BAYERNLETTER® Mai 2018

Neues aus dem Abschlussbericht zum Thema 'Unternehmensrisiko'.

Aus­ga­be 135

Alten­hil­fe | Aus der Pra­xis für die Praxis

Noch kei­ne Eini­gung bei Zuschlag für das Unternehmensrisiko

In der Lan­des­pfle­ge­satz­kom­mis­si­on (LPSK) wur­de ein vor­läu­fi­ger Abschluss­be­richt der LPSK-PSG III vorgetragen.

Die LPSK in Bay­ern hat­te eine Arbeits­grup­pe gegrün­det, um eine Umset­zung der im Drit­ten Pfle­ge­stär­kungs­ge­setz (PSG III) getrof­fe­nen Ände­run­gen zu erar­bei­ten. Dazu zäh­len im Kern die Rege­lun­gen zu einem Vor­weis­ver­fah­ren von Per­so­nal­kos­ten (§ 85 Abs. 3 Satz 5 SGB XI) im Fall einer Ver­ein­ba­rung der Pfle­ge­sät­ze auf Basis von Gehäl­tern sowie die Über­prü­fung die­ser Bezah­lung (§ 84 Abs. 7 SGB XI). Dar­über hin­aus wäre eine Vor­ge­hens­wei­se zur Berück­sich­ti­gung einer ange­mes­se­nen Ver­gü­tung des Unter­neh­mens­ri­si­ko (§ 84 Abs. 2 SGB XI) zu fin­den. In der Arbeits­grup­pe wur­de zudem dis­ku­tiert, die kal­ku­la­to­ri­schen Berech­nungs­ta­ge bzw. die kal­ku­la­to­ri­sche Aus­las­tung in baye­ri­schen Pfle­ge­satz­ver­hand­lun­gen auf eine neue Basis zu stellen.

Die von der LPSK ein­ge­setz­te pari­tä­tisch besetz­te Arbeits­grup­pe konn­te in acht Sit­zun­gen zu die­sen The­men kei­ne gemein­sa­me Posi­ti­on fin­den. Auch in der Sit­zung der LPSK vom 20.04.2018 konn­te das The­ma nicht abschlie­ßend dis­ku­tiert wer­den und wird noch­mals in der nächs­ten Sit­zung der LPSK thematisiert.

Im Rah­men der Arbeits­grup­pe wur­de fest­ge­hal­ten, dass der Gesetz­ge­ber zwei Arten von Pfle­ge­satz­ver­hand­lun­gen vor­sieht. § 84 Abs. 7 SGB XI spricht von dem Fall einer Ver­ein­ba­rung von Pfle­ge­sät­zen auf Basis von Gehäl­tern. Im Umkehr­schluss muss es des­halb auch mög­lich sein, Ver­ein­ba­run­gen ohne kon­kre­te Gehäl­ter – sprich auf Basis von Prei­sen – zu treffen.

Im Kern bedeu­ten die zwei Kate­go­rien an Verhandlungen:

  • Kate­go­rie 1 — Preis­ver­ein­ba­rung:
    Die­se erfolgt auf einer plau­si­blen Kal­ku­la­ti­on ohne Vor­wei­se von kon­kre­ten Per­so­nal­kos­ten nach § 85 Abs. 3 SGB XI (kei­ne Anla­ge 3) und hat damit auch kein Nach­weis­ver­fah­ren nach § 84 Abs. 7 SGB XI zur Fol­ge. Gleich­zei­tig wür­de bei die­ser Art der Ver­hand­lungs­füh­rung kei­ne sepa­ra­te Aus­wei­sung des Unter­neh­mens­ri­si­kos (§ 84 Abs. 2 SGB XI) erfol­gen, son­dern eine Kal­ku­la­ti­on die­ses Unter­neh­mens­ri­si­kos inner­halb der Preise.
  • Kate­go­rie 2 — Ver­ein­ba­rung auf Basis von Gehäl­tern:
    Bei der detail­lier­ten Dar­le­gung der Gehäl­ter (§ 85 Abs. 3 SGB XI) ist ein Nach­weis­ver­fah­ren nach § 84 Abs. 7 SGB XI mög­lich. Auf Grund der detail­lier­ten Dar­le­gung der Kos­ten ist eine sepa­ra­te Posi­ti­on für das Unter­neh­mens­ri­si­ko im Rah­men der Ver­gü­tung zu schaf­fen. Dar­über hin­aus konn­te kei­ne Einig­keit zum regel­haf­ten Ansatz von sons­ti­gen Per­so­nal­ne­ben­kos­ten – sprich Per­so­nal­kos­ten über die rei­nen Gehalts­kos­ten hin­aus – erzielt werden.

Ins­be­son­de­re Kate­go­rie 1 soll­te nach Auf­fas­sung der Arbeits­grup­pe auch zur Ent­bü­ro­kra­ti­sie­rung bei­tra­gen, weil weni­ger detail­lier­te Anga­ben erfor­der­lich sind. Es konn­te kei­ne Eini­gung zum Zuschlag Unter­neh­mens­ri­si­ko und den Berech­nungs­ta­gen gefun­den werden.

Ange­bot Kostenträger:

  • Berech­nungs­ta­ge: Redu­zie­rung von bis­her 355 Tage auf 351 Tage
  • Unter­neh­mens­ri­si­ko: pau­schal 0,5 %. Mit Begrün­dung sowie ggf. einem Nach­weis bis zu 1,5 %

For­de­rung LEV:

  • Berech­nungs­ta­ge: Redu­zie­rung von bis­her 355 Tage auf 347 Tage
  • Unter­neh­mens­ri­si­ko: bis max. 4,96 %

Eine end­gül­ti­ge Bera­tung wird somit in der LPSK Sit­zung am 15.06.2018 erfolgen.

Fazit:
Unter­neh­mens­ri­si­ko
Der Vor­schlag der Kos­ten­trä­ger mit 0,5 % ist ein wenig ent­täu­schend. Hat doch das Lan­des­so­zi­al­ge­richt Baden-Würt­tem­berg bereits im Jahr 2015 ent­schie­den, dass alle Pfle­ge­ein­rich­tun­gen unab­hän­gig von ihrer Aus­las­tung einen Gewinn­auf­schlag von 1,5 % gel­tend machen kön­nen. Ein­rich­tun­gen mit einer Aus­las­tung unter 96,5 % kön­nen dem­nach einen Gewinn­auf­schlag von wei­te­ren 1,0 %, also ins­ge­samt 2,5 % gel­tend machen. Inso­fern ist das Ange­bot mit 0,5 % und auf „Nach­weis“ 1,5 %, jeweils 1 % unter der LSG-Entscheidung.

Berech­nungs­ta­ge
Das Ange­bot bei den Berech­nungs­ta­gen von 351 Tagen unter­stellt eine Aus­las­tung von 96,15 %. In allen Anga­ben der amt­li­chen Sta­tis­tik betrug die Aus­las­tung in baye­ri­schen Pfle­ge­hei­men in den letz­ten Jah­ren z. T. deut­lich unter 90 %. Beim Ange­bot ist eben­falls nicht berück­sich­tigt, dass selbst bei 351 Tagen nur ca. 348 Tage refi­nan­ziert sind. Durch die Abwe­sen­heits­ver­gü­tung von 75 % ist der­zeit laut FQA das Per­so­nal zu 100 % vor­zu­hal­ten, obgleich die­ses nicht über den Pfle­ge­satz ver­gü­tet wird. Pro Platz sind, durch die Abwe­sen­heits­ver­gü­tung, 2,5 bis 3 Tage im Jahr nicht refi­nan­ziert, obwohl der Platz belegt ist.

Arbeits­grup­pe ein­ge­streu­te Tages­pfle­ge gegründet

Die Berech­nung der Pfle­ge­sät­ze in der ein­ge­streu­ten Tages­pfle­ge ist regio­nal sehr unterschiedlich.

Bei­spiel­wei­se wer­den in ein­zel­nen Regio­nen unter­schied­lich hohe Berech­nungs­ta­ge ange­setzt und auf den teil­sta­tio­nä­ren Bereich vom voll­sta­tio­nä­ren Bereich ver­schie­de­ne Pro­zent­sät­ze von Betriebs­kos­ten und Lebens­mit­tel umgelegt.

Die Kos­ten­trä­ger haben sich ohne Rück­spra­che mit den Leis­tungs­er­brin­gern auf eine „ein­heit­li­che Rege­lung“ geei­nigt, was in der Regel zur Redu­zie­rung der Pfle­ge­sät­ze führt. Nach die­ser „Eini­gung“ wer­den die Per­so­nal­schlüs­sel der soli­tä­ren Tages­pfle­ge für eine 5‑Tage Woche zugrund­ge­legt, was bei einer 7‑Tage Woche eine Ver­schlech­te­rung von ca. 30 % bedeutet.

Aus die­sem Grund wur­de von der LPSK eine Arbeits­grup­pe gegrün­det mit dem Auf­trag, eine ein­heit­li­che Kal­ku­la­ti­ons­grund­la­ge für ein­ge­streu­te Tages­pfle­ge­plät­ze in voll­sta­tio­nä­ren Dau­er­pfle­ge­ein­rich­tun­gen zu erar­bei­ten. Ins­be­son­de­re soll­ten die unter­schied­li­chen Öff­nungs­ta­ge/-zei­ten berück­sich­tigt und hier­für eine Beschluss­vor­la­ge erstellt werden.

Haben Sie Fra­gen?
Dann wen­den Sie sich bit­te an Herrn Hubert Braun
per E‑Mail unter hubert.braun(at)schwan-partner.de
oder rufen Sie an unter 089 665191–0. 

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Bayernletter

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Nilgün Bürger

Steuerberaterin / Finanzbuchhaltung

Nilgün Bürger ist Dipl. Betriebswirtin (FH), Steuerberaterin und seit 1. Oktober 2022 Leiterin der Finanzbuchhaltung. Zudem ist Sie Gesellschafter-Geschäftsführerin der Steuerberatung Schwan & Partner GmbH StBG. Sie hat mehr als 17 Jahre Erfahrung bei der steuerlichen Beratung von Unternehmen im Gesundheitssektor, Stiftungen und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen. Dabei liegt ihr Tätigkeitsschwerpunkt bei der steuerlichen Beratung sowie steuerrechtlichen Spezialfragestellungen gemeinnütziger Einrichtungen. Die Vertretung gegenüber den Finanzbehörden bei Betriebsprüfungen, verbindliche Auskünfte als auch bei Einspruchs- und Klageverfahren gehören ebenso wie die Erstellung von Steuererklärungen /-voranmeldungen, Jahresabschlüsse (kameral, doppisch) und Finanzbuchhaltungen zu Ihrer Kernkompetenz.

Rainer Walk

Heimkostenabrechnung

Rainer Walk ist seit mehr als 20 Jahren im IT-Bereich der Sozialwirtschaft tätig und spezialisierte sich bei einem Software-Hersteller in zahlreichen Kunden-Projekten für diesen Markt. Rainer Walk leitete den Support-Bereich, Schulungen und Seminare. Er koordinierte Entwicklungs- und Programmierungsprojekte. Das softwaregestützte Workflow-Management bei Einrichtungen und Verbänden der freien Wohlfahrtspflege kam als weiteres Fachgebiet hinzu.
Die Schwerpunkte der Arbeit von Rainer Walk liegen in der herstellerunabhängigen strategischen IT-Beratung im Sozialbereich. Seine Tätigkeitsfelder sind das IT-Projekt- und Prozessmanagement und das Business Process Outsourcing (BPO) im Bereich Abrechnung.

Melanie Schwaiger

Geschäftsführerin / Controlling

Melanie Schwaiger absolvierte 2009 bereits während ihres Studiums ein Praktikum bei Schwan & Partner. Nachdem sie ihr betriebswirtschaftliches Master-Studium erfolgreich abgeschlossen hatte, begann sie in den Bereichen Controlling und Pflegesatzwesen des Unternehmens. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind seitdem die Erstellung von Businessplänen, Wirtschaftlichkeits- und Standortanalysen sowie der Aufbau und die Implementierung von Controllinginstrumenten. Seit 2020 ist Frau Schwaiger Leitung des Geschäftsbereiches Finanz- und Rechnungswesen und 2021 wurde ihr zudem die Leitung des Bereichs Controlling übertragen. 

Seit dem 01.01.2022 ist Melanie Schwaiger Geschäftsführerin von Schwan & Partner.

Edith Pfingstgräf

Projektmanagement

Edith Pfingstgräf ist seit 1999 bei der Schwan & Partner GmbH tätig. Die studierte Diplom-Betriebswirtin (FH) qualifizierte sich berufsbegleitend zur Projektmanagerin IHK. Die Tätigkeitsschwerpunkte von Edith Pfingstgräf liegen im Projektmanagement und Controlling von Pflegeeinrichtungen - die zielorientierte Planung, Steuerung und Information des Unternehmens und seiner Teilbereiche. Edith Pfingstgräf hat umfangreiche Projekterfahrung bei der Implementierung eines Controlling-Systems, der Planung, Eröffnung und Betrieb von Senioreneinrichtungen sowie der Erstellung von Businessplänen und Wirtschaftlichkeitsanalysen.

Maria Lehr

Management

Maria Lehr kam bereits mit Erfahrung als Hauswirtsschafts- und stellvertretende Heimleitung in der Altenhilfe 1995 zur Schwan & Partner GmbH. Als Seniorberaterin waren ihre Tätigkeitsschwerpunkte die Restrukturierung von Verwaltungsabläufen in Einrichtungen der Altenhilfe, die Unterstützung bei der Heimkostenabrechnung sowie die Verhandlung von Investitionskosten. Seit 2020 ist sie Mitglied der Geschäftsleitung und verantwortlich für den Bereich operatives Management. Frau Lehr ist Geschäftsführerin von drei Altenhilfeeinrichtungen.

Julian Braun

Geschäftsführer / Pflegesatzwesen

Julian Braun ist seit 2014 bei der Schwan & Partner GmbH tätig. Der studierte Betriebswirt (M.Sc.) startete im Bereich Controlling und wechselte im Jahr 2016 in die Pflegesatzabteilung. Von da an sammelte er auch Erfahrung im Bereich Management und Beratung als stellvertretende Leitung. 2020 wurde ihm die Leitung des Bereichs Pflegesatzwesen übertragen. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Verhandlung von Pflegesätzen und in der Analyse betriebswirtschaftlicher Prozesse. Zudem besitzt er die Qualifikation zur Leitung von Pflegeeinrichtungen. 

Seit dem 01.01.2022 ist Julian Braun Geschäftsführer von Schwan & Partner.

Andrea Fischer

Office Management

Andrea Fischer ist ausgebildete Industriekauffrau mit einer Weiterbildung zur praktischen Betriebswirtin. Seit 1999 leitet sie das Office Management von Schwan & Partner und ist verantwortlich für die administrativen Aufgaben. Als Prokuristin und Assistentin der Gesellschafter ist sie mit allen Belangen des Unternehmens und der Mitarbeiter*innen betraut.

Hubert Braun

Management / Pflegesatzwesen

Hubert Braun ist studierter Betriebswirt. Seine berufliche Karriere begann 1990 bei einem großen Wohlfahrtsverband. Dort war er für die betriebswirtschaftliche Beratung und für das Pflegesatzwesen verantwortlich.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Controlling sowie im Bereich Pflegesatz für Pflege-, Behinderten- und Jugendhilfeeinrichtungen. 

Er berät soziale Einrichtungen bei Leistungs- und Entgeltvereinbarungen und unterstützt sie bei Schiedsstellenverfahren. Die Begleitung bei Betriebsübergängen, die Erstellung von Businessplänen und Wirtschaftlichkeitsanalysen ist ebenso seine Kernkompetenz.

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Arbeit ist die Beratung von Planern und Investoren bei der Projektierung und Realisierung von Senioreneinrichtungen. Hubert Braun ist Mitglied der Landespflegesatzkommission Bayern.

Silvia Josephi

Finanzbuchhaltung

Silvia Josephi ist ausgebildete IT-Kauffrau, geprüfte Bilanzbuchhalterin (IHK) und internationale Bilanzbuchhalterin (IHK). Seit 1995 ist sie bei der Schwan & Partner GmbH für den Aufbau und die kontinuierliche Expansion des Geschäftsbereiches Finanzbuchhaltung in den Bereichen Alten-, Behinderten-, und Jugendhilfe sowie für kommunale Einrichtungen verantwortlich. Ihre Kernkompetenzen liegen in der Übernahme von laufenden Buchhaltungen, Erstellung von Jahresabschlüssen, Ansprechpartnerin für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Implementierung von Kostenrechnungsstrukturen. Im Bereich der Beratung gehören zu ihrer Expertise praxisorientierte Soll-IST-Analysen von Prozessabläufen und Organisationsstrukturen innerhalb der Abteilung Rechnungswesen sozialer Einrichtungen.

Hartmut Joithe

Geschäftsführender Gesellschafter