dau­er ver­rin­gert und hier­durch die Heim­kos­ten redu­ziert.
Zuschlä­ge für zu zah­len­den pfle­ge­be­ding­ten Eigenanteil

  • Bis 12 Mona­te Auf­ent­halt 5%
  • Ab 12 Mona­te Auf­ent­halt 25%
  • Ab 24 Mona­te Auf­ent­halt 45%
  • Ab 36 Mona­te Auf­ent­halt 70%

Die Pfle­ge­ein­rich­tung, die die Pfle­ge­be­dürf­ti­gen ver­sorgt, stellt der Pfle­ge­kas­se neben dem
Leis­tungs­be­trag den Leis­tungs­zu­schlag in Rech­nung und den Pfle­ge­be­dürf­ti­gen den ver­blei-
ben­den Eigenanteil.


Für das Abrech­nungs­ver­fah­ren hat nun der GKV Spit­zen­ver­band der Pfle­ge­kas­sen ers­te Ab-
rech­nungs­hin­wei­se zu den leis­tungs­recht­li­chen Vor­schrif­ten erlas­sen.
Die AOK hat bereits für den Leis­tungs­zu­schlag Hin­wei­se für Pfle­ge­ein­rich­tun­gen ver­öf­fent-
lich.


Dem­nach plant die AOK den Leis­tungs­zu­schlag frist­ge­recht an voll­sta­tio­nä­re Pfle­ge-
ein­rich­tun­gen auszuzahlen.

Geplant ist, dass der Leis­tungs­zu­schlag bis zum 15. Janu­ar 2022 ein­geht.
Aller­dings kann es im Janu­ar 2022, bedingt durch die hohen tech­ni­schen Anfor­de­run-
gen, zu Ver­zö­ge­run­gen kommen.

So erfah­ren Ver­si­cher­te der AOK recht­zei­tig, dass die Pfle­ge­ein­rich­tun­gen gege­be-
nen­falls den Leis­tungs­zu­schlag bei der Berech­nung des Eigen­an­teils erst spä­ter be-
rück­sich­ti­gen können.

Eine spä­te­re Berück­sich­ti­gung des Eigen­an­teils kann auf­tre­ten, wenn Pfle­ge­ein­rich-
tun­gen die Infor­ma­tio­nen über die Bezugs­dau­er ver­zö­gert erhal­ten.
https://​www​.aok​.de/​g​p​/​n​e​w​s​-​p​f​l​e​g​e​/​n​e​w​s​d​e​t​a​i​l​/​l​e​i​s​t​u​n​g​s​z​u​s​c​h​l​a​g​-​f​u​e​r​-​p​f​l​e​g​e​b​e​d​u​e​r​f​t​i​g​e​-​h​in-
wei­se-fuer-pfle­ge­ein­rich­tun­gen

Die­se Hin­wei­se lie­gen als Anlage1 a — c bei.


IV. Infor­ma­ti­on zum Umla­ge­ver­fah­ren nach dem Pfle­ge­be­ru­fe­ge­setz (PflBG)

Die Lan­des­pfle­ge­satz­kom­mis­si­on hat sich in der letz­ten Sit­zung dar­auf ver­stän­digt, ein Infor-
mati­ons­schrei­ben zum Ver­fah­ren der Aus­bil­dungs­um­la­ge zu erstel­len. Hier­zu haben wir im
BL 10.2021 bereits aus­führ­lich infor­miert.
Das Info-Schrei­ben liegt als Anla­ge 2 bei.

V. Neu­er all­ge­mei­ner Min­dest­lohn ab 1.1.2022

Die Min­dest­lohn­kom­mis­si­on emp­fahl am 1.7.2020 eine gesetz­li­che Anpas­sung des Min­dest-
lohns in meh­re­ren Stu­fen. Dar­auf­hin wur­de die­ser ab dem 1.1.2021 von 9,35 € brut­to auf
9,50 € ange­ho­ben. Zum 1.7.2021 erfolg­te eine wei­te­re Erhö­hung auf 9,60 €.
Die nächs­ten Anpas­sun­gen erfol­gen dann

  • zum 1.1.2022 auf 9,82 € und
  • ab dem 1.7.2022 auf 10,45 €.

Der gesetz­li­che Min­dest­lohn gilt für alle Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer über 18 Jah­re.
Unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen haben auch Prak­ti­kan­tin­nen und Prak­ti­kan­ten Anspruch
auf Min­dest­lohn. Aus­ge­nom­men vom Erhalt des Min­dest­lohns sind z. B. Aus­zu­bil­den­de, eh-
ren­amt­lich Täti­ge oder Teil­neh­me­rin­nen und Teil­neh­mer an einer Maß­nah­me der Arbeits­för-
derung.


Bei Ver­trä­gen mit Mini­job­bern muss über­prüft wer­den, ob durch den Min­dest­lohn die Gering-
fügig­keits­gren­ze von 450 € pro Monat über­schrit­ten wird.

Die neue Regie­rung plant die Mini­job­gren­ze 2022 vor­aus­sicht­lich auf 520 € im Monat
zu erhö­hen.

Gleich­zei­tig ist eine Anhe­bung des Min­dest­lohns dann auf 12 € vorgesehen.

Min­dest­lohn Pflege


VI. Con­trol­ling – Von der Pla­nung über die Steue­rung zur Kon­trol­le des Unter-
neh­mens­er­fol­ges

Ins­be­son­de­re vor dem Hin­ter­grund von sich per­ma­nent ver­än­dern­den äuße­ren Ein­fluss­fak­to-
ren, wie z.B. die tarif­li­chen Vor­ga­ben von Sei­ten des Gesetz­ge­bers, ist die „Finan­zi­el­le Sta­bi-
lität“ der am häu­figs­ten genann­te Grund, war­um wir bereits zahl­rei­che sozia­le Ein­rich­tun­gen
mit einem von uns ent­wi­ckel­ten Con­trol­ling­s­ys­tem betreuen.

Solan­ge es kei­ne unvor­her­ge­se­he­nen Ände­run­gen gibt, ist ein manu­el­les Ein­grei­fen durch die
Geschäfts­füh­rung oft nicht zwin­gend not­wen­dig. Dies ist aber gene­rell eher die Aus­nah­me und
im Beson­de­ren bei sozia­len Einrichtungen.

Die sich im stän­di­gen Wan­del befin­den­den Vor­ga­ben von Sei­ten der Poli­tik (Fach­kraft­quo­ten,
Arbeit­neh­mer-Refi­nan­zie­rungs­op­tio­nen etc.) zwin­gen in den meis­ten Fäl­len die Geschäfts­füh-
rung zu einer Kurs­kor­rek­tur (ein­hal­ten diver­ser Auf­la­gen um Ver­trags­stra­fen zu ent­ge­hen,
Aus­schöp­fung des vol­len Refi­nan­zie­rungs­po­ten­ti­als, stän­di­ge Anpas­sung des Per­so­nal-Kun-
den-Ver­hält­nis­ses).

Für bis­her nicht tarif­ge­bun­de­ne Trä­ger kommt in Zukunft die Über­wa­chung der jewei­li­gen Ta-
rif­ent­wick­lun­gen hin­zu. Wie die Tarif­run­de 2021/2022 gezeigt hat, in der Stei­ge­run­gen für das
Pfle­ge­per­so­nal von ca. 8,5% beschlos­sen wur­den, kön­nen Tarif­stei­ge­run­gen sehr hef­tig aus-
fal­len.

Wir beglei­ten Sie ger­ne mit dem fol­gen­den Ange­bot, um auf die Ände­run­gen jeder­zeit reagie-
ren zu können:

  • Insol­venz­prä­ven­ti­on durch Auf­zei­gen von defi­zi­tä­ren Ergeb­nis­bei­trä­gen und zeit­na-
    hem Ent­ge­gen­steu­ern
  • Sorg­fäl­ti­ges Personalcontrolling:
    • Ver­mei­dung von Unter­be­set­zun­gen und damit in Ver­bin­dung ste­hen­der poten­ti­el­ler Rück­for­de­run­gen durch die Kostenträger
    • Reak­ti­on auf Überbesetzungen
    • Kor­rek­te Kal­ku­la­ti­on der Voll­zeit­kraft-Antei­le anhand der Brut­to-/ Net­to­ar­beits­zeit inkl. Berück­sich­ti­gung von aus­be­zahl­ten Über­stun­den und Urlaubs­ab­gel­tun­gen sowie Fehl­zei­ten (z. B. Beschäftigungsverbote)
    • Ertrags­stei­ge­rung durch Aus­schöp­fung von För­der­po­ten­tia­len (z. B. PpSG,PAF, GPVG)
  • Umstel­lung auf Tarif, mit Ein­grup­pie­rung der Mit­ar­bei­ter und Personalkostenermitt-lung.
  • Adäqua­te Qua­li­täts­c­en­ter­aus­wer­tun­gen (z. B. für die Küche inkl. Plan-/IST-Ver­gleich der Gesamt­kos­ten je Beköstigungstag)
  • Pfle­ge­da­sh­board über Aus­las­tungs­gra­de, Pfle­ge­grad­mix, Fachkraftquoten
  • Strin­gen­te Pla­nung des gesam­ten ope­ra­ti­ven Geschäfts
  • Kon­ti­nu­ier­li­che Über­prü­fung der Ziel­er­rei­chung mit­tels geeig­ne­ter Prognosen
  • Kom­pe­ten­ter Ansprech­part­ner bei finan­zi­el­len Son­der­si­tua­tio­nen, wie z. B. COVID19-Pandemie
  • Ent­las­tung der Geschäftsführung/ Ein­rich­tungs­lei­tung („Kon­zen­tra­ti­on auf das Wesentliche“)
  • Visu­ell anspre­chen­des und auf den Punkt gebrach­tes Zahlenmaterial
  • Kos­ten­güns­ti­ges sowie kun­den­in­di­vi­du­ell abge­stimm­tes Con­trol­ling, garan­tiert durch unser modu­lar auf­ge­bau­tes Angebotsportfolio

Wir sor­gen mit unse­rer web­ba­sier­ten Lösung dafür, dass Sie auf Kurs blei­ben. Zu jeder Zeit,
an jedem Ort. Kon­tak­tie­ren Sie uns ger­ne für ein unver­bind­li­ches Angebot.


Haben Sie Fra­gen? Dann wen­den Sie sich bit­te an Herrn Hubert Braun per E‑Mail unter
Hubert.braun@schwan-partner.de oder rufen Sie an unter 089 665191–0.

Sie kön­nen die­sen BAYERNLETTER® hier als pdf-Datei her­un­ter­la­den.

Anla­ge 1a‑c und Anla­ge 2 zum BAYERNLETTER®® 181.

Bayernletter

Weitersagen:

Nilgün Bürger

Steuerberaterin / Finanzbuchhaltung

Nilgün Bürger ist Dipl. Betriebswirtin (FH), Steuerberaterin und seit 1. Oktober 2022 Leiterin der Finanzbuchhaltung. Zudem ist Sie Gesellschafter-Geschäftsführerin der Steuerberatung Schwan & Partner GmbH StBG. Sie hat mehr als 17 Jahre Erfahrung bei der steuerlichen Beratung von Unternehmen im Gesundheitssektor, Stiftungen und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen. Dabei liegt ihr Tätigkeitsschwerpunkt bei der steuerlichen Beratung sowie steuerrechtlichen Spezialfragestellungen gemeinnütziger Einrichtungen. Die Vertretung gegenüber den Finanzbehörden bei Betriebsprüfungen, verbindliche Auskünfte als auch bei Einspruchs- und Klageverfahren gehören ebenso wie die Erstellung von Steuererklärungen /-voranmeldungen, Jahresabschlüsse (kameral, doppisch) und Finanzbuchhaltungen zu Ihrer Kernkompetenz.

Rainer Walk

Heimkostenabrechnung

Rainer Walk ist seit mehr als 20 Jahren im IT-Bereich der Sozialwirtschaft tätig und spezialisierte sich bei einem Software-Hersteller in zahlreichen Kunden-Projekten für diesen Markt. Rainer Walk leitete den Support-Bereich, Schulungen und Seminare. Er koordinierte Entwicklungs- und Programmierungsprojekte. Das softwaregestützte Workflow-Management bei Einrichtungen und Verbänden der freien Wohlfahrtspflege kam als weiteres Fachgebiet hinzu.
Die Schwerpunkte der Arbeit von Rainer Walk liegen in der herstellerunabhängigen strategischen IT-Beratung im Sozialbereich. Seine Tätigkeitsfelder sind das IT-Projekt- und Prozessmanagement und das Business Process Outsourcing (BPO) im Bereich Abrechnung.

Melanie Schwaiger

Geschäftsführerin / Controlling

Melanie Schwaiger absolvierte 2009 bereits während ihres Studiums ein Praktikum bei Schwan & Partner. Nachdem sie ihr betriebswirtschaftliches Master-Studium erfolgreich abgeschlossen hatte, begann sie in den Bereichen Controlling und Pflegesatzwesen des Unternehmens. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind seitdem die Erstellung von Businessplänen, Wirtschaftlichkeits- und Standortanalysen sowie der Aufbau und die Implementierung von Controllinginstrumenten. Seit 2020 ist Frau Schwaiger Leitung des Geschäftsbereiches Finanz- und Rechnungswesen und 2021 wurde ihr zudem die Leitung des Bereichs Controlling übertragen. 

Seit dem 01.01.2022 ist Melanie Schwaiger Geschäftsführerin von Schwan & Partner.

Edith Pfingstgräf

Projektmanagement

Edith Pfingstgräf ist seit 1999 bei der Schwan & Partner GmbH tätig. Die studierte Diplom-Betriebswirtin (FH) qualifizierte sich berufsbegleitend zur Projektmanagerin IHK. Die Tätigkeitsschwerpunkte von Edith Pfingstgräf liegen im Projektmanagement und Controlling von Pflegeeinrichtungen - die zielorientierte Planung, Steuerung und Information des Unternehmens und seiner Teilbereiche. Edith Pfingstgräf hat umfangreiche Projekterfahrung bei der Implementierung eines Controlling-Systems, der Planung, Eröffnung und Betrieb von Senioreneinrichtungen sowie der Erstellung von Businessplänen und Wirtschaftlichkeitsanalysen.

Maria Lehr

Management

Maria Lehr kam bereits mit Erfahrung als Hauswirtsschafts- und stellvertretende Heimleitung in der Altenhilfe 1995 zur Schwan & Partner GmbH. Als Seniorberaterin waren ihre Tätigkeitsschwerpunkte die Restrukturierung von Verwaltungsabläufen in Einrichtungen der Altenhilfe, die Unterstützung bei der Heimkostenabrechnung sowie die Verhandlung von Investitionskosten. Seit 2020 ist sie Mitglied der Geschäftsleitung und verantwortlich für den Bereich operatives Management. Frau Lehr ist Geschäftsführerin von drei Altenhilfeeinrichtungen.

Julian Braun

Geschäftsführer / Pflegesatzwesen

Julian Braun ist seit 2014 bei der Schwan & Partner GmbH tätig. Der studierte Betriebswirt (M.Sc.) startete im Bereich Controlling und wechselte im Jahr 2016 in die Pflegesatzabteilung. Von da an sammelte er auch Erfahrung im Bereich Management und Beratung als stellvertretende Leitung. 2020 wurde ihm die Leitung des Bereichs Pflegesatzwesen übertragen. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Verhandlung von Pflegesätzen und in der Analyse betriebswirtschaftlicher Prozesse. Zudem besitzt er die Qualifikation zur Leitung von Pflegeeinrichtungen. 

Seit dem 01.01.2022 ist Julian Braun Geschäftsführer von Schwan & Partner.

Andrea Fischer

Office Management

Andrea Fischer ist ausgebildete Industriekauffrau mit einer Weiterbildung zur praktischen Betriebswirtin. Seit 1999 leitet sie das Office Management von Schwan & Partner und ist verantwortlich für die administrativen Aufgaben. Als Prokuristin und Assistentin der Gesellschafter ist sie mit allen Belangen des Unternehmens und der Mitarbeiter*innen betraut.

Hubert Braun

Management / Pflegesatzwesen

Hubert Braun ist studierter Betriebswirt. Seine berufliche Karriere begann 1990 bei einem großen Wohlfahrtsverband. Dort war er für die betriebswirtschaftliche Beratung und für das Pflegesatzwesen verantwortlich.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Controlling sowie im Bereich Pflegesatz für Pflege-, Behinderten- und Jugendhilfeeinrichtungen. 

Er berät soziale Einrichtungen bei Leistungs- und Entgeltvereinbarungen und unterstützt sie bei Schiedsstellenverfahren. Die Begleitung bei Betriebsübergängen, die Erstellung von Businessplänen und Wirtschaftlichkeitsanalysen ist ebenso seine Kernkompetenz.

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Arbeit ist die Beratung von Planern und Investoren bei der Projektierung und Realisierung von Senioreneinrichtungen. Hubert Braun ist Mitglied der Landespflegesatzkommission Bayern.

Silvia Josephi

Finanzbuchhaltung

Silvia Josephi ist ausgebildete IT-Kauffrau, geprüfte Bilanzbuchhalterin (IHK) und internationale Bilanzbuchhalterin (IHK). Seit 1995 ist sie bei der Schwan & Partner GmbH für den Aufbau und die kontinuierliche Expansion des Geschäftsbereiches Finanzbuchhaltung in den Bereichen Alten-, Behinderten-, und Jugendhilfe sowie für kommunale Einrichtungen verantwortlich. Ihre Kernkompetenzen liegen in der Übernahme von laufenden Buchhaltungen, Erstellung von Jahresabschlüssen, Ansprechpartnerin für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Implementierung von Kostenrechnungsstrukturen. Im Bereich der Beratung gehören zu ihrer Expertise praxisorientierte Soll-IST-Analysen von Prozessabläufen und Organisationsstrukturen innerhalb der Abteilung Rechnungswesen sozialer Einrichtungen.

Hartmut Joithe

Geschäftsführender Gesellschafter