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BAYERNLETTER® März 2024

TVÖD KAV Bayern Fachkräfte-Richtlinie und Arbeitsmarkt-Richtlinie // Wirtschaftliche Lage der ambulanten Pflegedienste // Umstellung auf das Nettoprinzip - unser Online-Webinar-Angebot

BAYERNLETTER® März 2024 Aus­ga­be 203

Alten­hil­fe | Aus der Pra­xis für die Praxis

I. TVÖD KAV Bay­ern Fach­kräf­te-Richt­li­nie und Arbeitsmarkt-Richtlinie

Auf dem Arbeits­markt gibt es eine erheb­lich gestie­ge­ne Nach­fra­ge nach Fach­kräf­ten. Um bei der Gewin­nung und der Bin­dung die­ser Fach­kräf­te markt­fä­hig zu sein und mit ande­ren Arbeit­ge­bern kon­kur­rie­ren zu kön­nen, bedarf es je nach Tätig­keit und Regi­on unter­schied­li­cher Anrei­ze, die mit den tarif­li­chen Arbeits­be­din­gun­gen nicht immer abzu­bil­den sind.

Die Mit­glie­der­ver­samm­lung der kom­mu­na­len Arbeit­ge­ber hat des­halb eine „Arbeit­ge­ber­richt­li­nie zur Gewin­nung und zur Bin­dung von Fach­kräf­ten, ins­be­son­de­re auf dem Gebiet der Infor­ma­ti­ons­tech­nik und von Inge­nieu­rin­nen und Inge­nieu­ren” beschlossen.

Die Arbeit­ge­ber­richt­li­ni­en in der Fas­sung des Beschlus­ses der Mit­glie­der­ver­samm­lung der VKA vom 10. Novem­ber 2023 bis zum 31. Dezem­ber 2028 ver­län­gert, fin­den Sie hier zum Her­un­ter­la­den: VKA Fach­kräf­te-RL und VKA Arbeits­markt-RL

1. Neu­fas­sung der Fach­kräf­te-Richt­li­nie im TVÖD

Der per­sön­li­che Gel­tungs­be­reich für die Gewäh­rung der Fach­kräf­te­zu­la­ge ist erwei­tert wor­den. Die Fach­kräf­te­zu­la­ge konn­te und kann an Fach­kräf­te, die in den Ent­gelt­grup­pen 9a bis 15 (Anla­ge A TVöD) ein­grup­piert sind, gezahlt werden.

  • Dar­über hin­aus kann nun­mehr auch an Fach­kräf­te, die in den Ent­gelt­grup­pen 5 bis 8 (Anla­ge A TVöD) ein­grup­piert sind, eine Zula­ge gezahlt werden

Höhe der monat­li­chen Zulage:

  • Ent­gelt­grup­pen 9a bis 15                  bis zu 1.500 Euro
  • Ent­gelt­grup­pen 7 und 8                    bis zu 1.000 Euro
  • Ent­gelt­grup­pen 5 und 6                    bis zu 500 Euro
  • Ent­gelt­grup­pen P 9 bis P 16             bis zu 1.500 Euro
  • Ent­gelt­grup­pen P 7 und P 8              bis zu 1.000 Euro

Die Fach­kräf­te­zu­la­ge kann grund­sätz­lich ein­zel­nen Fach­kräf­ten gewährt wer­den. Unter „Fach­kraft“ sind Beschäf­tig­te zu ver­ste­hen, die eine für die Tätig­keit ein­schlä­gi­ge Berufs­aus­bil­dung haben und ent­spre­chend tätig sind.

Die Zula­ge kann zur Deckung des Per­so­nal­be­darfs bei neu ein­zu­stel­len­den Beschäf­tig­ten als auch zur Bin­dung von vor­han­de­nen Fach­kräf­ten gezahlt werden.

2. Vor­weg­ge­wäh­rung von Stufen

    Nach § 16 Abs. 2 TVöD wer­den Beschäf­tig­te bei ihrer Ein­stel­lung der Stu­fe 1 zuge­ord­net, sofern kei­ne ein­schlä­gi­ge Berufs­er­fah­rung vor­liegt. Ver­fü­gen Beschäf­tig­te über eine ein­schlä­gi­ge Berufs­er­fah­rung von min­des­tens einem Jahr, erfolgt die Ein­stel­lung in die Stu­fe 2; ver­fü­gen sie über eine ein­schlä­gi­ge Berufs­er­fah­rung von min­des­tens drei Jah­ren, erfolgt bei Ein­stel­lung in der Regel eine Zuord­nung zur Stu­fe 3.

    Hier­von kann wie folgt abge­wi­chen werden:

    • In den Ent­gelt­grup­pen 5 bis 15 kön­nen neu ein­ge­stell­te Fach­kräf­te ohne Berufs­er­fah­rung auch der Stu­fe 2 oder 3 zuge­ord­net werden.
    • Besteht die Not­wen­dig­keit, Fach­kräf­te zu bin­den, gilt dies entsprechend.
    • In beson­de­ren Fäl­len kann hier­bei auch eine Zuord­nung zur Stu­fe 4 erfolgen.

    Die kom­men­den Jah­re stel­len die öffent­li­chen Arbeit­ge­ber vor gro­ße Her­aus­for­de­run­gen. Der demo­gra­fi­sche Wan­del, die Digi­ta­li­sie­rung und immer neue Auf­ga­ben­be­rei­che las­sen die Nach­fra­ge nach Fach­kräf­ten stei­gen. Dabei ste­hen sie in Kon­kur­renz zur Pri­vat­wirt­schaft die höhe­re Gehäl­ter anbietet.

    3. Aus­wir­kun­gen auf Pflegeeinrichtungen

    Der Wett­be­werb um Arbeits­kräf­te hat schon lan­ge begon­nen und betrifft schon lan­ge nicht mehr nur Fach­kräf­te auf dem Gebiet der Infor­ma­ti­ons­tech­nik und von Inge­nieu­rin­nen und Inge­nieu­ren. Pfle­ge- und Behin­der­ten­ein­rich­tun­gen rin­gen schon jetzt um Hilfs­kräf­te und Fach­kräf­te und ste­hen auch hier im Wett­be­werb mit der frei­en Wirtschaft.

    Wenn nun auch im TVÖD durch die Anwen­dung der Fach­kräf­te-Richt­li­nie und Arbeits­markt-Richt­li­nie höhe­re Ver­gü­tun­gen gezahlt wer­den, müs­sen Pfle­ge­ein­rich­tun­gen hier nach­zie­hen, um über­haupt noch Fach­kräf­te hal­ten und gewin­nen zu können.

    II. Wirt­schaft­li­che Lage der ambu­lan­ten Dienste

    Die wirt­schaft­li­che Lage vie­ler ambu­lan­ten Diens­te wird in sehr vie­len Umfra­gen und Publi­ka­tio­nen als sehr kri­tisch gesehen.

    So zeigt eine Umfra­ge der Dia­ko­nie alar­mie­ren­de Zah­len, wonach ambu­lan­te Pfle­ge­diens­te vor einer exis­ten­ti­el­len Kri­se ste­hen. Eine Insol­venz­wel­le könn­te dro­hen und die Ver­sor­gungs­si­cher­heit in der häus­li­chen Pfle­ge gefährden.

    Nach­fol­gend die Ergeb­nis­se aus der durch die Dia­ko­nie Deutsch­land durch­ge­führ­ten Umfra­ge unter ihren Dia­ko­nie­sta­tio­nen und ambu­lan­ten Pflegediensten:

    • 72,7 % der befrag­ten ambu­lan­ten Pfle­ge­diens­te geben an, dass ihre finan­zi­el­le Lage ange­spannt sei
    • Bereits im Jahr 2022 haben 54 % ein Jah­res­de­fi­zit verzeichnet
    • 62 % der Befrag­ten rech­nen mit einem nega­ti­ven Ergeb­nis für 2023
    • Unge­fähr ein Drit­tel der ambu­lan­ten Pfle­ge­leis­tun­gen ver­fügt ledig­lich über eine Liqui­di­täts­re­ser­ve von höchs­tens drei Monaten
    • Nahe­zu ein Zehn­tel der Diens­te betrach­tet ihre Lage als so exis­ten­zi­ell gefähr­det, dass sie in den kom­men­den zwei Jah­ren mög­li­cher­wei­se schlie­ßen müssen

    Des­halb for­dert die Dia­ko­nie Sofort­maß­nah­men, um die wirt­schaft­li­che Lage der ambu­lan­ten Pfle­ge­diens­te zu sta­bi­li­sie­ren: „Tarif­stei­ge­run­gen müs­sen in den Ver­gü­tun­gen umge­hend berück­sich­tig wer­den, Ver­gü­tungs­ver­hand­lun­gen dür­fen nicht ver­schleppt wer­den“, so Dia­ko­nie-Sozi­al­vor­stän­din Loheide.

    Die Dia­ko­nie for­dert ein flä­chen­de­cken­des Moni­to­ring der Pfle­ge­diens­te, eine Ver­rin­ge­rung der büro­kra­ti­schen Anfor­de­run­gen an die Diens­te sowie eine Anpas­sung der Sach­leis­tun­gen der Pfle­ge­ver­si­che­rung an den aktu­el­len Bedarf und die deut­lich gestie­ge­nen Kos­ten durch die Bundespolitik.

    „Nur wenn die Pfle­ge­diens­te aus­rei­chend finan­ziert wer­den, kön­nen sie die erfor­der­li­chen Fach­kräf­te gewin­nen.“, fügt Schuh­mann, die Dia­ko­nie­vor­stän­din von Bay­ern, hin­zu. Dage­gen muss die Poli­tik kon­kre­te Maß­nah­men ergrei­fen. „Hier ist auch die Lan­des­po­li­tik gefragt.“

    Auch vom Bun­des­ver­band Ambu­lan­te Diens­te und Sta­tio­nä­re Ein­rich­tun­gen (bad) e. V. wird vom dra­ma­ti­schen Gesche­hen berich­tet. Dem­nach muss­ten im Janu­ar 2024 laut Pfle​ge​markt​.com bereits 46 Pfle­ge­diens­te im ambu­lan­ten Bereich schlie­ßen, was ins­ge­samt 2.019 ver­sorg­te Pfle­ge­be­dürf­ti­ge betrifft. Obwohl es nicht mög­lich war, die Ver­sor­gungs­zah­len von neu gegrün­de­ten Pfle­ge­diens­ten genau zu bestim­men, ist es laut bad e.V. offen­sicht­lich, dass die ver­lo­ren gegan­ge­nen Ver­sor­gun­gen ange­sichts von nur 29 Neu­grün­dun­gen im Janu­ar 2024 bei wei­tem nicht aus­ge­gli­chen wer­den konnten.

    Es wird häu­fig behaup­tet, dass der Sal­do aus Schlie­ßun­gen und Neu­grün­dun­gen nicht so schlecht sei, da es ja immer Neu­grün­dun­gen gibt. Nur: eine Neu­grün­dung bei­spiels­wei­se in Ober­bay­ern nützt dem Pfle­ge­be­dürf­ti­gen in Fran­ken wenig, wenn sich dort das Ange­bot durch Schlie­ßung redu­ziert hat.

    Zudem haben Neu­grün­dun­gen nur weni­ge Mit­ar­bei­ter und kön­nen das Loch, das von einem insol­ven­ten Pfle­ge­dienst geris­sen wird, nur teil­wei­se füllen.

    Haben Sie Fra­gen? Dann wen­den Sie sich bit­te an Herrn Hubert Braun per E‑Mail unter
    hubert.braun@schwan-partner.de oder rufen Sie an unter 089 665191–0.

    III. Umstel­lung auf das Net­to­prin­zip – unser Online-Webinar-Angebot 

    In der Febru­ar-Aus­ga­be unse­res BAY­ERN­LET­TERS hat­ten wir über die in die­sem Jahr statt­fin­den­de Umstel­lung durch die Bezir­ke Schwa­ben und Unter­fran­ken hin­sicht­lich der Leis­tungs­ge­wäh­rung für die „Hil­fe zur Pfle­ge“ auf das Net­to­prin­zip aus­führ­lich berich­tet. In der Zwi­schen­zeit haben bei­de Bezir­ke ihre Umstel­lungs­ter­mi­ne mit dem 01.08.2024 (Bezirk Schwa­ben) und dem 01.09.2024 (Bezirk Unter­fran­ken) an die Leis­tungs­er­brin­ger veröffentlicht.

    Zu die­sem sehr kom­ple­xen The­ma, wel­ches ein­schnei­den­de Ver­än­de­run­gen in den Ver­wal­tun­gen der Trä­ger mit sich brin­gen wird, haben wir auch Online-Web­i­na­re ange­bo­ten, die eine gro­ße Reso­nanz bei den Leis­tungs­er­brin­gern hervorrief.

    Aus die­sem Grun­de wer­den wir noch wei­te­re Web­i­nar Ter­mi­ne anbie­ten, um allen Anfra­gen im Sin­ne der Trä­ger gerecht zu wer­den. Dazu genügt es voll­kom­men, ein­fach Ihr Inter­es­se unter der E‑Mail-Adres­se rainer.walk@schwan-partner.de anzu­mel­den. Wir wer­den uns dann ent­spre­chend mit Ihnen in Ver­bin­dung setzen.

    Haben Sie Fra­gen? Dann wen­den Sie sich bit­te an Herrn Rai­ner Walk per E‑Mail unter rainer.walk@schwan-partner.de oder rufen Sie an unter 089 665191–0

    Lesen Sie den voll­stän­di­gen Bayernletter hier im pdf-For­mat

    Bayernletter

    Weitersagen:

    Nilgün Bürger

    Steuerberaterin / Finanzbuchhaltung

    Nilgün Bürger ist Dipl. Betriebswirtin (FH), Steuerberaterin und seit 1. Oktober 2022 Leiterin der Finanzbuchhaltung. Zudem ist Sie Gesellschafter-Geschäftsführerin der Steuerberatung Schwan & Partner GmbH StBG. Sie hat mehr als 17 Jahre Erfahrung bei der steuerlichen Beratung von Unternehmen im Gesundheitssektor, Stiftungen und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen. Dabei liegt ihr Tätigkeitsschwerpunkt bei der steuerlichen Beratung sowie steuerrechtlichen Spezialfragestellungen gemeinnütziger Einrichtungen. Die Vertretung gegenüber den Finanzbehörden bei Betriebsprüfungen, verbindliche Auskünfte als auch bei Einspruchs- und Klageverfahren gehören ebenso wie die Erstellung von Steuererklärungen /-voranmeldungen, Jahresabschlüsse (kameral, doppisch) und Finanzbuchhaltungen zu Ihrer Kernkompetenz.

    Rainer Walk

    Heimkostenabrechnung

    Rainer Walk ist seit mehr als 20 Jahren im IT-Bereich der Sozialwirtschaft tätig und spezialisierte sich bei einem Software-Hersteller in zahlreichen Kunden-Projekten für diesen Markt. Rainer Walk leitete den Support-Bereich, Schulungen und Seminare. Er koordinierte Entwicklungs- und Programmierungsprojekte. Das softwaregestützte Workflow-Management bei Einrichtungen und Verbänden der freien Wohlfahrtspflege kam als weiteres Fachgebiet hinzu.
    Die Schwerpunkte der Arbeit von Rainer Walk liegen in der herstellerunabhängigen strategischen IT-Beratung im Sozialbereich. Seine Tätigkeitsfelder sind das IT-Projekt- und Prozessmanagement und das Business Process Outsourcing (BPO) im Bereich Abrechnung.

    Melanie Schwaiger

    Geschäftsführerin / Controlling

    Melanie Schwaiger absolvierte 2009 bereits während ihres Studiums ein Praktikum bei Schwan & Partner. Nachdem sie ihr betriebswirtschaftliches Master-Studium erfolgreich abgeschlossen hatte, begann sie in den Bereichen Controlling und Pflegesatzwesen des Unternehmens. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind seitdem die Erstellung von Businessplänen, Wirtschaftlichkeits- und Standortanalysen sowie der Aufbau und die Implementierung von Controllinginstrumenten. Seit 2020 ist Frau Schwaiger Leitung des Geschäftsbereiches Finanz- und Rechnungswesen und 2021 wurde ihr zudem die Leitung des Bereichs Controlling übertragen. 

    Seit dem 01.01.2022 ist Melanie Schwaiger Geschäftsführerin von Schwan & Partner.

    Edith Pfingstgräf

    Projektmanagement

    Edith Pfingstgräf ist seit 1999 bei der Schwan & Partner GmbH tätig. Die studierte Diplom-Betriebswirtin (FH) qualifizierte sich berufsbegleitend zur Projektmanagerin IHK. Die Tätigkeitsschwerpunkte von Edith Pfingstgräf liegen im Projektmanagement und Controlling von Pflegeeinrichtungen - die zielorientierte Planung, Steuerung und Information des Unternehmens und seiner Teilbereiche. Edith Pfingstgräf hat umfangreiche Projekterfahrung bei der Implementierung eines Controlling-Systems, der Planung, Eröffnung und Betrieb von Senioreneinrichtungen sowie der Erstellung von Businessplänen und Wirtschaftlichkeitsanalysen.

    Maria Lehr

    Management

    Maria Lehr kam bereits mit Erfahrung als Hauswirtsschafts- und stellvertretende Heimleitung in der Altenhilfe 1995 zur Schwan & Partner GmbH. Als Seniorberaterin waren ihre Tätigkeitsschwerpunkte die Restrukturierung von Verwaltungsabläufen in Einrichtungen der Altenhilfe, die Unterstützung bei der Heimkostenabrechnung sowie die Verhandlung von Investitionskosten. Seit 2020 ist sie Mitglied der Geschäftsleitung und verantwortlich für den Bereich operatives Management. Frau Lehr ist Geschäftsführerin von drei Altenhilfeeinrichtungen.

    Julian Braun

    Geschäftsführer / Pflegesatzwesen

    Julian Braun ist seit 2014 bei der Schwan & Partner GmbH tätig. Der studierte Betriebswirt (M.Sc.) startete im Bereich Controlling und wechselte im Jahr 2016 in die Pflegesatzabteilung. Von da an sammelte er auch Erfahrung im Bereich Management und Beratung als stellvertretende Leitung. 2020 wurde ihm die Leitung des Bereichs Pflegesatzwesen übertragen. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Verhandlung von Pflegesätzen und in der Analyse betriebswirtschaftlicher Prozesse. Zudem besitzt er die Qualifikation zur Leitung von Pflegeeinrichtungen. 

    Seit dem 01.01.2022 ist Julian Braun Geschäftsführer von Schwan & Partner.

    Andrea Fischer

    Office Management

    Andrea Fischer ist ausgebildete Industriekauffrau mit einer Weiterbildung zur praktischen Betriebswirtin. Seit 1999 leitet sie das Office Management von Schwan & Partner und ist verantwortlich für die administrativen Aufgaben. Als Prokuristin und Assistentin der Gesellschafter ist sie mit allen Belangen des Unternehmens und der Mitarbeiter*innen betraut.

    Hubert Braun

    Management / Pflegesatzwesen

    Hubert Braun ist studierter Betriebswirt. Seine berufliche Karriere begann 1990 bei einem großen Wohlfahrtsverband. Dort war er für die betriebswirtschaftliche Beratung und für das Pflegesatzwesen verantwortlich.

    Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Controlling sowie im Bereich Pflegesatz für Pflege-, Behinderten- und Jugendhilfeeinrichtungen. 

    Er berät soziale Einrichtungen bei Leistungs- und Entgeltvereinbarungen und unterstützt sie bei Schiedsstellenverfahren. Die Begleitung bei Betriebsübergängen, die Erstellung von Businessplänen und Wirtschaftlichkeitsanalysen ist ebenso seine Kernkompetenz.

    Ein weiterer Schwerpunkt seiner Arbeit ist die Beratung von Planern und Investoren bei der Projektierung und Realisierung von Senioreneinrichtungen. Hubert Braun ist Mitglied der Landespflegesatzkommission Bayern.

    Silvia Josephi

    Finanzbuchhaltung

    Silvia Josephi ist ausgebildete IT-Kauffrau, geprüfte Bilanzbuchhalterin (IHK) und internationale Bilanzbuchhalterin (IHK). Seit 1995 ist sie bei der Schwan & Partner GmbH für den Aufbau und die kontinuierliche Expansion des Geschäftsbereiches Finanzbuchhaltung in den Bereichen Alten-, Behinderten-, und Jugendhilfe sowie für kommunale Einrichtungen verantwortlich. Ihre Kernkompetenzen liegen in der Übernahme von laufenden Buchhaltungen, Erstellung von Jahresabschlüssen, Ansprechpartnerin für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Implementierung von Kostenrechnungsstrukturen. Im Bereich der Beratung gehören zu ihrer Expertise praxisorientierte Soll-IST-Analysen von Prozessabläufen und Organisationsstrukturen innerhalb der Abteilung Rechnungswesen sozialer Einrichtungen.

    Hartmut Joithe

    Geschäftsführender Gesellschafter