BAYERNLETTER® Mai 2025

Neue Förderung durch den Freistaat zur Beschleunigung der Digitalisierung in stationären und ambulanten Einrichtungen nach § 8 Abs. 8 SGB XI // Tarifabschluss im öffentlichen Dienst // Beitragsentwicklung in der Sozialversicherung

BAYERNLETTER Mai 2025 Aus­ga­be 216

I. Neue För­de­rung durch den Frei­staat zur Beschleu­ni­gung der Digi­ta­li­sie­rung in sta­tio­nä­ren und ambu­lan­ten Ein­rich­tun­gen nach § 8 Abs. 8 SGB XI

Der Frei­staat Bay­ern hat für Pfle­ge­ein­rich­tun­gen ab 01.04.2025 ein neu­es För­der­pro­gramm in Höhe von 15 Mio. EUR beschlos­sen. Um die Digi­ta­li­sie­rung in den baye­ri­schen Pfle­ge­ein­rich­tun­gen zu beschleu­ni­gen und Ein­rich­tun­gen finan­zi­ell bei den Inves­ti­tio­nen zu ent­las­ten, gewährt der Frei­staat Bay­ern ergän­zend zur För­de­rung der Pfle­ge­ver­si­che­rung im Rah­men der „100 % WLAN Stra­te­gie – Kom­ple­men­tär­för­de­rung“ bis zu wei­te­ren 12.000 EUR pro Versorgungsvertrag.

1. Was wird gefördert

  • För­der­fä­hig sind ein­ma­li­ge Anschaf­fun­gen von digi­ta­ler oder tech­ni­scher Aus­rüs­tung, die als Haupt­zweck ins­be­son­de­re die Ent­las­tung der Pfle­ge­kräf­te, die Ver­bes­se­rung der pfle­ge­ri­schen Ver­sor­gung oder die För­de­rung einer stär­ke­ren Betei­li­gung der Pfle­ge­be­dürf­ti­gen verfolgen.
  • Die För­de­rung des Frei­staa­tes ver­dop­pelt die Inves­ti­ti­ons­för­de­run­gen der Pfle­ge­kas­se nach § 8 Abs. 8 SGB XI auf dann 24.000 EUR.
  • Es wer­den nur Anschaf­fun­gen geför­dert, die mit einem Bescheid geneh­migt wur­den, der von den Pfle­ge­kas­sen nach dem 01.04.2025 erlas­sen wurde.
  • Eine Nach­fi­nan­zie­rung bereits getä­tig­ter Inves­ti­tio­nen ist somit aus­ge­schlos­sen, wenn hier­für bereits ein Bescheid vor dem 01.05.2025 ergan­gen ist.
  • Vor­aus­set­zung für die Bewil­li­gung der För­de­rung ist die Vor­la­ge des Zuwen­dungs­be­schei­des der für den Voll­zug des Bun­des­för­der­pro­gramms zustän­di­gen Pflegekasse.

2. Wer wird gefördert

  • Voll­sta­tio­nä­re Pflegeeinrichtungen
  • Ambu­lan­te Dienste
  • Tages­pfle­ge bzw. teil­sta­tio­nä­re Pflegeeinrichtungen

Die För­de­rung gibt es somit pro Versorgungsvertrag.

3. Höhe der Förderung

Die För­de­rung beträgt ana­log dem § 8 Abs.8 SGB XI 12.000 EUR und maxi­mal 40 % der getä­tig­ten Anschaffungen.

Die För­de­rung ist auf einen Gesamt­be­trag in Höhe von 15 Mio. EUR begrenzt. Antrag­stel­lun­gen sind nur befris­tet bis 31.12.2027 mög­lich, soweit die Gesamt­mit­tel noch nicht ver­braucht sind.

4. Antrag­stel­lung

Anträ­ge sind beim Lan­des­amt für Pfle­ge zu stel­len. Antrags­un­ter­la­gen und wei­te­re Infor­ma­tio­nen erhal­ten Sie unter:

https://​tes​t3​.lfp​.bay​ern​.de/​d​i​g​i​t​a​l​i​s​i​e​r​u​n​g​-​i​n​-​s​t​a​t​i​o​n​a​e​r​e​n​-​u​n​d​-​a​m​b​u​l​a​n​t​e​n​-​p​f​l​e​g​e​e​i​n​r​i​c​h​t​u​n​g​en/

Grund­la­ge für die För­de­rung sind die „Richt­li­ni­en des GKV-Spit­zen­ver­ban­des nach
§ 8 Abs. 8 SGB XI zur För­de­rung der Digi­ta­li­sie­rung in Pflegeeinrichtungen“.

https://​www​.gkv​-spit​zen​ver​band​.de/​p​f​l​e​g​e​v​e​r​s​i​c​h​e​r​u​n​g​/​f​i​n​a​n​z​i​e​r​u​n​g​_​u​n​d​_​f​o​e​r​d​e​r​u​n​g​/​f​i​n​a​n​z​i​e​r​u​n​g​s​_​_​u​n​d​_​f​o​e​r​d​e​r​v​o​r​h​a​b​e​n​.​jsp

II. Tarif­ab­schluss im öffent­li­chen Dienst

Bereits im April 2025 haben die Tarif­ver­trags­par­tei­en für den öffent­li­chen Dienst eine Eini­gung erzielt. Am 12.05.2025 hat nun die Bun­des­ta­rif­kom­mis­si­on öffent­li­cher Dienst dem Tarif­er­geb­nis auch for­mal zuge­stimmt. Damit tritt den Tarif­ver­trag u.a. mit fol­gen­den Stei­ge­run­gen in Kraft:

  • Die Ent­gelt­er­hö­hung ab 01.04.2025 beträgt 3 %, min­des­tens jedoch 110 EUR p.m.
  • Die dyna­mi­schen Zula­gen wer­den 2025 um 3,11 % erhöht.
  • Ab 01.07.2025 erhö­hen sich die Zula­gen für Wech­sel­schicht- und Schichtarbeit
bisher ab 01.07.2025
Schicht­zu­la­ge             40,00 €          100,00 €
Wech­sel­schicht­zu­la­ge           155,00 €          250,00 €
  • Zum 01.05.2026 fin­det eine wei­te­re Ent­gelt­er­hö­hung von 2,8 % statt
  • Erhö­hung der Jah­res­son­der­zah­lung 2026:
    • von 84,74 % auf 90 % in den Ent­gelt­grup­pen 1 bis 8 bzw. P 5 bis P 8
    • von 70,48 % auf 85 % in den Ent­gelt­grup­pen 9a bis 15 bzw. P 9 bis P 16

Im Pfle­ge­be­reich macht sich der Min­dest­be­trag von 110 EUR bis zur P 7 bemerk­bar. Die Stei­ge­run­gen der Pfle­ge­hilfs­kräf­te lie­gen bei 3,22 % bis 4,05 %, die der Pfle­ge­fach­kräf­te bei bis zu 3,33 %:

Sehr gro­ße Aus­wir­kun­gen haben die Erhö­hun­gen der Schicht- und Wechselschichtzulagen:

Bei einer ange­nom­me­nen Ver­tei­lung von 2/3 zu 1/3 für Schicht- und Wech­sel­schicht­zu­la­ge erhö­hen sich die AG-Kos­ten pro Stel­le in der Pfle­ge um wei­te­re 1.165 EUR p.a. Die pro­zen­tua­le Stei­ge­rung liegt damit bei wei­te­ren 1,8 %-1,9 %.

Ins­ge­samt liegt die Erhö­hung bei den Pfle­ge­kräf­ten mit Schicht-/Wech­sel­schicht­zu­la­ge bei 5,2 %-5,3 %.

Erhö­hun­gen für 2026 sind hier nicht eingerechnet.

Wei­te­re Regelungen

  • Ab 2027 gibt es einen zusätz­li­chen Urlaubstag
  • Die Zula­gen für Wech­sel­schicht- und Schicht­ar­beit wer­den in Zukunft bei all­ge­mei­nen Ent­gelt­an­pas­sun­gen nach dem 31. Dezem­ber 2026 jeweils dyna­misch erhöht
  • Die Lauf­zeit des Tarif­ver­trags beträgt 27 Mona­te, vom 01.01.2025 bis min­des­tens 31.03.2027.

Frei­wil­li­ge Erhö­hung der wöchent­li­chen Arbeits­zeit ab 2026

  • Beschäf­tig­te und Arbeit­ge­ber kön­nen bei­der­seits frei­wil­lig befris­tet die Erhö­hung der regel­mä­ßi­gen Arbeits­zeit auf bis zu durch­schnitt­lich 42 Stun­den wöchent­lich (aus­schließ­lich der Pau­sen) vereinbaren.
  • Beschäf­tig­te mit einer erhöh­ten Arbeits­zeit erhal­ten das Tabel­len­ent­gelt und alle sons­ti­gen Ent­gelt­be­stand­tei­le umge­rech­net auf die höhe­re Arbeitszeit.
  • Zusätz­lich gibt es einen Über­stun­den­zu­schlag von 25 % bis EG P10 bzw. EG 9b, höhe­re Ent­gelt­grup­pen erhal­ten nur einen Zuschlag von 10 %.
  • Die Rege­lung gilt ab 01.01.2026.

Da die Über­stun­den­zu­schlä­ge in Zukunft laut Koali­ti­ons­ver­trag steu­er­frei sein wer­den, könn­te die­se Rege­lung für Arbeit­neh­mer und Arbeit­ge­ber lukra­tiv sein.

III. Bei­trags­ent­wick­lung in der Sozialversicherung

Bereits im Jahr 2025 sind die Bei­trä­ge zur Sozi­al­ver­si­che­rung höher ange­stie­gen, als vom BMG vor­her­ge­sagt. Statt der erwar­te­ten 2,5 % liegt der Zusatz­bei­trags­satz bei der Kran­ken­ver­si­che­rung aktu­ell bei 2,9 %.

Die Sozi­al­bei­trä­ge sind damit über die 42 %-Mar­ke gestiegen.

Das IGES-Insti­tut hat nun im Auf­trag der DAK-Gesund­heit die mög­li­chen Bei­trags­stei­ge­rung ermittelt:

  • Ohne Gegen­maß­nah­men wür­de der Bei­trags­satz bis 2029 auf 45,7 % ansteigen
  • Mit Gegen­maß­nah­men ist mit einem Anstieg bis 2029 auf 44,50 % zu rechnen

Haben Sie Fra­gen? Dann wen­den Sie sich bit­te an Herrn Hubert Braun per E‑Mail unter
hubert.braun@schwan-partner.de oder rufen Sie an unter 089 665191–0.

Lesen Sie den voll­stän­di­gen Bayernletter hier im pdf-For­mat

Bayernletter

Weitersagen:

Khrystyna Baran

Controlling

Seit 2021 ist Khrystyna Baran bei der Schwan & Partner GmbH im Bereich Controlling beschäftigt. Die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit umfassen die Erstellung von Finanzplänen und Prognosen sowie Durchführung von Abweichungs-, Schwachstellen- und Wirtschaftlichkeitsanalysen, die der erfolgreichen Unternehmenssteuerung und seiner Teilbereiche dienen.

Darüber hinaus besitzt die studierte Betriebswirtin weitreichende Kenntnisse über die wichtigsten Leistungskennzahlen von Pflegeheimen. Diese Kennzahlen ermöglichen die zahlen- und faktenbasierte Unternehmensführung und bilden eine solide Grundlage für die Entscheidungen der Geschäftsleitung und des Managements. Ende 2024 wurde ihr die Leitung des Geschäftsbereiches Controlling übertragen.

Kristina Jotz

Pflegesatzwesen

Kristina Jotz ist seit 2011 Teil der Schwan & Partner GmbH und hat ihren Weg in der Pflegesatzabteilung begonnen, nachdem sie ihr Studium der Diplom-Betriebswirtschaftslehre erfolgreich abgeschlossen hatte. Im Juli 2019 übernahm sie die stellvertretende Leitung der Abteilung, bevor sie im November 2024 die Verantwortung als Abteilungsleiterin der Pflegesatzabteilung übernahm. Ihre Schwerpunkte liegen in der Verhandlung von Pflegesätzen sowie in der Beratung von Einrichtungen zu betriebswirtschaftlichen Fragestellungen. Zudem besitzt sie die Qualifikation, Pflegeeinrichtungen zu leiten.

Nilgün Bürger

Steuerberaterin / Finanzbuchhaltung

Nilgün Bürger ist Dipl. Betriebswirtin (FH), Steuerberaterin und seit 1. Oktober 2022 ebenso als Leiterin der Finanzbuchhaltung tätig. Zudem ist Sie Gesellschafter-Geschäftsführerin der Steuerberatung Schwan & Partner GmbH StBG. Sie hat mehr als 17 Jahre Erfahrung bei der steuerlichen Beratung von Unternehmen im Gesundheitssektor, Stiftungen und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen. Dabei liegt ihr Tätigkeitsschwerpunkt bei der steuerlichen Beratung sowie steuerrechtlichen Spezialfragestellungen gemeinnütziger Einrichtungen. Die Vertretung gegenüber den Finanzbehörden bei Betriebsprüfungen, verbindliche Auskünfte als auch bei Einspruchs- und Klageverfahren gehören ebenso wie die Erstellung von Steuererklärungen /-voranmeldungen, Jahresabschlüssen (kameral, doppisch) und Finanzbuchhaltungen zu Ihrer Kernkompetenz.

Rainer Walk

Heimkostenabrechnung

Rainer Walk ist seit mehr als 20 Jahren im IT-Bereich der Sozialwirtschaft tätig und spezialisierte sich bei einem Software-Hersteller in zahlreichen Kunden-Projekten für diesen Markt. Rainer Walk leitete den Support-Bereich, Schulungen und Seminare. Er koordinierte Entwicklungs- und Programmierungsprojekte. Das softwaregestützte Workflow-Management bei Einrichtungen und Verbänden der freien Wohlfahrtspflege kam als weiteres Fachgebiet hinzu.
Die Schwerpunkte der Arbeit von Rainer Walk liegen in der herstellerunabhängigen strategischen IT-Beratung im Sozialbereich. Seine Tätigkeitsfelder sind das IT-Projekt- und Prozessmanagement und das Business Process Outsourcing (BPO) im Bereich Abrechnung.

Melanie Schwaiger

Geschäftsführerin / Controlling

Melanie Schwaiger absolvierte 2009 bereits während ihres Studiums ein Praktikum bei Schwan & Partner. Nachdem sie ihr betriebswirtschaftliches Master-Studium erfolgreich abgeschlossen hatte, begann sie in den Bereichen Controlling und Pflegesatzwesen des Unternehmens. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind seitdem die Erstellung von Businessplänen, Wirtschaftlichkeits- und Standortanalysen sowie der Aufbau und die Implementierung von Controllinginstrumenten. Seit 2020 ist Frau Schwaiger Leitung des Geschäftsbereiches Finanz- und Rechnungswesen und 2021 wurde ihr zudem die Leitung des Bereichs Controlling übertragen. 

Seit dem 01.01.2022 ist Melanie Schwaiger Geschäftsführerin von Schwan & Partner.

Edith Pfingstgräf

Projektmanagement

Edith Pfingstgräf ist seit 1999 bei der Schwan & Partner GmbH tätig. Die studierte Diplom-Betriebswirtin (FH) qualifizierte sich berufsbegleitend zur Projektmanagerin IHK. Die Tätigkeitsschwerpunkte von Edith Pfingstgräf liegen im Projektmanagement und Controlling von Pflegeeinrichtungen - die zielorientierte Planung, Steuerung und Information des Unternehmens und seiner Teilbereiche. Edith Pfingstgräf hat umfangreiche Projekterfahrung bei der Implementierung eines Controlling-Systems, der Planung, Eröffnung und Betrieb von Senioreneinrichtungen sowie der Erstellung von Businessplänen und Wirtschaftlichkeitsanalysen.

Maria Lehr

Management

Maria Lehr kam bereits mit Erfahrung als Hauswirtschafts- und stellvertretende Heimleitung in der Altenhilfe 1994 zur Schwan & Partner GmbH. Als Seniorberaterin waren ihre Tätigkeitsschwerpunkte die Restrukturierung von Verwaltungsabläufen in Einrichtungen der Altenhilfe, die Unterstützung bei der Heimkostenabrechnung sowie die Verhandlung von Investitionskosten. Seit 2020 ist sie verantwortlich für den Bereich operatives Management. Frau Lehr ist zudem Geschäftsführerin einer Altenhilfeeinrichtung.

Julian Braun

Geschäftsführer / Pflegesatzwesen

Julian Braun ist seit 2014 bei der Schwan & Partner GmbH tätig. Der studierte Betriebswirt (M.Sc.) startete im Bereich Controlling und wechselte im Jahr 2016 in die Pflegesatzabteilung. Von da an sammelte er auch Erfahrung im Bereich Management und Beratung als stellvertretende Leitung. 2020 wurde ihm die Leitung des Bereichs Pflegesatzwesen übertragen. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Verhandlung von Pflegesätzen und in der Analyse betriebswirtschaftlicher Prozesse. Zudem besitzt er die Qualifikation zur Leitung von Pflegeeinrichtungen. 

Seit dem 01.01.2022 ist Julian Braun Geschäftsführer von Schwan & Partner und derzeit zudem Geschäftsführer von drei Altenhilfeeinrichtungen.

Andrea Fischer

Office Management

Andrea Fischer ist ausgebildete Industriekauffrau mit einer Weiterbildung zur praktischen Betriebswirtin. Seit 1999 leitet sie das Office Management von Schwan & Partner und ist verantwortlich für die administrativen Aufgaben. Als Prokuristin und Assistentin der Gesellschafter ist sie mit allen Belangen des Unternehmens und der Mitarbeiter*innen betraut.

Hubert Braun

Management / Pflegesatzwesen

Hubert Braun ist studierter Betriebswirt. Seine berufliche Karriere begann 1990 bei einem großen Wohlfahrtsverband. Dort war er für die betriebswirtschaftliche Beratung und für das Pflegesatzwesen verantwortlich.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Controlling sowie im Bereich Pflegesatz für Pflege-, Behinderten- und Jugendhilfeeinrichtungen. 

Er berät soziale Einrichtungen bei Leistungs- und Entgeltvereinbarungen und unterstützt sie bei Schiedsstellenverfahren. Die Begleitung bei Betriebsübergängen, die Erstellung von Businessplänen und Wirtschaftlichkeitsanalysen ist ebenso seine Kernkompetenz.

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Arbeit ist die Beratung von Planern und Investoren bei der Projektierung und Realisierung von Senioreneinrichtungen. Hubert Braun ist Mitglied der Landespflegesatzkommission Bayern.

Silvia Josephi

Finanzbuchhaltung

Silvia Josephi ist ausgebildete IT-Kauffrau, geprüfte Bilanzbuchhalterin (IHK) und internationale Bilanzbuchhalterin (IHK). Seit 1995 ist sie als Leiterin der Finanzbuchhaltung bei der Schwan & Partner GmbH für den Aufbau und die kontinuierliche Expansion des Geschäftsbereiches Finanzbuchhaltung in den Bereichen Alten-, Behinderten-, und Jugendhilfe sowie für kommunale Einrichtungen verantwortlich. Ihre Kernkompetenzen liegen in der Übernahme von laufenden Buchhaltungen, Erstellung von Jahresabschlüssen, Ansprechpartnerin für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Implementierung von Kostenrechnungsstrukturen. Im Bereich der Beratung gehören zu ihrer Expertise praxisorientierte Soll-IST-Analysen von Prozessabläufen und Organisationsstrukturen innerhalb der Abteilung Rechnungswesen sozialer Einrichtungen.

Hartmut Joithe

Geschäftsführender Gesellschafter