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Schwan & Partner | Beratung und Services im Sozialbereich

BAYERNLETTER® Juni 2019

Finanzierung Pflegeberufegesetz ab 01.01.2020, Wissenswertes für Pflegekräfte in stationären Pflegeeinrichtungen und weitere Themen.

Aus­ga­be 146

Alten­hil­fe | Aus der Pra­xis für die Praxis

I. Finan­zie­rung Pfle­ge­be­ru­fe­ge­setz ab 01.01.2020

Die Umset­zung der Pfle­ge­be­ru­fe­re­form ist der­zeit in vol­lem Gan­ge.
Künf­tig müs­sen alle ambu­lan­ten und (teil-)stationären Ein­rich­tun­gen (auch Ein­rich­tun­gen, die kei­ne Aus­zu­bil­den­den haben) in einen Fonds ein­zah­len. Ein­rich­tun­gen, die ab dem Jahr 2020 Aus­zu­bil­den­de beschäf­ti­gen, erhal­ten aus die­sem Fonds einen Betrag zur Refi­nan­zie­rung ihrer damit ver­bun­de­nen Kosten.

Finan­zie­rung des Ausbildungsfonds:

Mit der Ver­wal­tung die­ses Umla­ge­sys­tems hat das Land Bay­ern die Pfle­ge­aus­bil­dungs­fonds Bay­ern GmbH (PAF) beauftragt.

Die PAF benö­tigt für die Ermitt­lung des Finan­zie­rungs­vo­lu­mens von allen ambu­lan­ten und (teil-)stationären Ein­rich­tun­gen kon­kre­te Daten.

Der­zeit läuft hier­für das Regis­trie­rungs­ver­fah­ren. Alle ambu­lan­ten Diens­te wur­den bereits angeschrieben. 

In Kür­ze wer­den auch alle Pfle­ge­hei­me und Tages­pfle­gen pro Ver­sor­gungs­ver­trag ein pos­ta­li­sches Schrei­ben der PAF mit der Auf­for­de­rung zur Regis­trie­rung in einem Online-Por­tal erhal­ten. Bit­te neh­men Sie die­se Regis­trie­rung vor!

Für die Fest­set­zung erhält jede Pfle­ge­ein­rich­tung im Herbst die­ses Jah­res einen geson­der­ten Bescheid.

Aus­bil­dungs­um­la­ge und Ausbildungszuschlag

Für eine Über­gangs­zeit von drei Jah­ren wird es sowohl den bis­he­ri­gen Aus­bil­dungs­zu­schlag als auch die neue Aus­bil­dungs­um­la­ge geben, da alle Azu­bis, die bis zum 31.12.2019 die Aus­bil­dung begin­nen, bis zum 31.08.2022 über den Aus­bil­dungs­zu­schlag refi­nan­ziert werden.

Die Kos­ten für die Aus­bil­dungs­um­la­ge wird im Jahr 2020 noch sehr nied­rig sein, da zum Groß­teil nur 4/12 der Azu­bi-Kos­ten auf zwölf­Mo­na­te umge­legt wer­den. In den Jah­ren 2021 und 2022 wer­den die Kos­ten rapi­de anstei­gen und im Jahr 2023 dann den „Normal“-Stand erreichen.

Fazit
Bereits jetzt lässt sich sagen, dass die Kos­ten für die Aus­bil­dungs­um­la­ge ab dem Jahr 2021 /2022 sehr stark anstei­gen wer­den.
Im Kran­ken­haus wer­den die­se Mehr­kos­ten von den Kran­ken­kas­sen getra­gen. In den Pfle­ge­ein­rich­tun­gen müs­sen die­se Mehr­be­las­tun­gen von den Bewoh­nern, Tages­pfle­ge­be­su­chern und Kun­den der ambu­lan­ten Diens­te getra­gen werden.

To Dos bis zum 31.12.2019
Pfle­ge­heimund Tagespflege

  • Regis­trie­rung vornehmen
  • Ein­pfle­gen der erfor­der­li­chen Daten pro Ver­sor­gungs­ver­trag im Online­por­tal des PAF‘s
  • Berech­nung des Umla­ge­sat­zes pro Ver­sor­gungs­ver­trags­be­reich (all­ge­mei­ne Pfle­ge, Geron­to usw.)
  • Erhö­hungs­schrei­ben an die Bewoh­ner mit Erläu­te­rung spä­tes­tens zum 30.11.2019
  • Aktua­li­sie­rung der Heim­ver­trä­ge ab 01.01.2020
  • Ein­pfle­gen der Umla­ge­sät­ze in das Abrechnungssystem

Ambu­lan­te Pflege

  • Berech­nen und Ein­pfle­gen der Zuschlä­ge für Leis­tungs­kom­ple­xe und Stun­den Sät­ze in das Abrechnungssystem
  • Infor­ma­ti­on an die Kun­den im Novem­ber 2019
  • evtl. Erstel­lung neu­er Kostenvoranschläge
Wich­tig
Die Anga­ben der erfor­der­li­chen Daten im Online-Por­tal haben bereits unmit­tel­ba­re Aus­wir­kun­gen auf den Bei­trags­be­scheid für das Jahr 2020, den alle Ein­rich­tun­gen bis spä­tes­tens 31.10.2019 erhal­ten.
Wir emp­feh­len des­halb, die Anga­ben sehr sorg­fäl­tig zu ermitteln.

II. Pfle­ge­kräf­te in sta­tio­nä­ren Pfle­ge­ein­rich­tun­gen sind regel­mä­ßig sozialversicherungspflichtig

BSG, Pres­se­mit­tei­lung vom 07.06.2019 zum Urteil B 12 R 6/18 R vom 07.06.2019 Pfle­ge­kräf­te, die als Hono­rar­pfle­ge­kräf­te in sta­tio­nä­ren Pfle­ge­ein­rich­tun­gen tätig sind, sind in die­ser Tätig­keit regel­mä­ßig nicht als Selb­stän­di­ge anzu­se­hen, son­dern unter­lie­gen als Beschäf­tig­te der Sozi­al­ver­si­che­rungs­pflicht. Dies hat der 12. Senat des Bun­des­so­zi­al­ge­richts am 07.06.2019 ent­schie­den (Az. B 12 R 6/18 R als Leitfall).

Zwar haben weder der Ver­sor­gungs­auf­trag einer sta­tio­nä­ren Pfle­ge­ein­rich­tung noch die Rege­lun­gen über die Erbrin­gung sta­tio­nä­rer Pfle­ge­leis­tun­gen nach dem SGB XI oder das Heim­recht des jewei­li­gen Lan­des eine zwin­gen­de über­ge­ord­ne­te Wir­kung hin­sicht­lich des sozi­al­ver­si­che­rungs­recht­li­chen Sta­tus von in sta­tio­nä­ren Ein­rich­tun­gen täti­gen Pfle­ge­fach­kräf­ten. Regu­la­to­ri­sche Vor­ga­ben sind jedoch bei der Gewich­tung der Indi­zi­en zur Beur­tei­lung der Ver­si­che­rungs­pflicht zu berück­sich­ti­gen. Sie füh­ren im Regel­fall zur Annah­me einer Ein­glie­de­rung der Pfle­ge­fach­kräf­te in die Orga­ni­sa­ti­ons­und Wei­sungs­struk­tur der sta­tio­nä­ren Pfle­ge­ein­rich­tung. Unter­neh­me­ri­sche Frei­hei­ten sind bei der kon­kre­ten Tätig­keit in einer sta­tio­nä­ren Pfle­ge­ein­rich­tung kaum denk­bar. Selb­stän­dig­keit kann nur aus­nahms­wei­se ange­nom­men wer­den. Hier­für müs­sen gewich­ti­ge Indi­zi­en spre­chen. Blo­ße Frei­räu­me bei der Auf­ga­ben­er­le­di­gung, zum Bei­spiel ein Aus­wahl­recht der zu pfle­gen­den Per­so­nen oder bei der Rei­hen­fol­ge der ein­zel­nen Pfle­ge­maß­nah­men, rei­chen hier­für nicht.

Aus­ge­hend davon war die bei­gela­de­ne Pfle­ge­fach­kraft im Leit­fall beim Pfle­ge­heim beschäf­tigt. Sie hat — nicht anders als bei dem Pfle­ge­heim ange­stell­te Pfle­ge­fach­kräf­te — ihre Arbeits­kraft voll­stän­dig ein­ge­glie­dert in einen frem­den Betriebs­ab­lauf ein­ge­setzt und war nicht unter­neh­me­risch tätig.

An die­ser Beur­tei­lung ändert auch ein Man­gel an Pfle­ge­fach­kräf­ten nichts: Die sowohl der Ver­si­cher­ten­ge­mein­schaft als auch den ein­zel­nen Ver­si­cher­ten die­nen­den sozi­al­recht­li­chen Rege­lun­gen zur Ver­si­che­rungs- und Bei­trags­pflicht sind auch in Man­gel­be­ru­fen nicht zu sus­pen­die­ren, um eine Stei­ge­rung der Attrak­ti­vi­tät des Berufs durch eine von Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­gen “ent­las­te­te” und des­halb höhe­re Ent­loh­nung zu ermöglichen.

Emp­feh­lung
Wir emp­feh­len bei Hono­rar­kräf­ten eine Sta­tus­fest­stel­lung bei der deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung zu ver­an­las­sen.
Das Sta­tus­fest­stel­lungs­ver­fah­ren dient der Fest­stel­lung, ob ein Auf­trag­neh­mer sei­ne Tätig­keit für einen Auf­trag­ge­ber im Ein­zel­fall selb­stän­dig oder im Rah­men eines abhän­gi­gen sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­ses ausübt.

III. Ab 01.07.2019 dür­fen Midi-Job­ber mehr verdienen

Die Ober­gren­ze für Midi­jobs wird zum 01.07.2019 von der­zeit 850,00 Euro auf 1.300,00 Euro ange­ho­ben. Dadurch pro­fi­tie­ren zukünf­tig mehr Arbeit­neh­mer von güns­ti­ge­ren Sozialabgaben.

Wel­che Beson­der­hei­ten in der Ent­gelt­ab­rech­nung zu beach­ten sind
Am 01.07.2019 wird die bis­he­ri­ge Gleit­zo­ne durch den soge­nann­ten Über­gangs­be­reich ersetzt. So sol­len Gering­ver­die­ner finan­zi­ell ent­las­tet wer­den. Für Beschäf­tig­te mit einem regel­mä­ßi­gen monat­li­chen Ent­gelt inner­halb des Über­gangs­be­reichs (450,01 Euro bis 1.300,00 Euro) gel­ten in allen Sozi­al­ver­si­che­rungs­zwei­gen für die Bei­trags­be­rech­nung beson­de­re Regelungen.

Ent­las­tung für Arbeit­neh­mer­mit einem­Ar­beits­ent­gelt ab 850,00 Euro
Arbeit­neh­mer, die heu­te 850,00 Euro ver­die­nen, wer­den mit der übli­chen Abga­ben­last für ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge Arbeit­neh­mer von gut 20 % belas­tet. Zukünf­tig wird ihr Anteil bei der­sel­ben Ver­gü­tung unter 18 % lie­gen. Ein Mit­ar­bei­ter mit einem Gehalt von 850,00 Euro wird ab 01.07.2019 ca. 23,00 Euro mehr Net­to haben.

Die vol­le Abga­ben­be­las­tung trifft Arbeit­neh­mer dann erst bei einem monat­li­chen Arbeits­ent­gelt von 1.300,00 Euro.

Vie­le teil­zeit­be­schäf­tig­te Pfle­ge­kräf­te wer­den von die­ser Rege­lung profitieren.

Haben Sie Fra­gen?
Dann wen­den Sie sich bit­te an Herrn Hubert Braun
per E‑Mail unter hubert.braun(at)schwan-partner.de
oder rufen Sie an unter 089 665191–0. 

Sie kön­nen die­sen BAYERNLETTER® inkl. Anla­ge auch als pdf-Datei herunterladen.

Bayernletter

Weitersagen:

Nilgün Bürger

Steuerberaterin / Finanzbuchhaltung

Nilgün Bürger ist Dipl. Betriebswirtin (FH), Steuerberaterin und seit 1. Oktober 2022 Leiterin der Finanzbuchhaltung. Zudem ist Sie Gesellschafter-Geschäftsführerin der Steuerberatung Schwan & Partner GmbH StBG. Sie hat mehr als 17 Jahre Erfahrung bei der steuerlichen Beratung von Unternehmen im Gesundheitssektor, Stiftungen und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen. Dabei liegt ihr Tätigkeitsschwerpunkt bei der steuerlichen Beratung sowie steuerrechtlichen Spezialfragestellungen gemeinnütziger Einrichtungen. Die Vertretung gegenüber den Finanzbehörden bei Betriebsprüfungen, verbindliche Auskünfte als auch bei Einspruchs- und Klageverfahren gehören ebenso wie die Erstellung von Steuererklärungen /-voranmeldungen, Jahresabschlüsse (kameral, doppisch) und Finanzbuchhaltungen zu Ihrer Kernkompetenz.

Rainer Walk

Heimkostenabrechnung

Rainer Walk ist seit mehr als 20 Jahren im IT-Bereich der Sozialwirtschaft tätig und spezialisierte sich bei einem Software-Hersteller in zahlreichen Kunden-Projekten für diesen Markt. Rainer Walk leitete den Support-Bereich, Schulungen und Seminare. Er koordinierte Entwicklungs- und Programmierungsprojekte. Das softwaregestützte Workflow-Management bei Einrichtungen und Verbänden der freien Wohlfahrtspflege kam als weiteres Fachgebiet hinzu.
Die Schwerpunkte der Arbeit von Rainer Walk liegen in der herstellerunabhängigen strategischen IT-Beratung im Sozialbereich. Seine Tätigkeitsfelder sind das IT-Projekt- und Prozessmanagement und das Business Process Outsourcing (BPO) im Bereich Abrechnung.

Melanie Schwaiger

Geschäftsführerin / Controlling

Melanie Schwaiger absolvierte 2009 bereits während ihres Studiums ein Praktikum bei Schwan & Partner. Nachdem sie ihr betriebswirtschaftliches Master-Studium erfolgreich abgeschlossen hatte, begann sie in den Bereichen Controlling und Pflegesatzwesen des Unternehmens. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind seitdem die Erstellung von Businessplänen, Wirtschaftlichkeits- und Standortanalysen sowie der Aufbau und die Implementierung von Controllinginstrumenten. Seit 2020 ist Frau Schwaiger Leitung des Geschäftsbereiches Finanz- und Rechnungswesen und 2021 wurde ihr zudem die Leitung des Bereichs Controlling übertragen. 

Seit dem 01.01.2022 ist Melanie Schwaiger Geschäftsführerin von Schwan & Partner.

Edith Pfingstgräf

Projektmanagement

Edith Pfingstgräf ist seit 1999 bei der Schwan & Partner GmbH tätig. Die studierte Diplom-Betriebswirtin (FH) qualifizierte sich berufsbegleitend zur Projektmanagerin IHK. Die Tätigkeitsschwerpunkte von Edith Pfingstgräf liegen im Projektmanagement und Controlling von Pflegeeinrichtungen - die zielorientierte Planung, Steuerung und Information des Unternehmens und seiner Teilbereiche. Edith Pfingstgräf hat umfangreiche Projekterfahrung bei der Implementierung eines Controlling-Systems, der Planung, Eröffnung und Betrieb von Senioreneinrichtungen sowie der Erstellung von Businessplänen und Wirtschaftlichkeitsanalysen.

Maria Lehr

Management

Maria Lehr kam bereits mit Erfahrung als Hauswirtsschafts- und stellvertretende Heimleitung in der Altenhilfe 1995 zur Schwan & Partner GmbH. Als Seniorberaterin waren ihre Tätigkeitsschwerpunkte die Restrukturierung von Verwaltungsabläufen in Einrichtungen der Altenhilfe, die Unterstützung bei der Heimkostenabrechnung sowie die Verhandlung von Investitionskosten. Seit 2020 ist sie Mitglied der Geschäftsleitung und verantwortlich für den Bereich operatives Management. Frau Lehr ist Geschäftsführerin von drei Altenhilfeeinrichtungen.

Julian Braun

Geschäftsführer / Pflegesatzwesen

Julian Braun ist seit 2014 bei der Schwan & Partner GmbH tätig. Der studierte Betriebswirt (M.Sc.) startete im Bereich Controlling und wechselte im Jahr 2016 in die Pflegesatzabteilung. Von da an sammelte er auch Erfahrung im Bereich Management und Beratung als stellvertretende Leitung. 2020 wurde ihm die Leitung des Bereichs Pflegesatzwesen übertragen. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Verhandlung von Pflegesätzen und in der Analyse betriebswirtschaftlicher Prozesse. Zudem besitzt er die Qualifikation zur Leitung von Pflegeeinrichtungen. 

Seit dem 01.01.2022 ist Julian Braun Geschäftsführer von Schwan & Partner.

Andrea Fischer

Office Management

Andrea Fischer ist ausgebildete Industriekauffrau mit einer Weiterbildung zur praktischen Betriebswirtin. Seit 1999 leitet sie das Office Management von Schwan & Partner und ist verantwortlich für die administrativen Aufgaben. Als Prokuristin und Assistentin der Gesellschafter ist sie mit allen Belangen des Unternehmens und der Mitarbeiter*innen betraut.

Hubert Braun

Management / Pflegesatzwesen

Hubert Braun ist studierter Betriebswirt. Seine berufliche Karriere begann 1990 bei einem großen Wohlfahrtsverband. Dort war er für die betriebswirtschaftliche Beratung und für das Pflegesatzwesen verantwortlich.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Controlling sowie im Bereich Pflegesatz für Pflege-, Behinderten- und Jugendhilfeeinrichtungen. 

Er berät soziale Einrichtungen bei Leistungs- und Entgeltvereinbarungen und unterstützt sie bei Schiedsstellenverfahren. Die Begleitung bei Betriebsübergängen, die Erstellung von Businessplänen und Wirtschaftlichkeitsanalysen ist ebenso seine Kernkompetenz.

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Arbeit ist die Beratung von Planern und Investoren bei der Projektierung und Realisierung von Senioreneinrichtungen. Hubert Braun ist Mitglied der Landespflegesatzkommission Bayern.

Silvia Josephi

Finanzbuchhaltung

Silvia Josephi ist ausgebildete IT-Kauffrau, geprüfte Bilanzbuchhalterin (IHK) und internationale Bilanzbuchhalterin (IHK). Seit 1995 ist sie bei der Schwan & Partner GmbH für den Aufbau und die kontinuierliche Expansion des Geschäftsbereiches Finanzbuchhaltung in den Bereichen Alten-, Behinderten-, und Jugendhilfe sowie für kommunale Einrichtungen verantwortlich. Ihre Kernkompetenzen liegen in der Übernahme von laufenden Buchhaltungen, Erstellung von Jahresabschlüssen, Ansprechpartnerin für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Implementierung von Kostenrechnungsstrukturen. Im Bereich der Beratung gehören zu ihrer Expertise praxisorientierte Soll-IST-Analysen von Prozessabläufen und Organisationsstrukturen innerhalb der Abteilung Rechnungswesen sozialer Einrichtungen.

Hartmut Joithe

Geschäftsführender Gesellschafter