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Schwan & Partner | Beratung und Services im Sozialbereich

BAYERNLETTER® August 2022

Verhandlung über Verbesserung Verwaltungspersonalschlüssel gescheitert, Tariferhöhungen 2023, Ermittlung Entlohnungsniveau, Sachkostensteigerungen Pflegeeinrichtungen sowie Erhebung der Belegung zum Stichtag 19.09.2022
Bayernletter Pflege Altenhilfe

Alten­hil­fe | Aus der Pra­xis für die Praxis

A)   LPSK: Ver­hand­lun­gen über Ver­bes­se­run­gen des Ver­wal­tungs­per­so­nal­schlüs­sels gescheitert

Der aktu­el­le Per­so­nal­schlüs­sel für voll­sta­tio­nä­re Pfle­ge­ein­rich­tun­gen für Lei­tung und Ver­wal­tung wur­de seit Ein­füh­rung der Pfle­ge­ver­si­che­rung im Jahr 1996 nur ein­mal gering­fü­gig von 1 : 30 auf 1 : 28 angepasst.

Der Büro­kra­tie­auf­wand hat sich in den letz­ten Jah­ren durch Gesetz­ge­bung, Recht­spre­chung und durch das Ord­nungs­recht dras­tisch erhöht.

In einer von der Lan­des­pfle­ge­satz­kom­mis­si­on ein­ge­setz­ten pari­tä­tisch besetz­te Arbeits­grup­pe hat man sich ein­stim­mig auf eine ers­te Ver­bes­se­rung auf fol­gen­den Vor­schlag geeinigt:

vom 1. bis 40. Platz                1 : 21,00

ab dem 41. Platz                    1 : 27,00

Der Beschluss­vor­schlag ist lei­der durch ein Veto zwei­er Mit­glie­der nicht zustan­de gekommen.

Auf­for­de­rung zu Rahmenvertragsverhandlungen

Die Leis­tungs­er­brin­ger­ver­bän­de haben dies nun zum Anlass genom­men, die Kos­ten­trä­ger zum Rah­men­ver­trags­ver­hand­lun­gen auf­zu­for­dern. Hier soll nun für die eben­falls mehr­fach abge­lehn­te For­de­rung nach Absen­kung der Berech­nungs­ta­ge und die For­de­rung nach Ver­bes­se­run­gen des Ver­wal­tungs­per­so­nal­schlüs­sels neu ver­han­delt werden.

Bei Dis­sens ent­schei­det hier not­falls die Schieds­stel­le Bayern.

B)   Tarif­er­hö­hun­gen 2023 und Pflegesatz

Bereits abge­schlos­se­ne Tariferhöhungen:

  • BRK:
    • Tarif­er­hö­hung zum 01.04.2022         + 2 %
    • Tarif­er­hö­hung zum 01.12.2022         + 6 %
    • Ein­mal­zah­lung im lau­fen­den Jahr 2022 von 600,00 Euro pro Vollzeitstelle
  • Dia­ko­ni­sches Werk
    • Erhö­hung ab 01.01.2023 von bis zu 8 %
    • Neue Wech­sel­schicht­zu­la­ge von 155,00 Euro im Monat
    • Pau­scha­le für Holen aus dem Frei von 60,00 Euro

Ins­ge­samt erhö­hen sich die Gehäl­ter um bis zu über 10 % ab 01.01.2023

  • Luft­han­sa
    • Auch bei der Luft­han­sa wur­den Stei­ge­run­gen von 10 % vereinbart
    • Laut Ver­di erge­ben sich für Check-In-Beschäf­tig­te Erhö­hun­gen zwi­schen 13,6 und 18,4 %

TVÖD und AVR Caritas

Für den TVÖD und der AVR Cari­tas gel­ten die der­zei­ti­gen Tabel­len­ent­gel­te bis zum 31.12.2022.

Lei­der wer­den vie­le Trä­ger in Pfle­ge­satz­ver­hand­lun­gen mit Tarif­er­hö­hun­gen von 2,5 bis 3 % als „Ober­gren­ze“ konfrontiert.

Wenn man die aktu­el­len Ent­wick­lun­gen beob­ach­tet, ist die Hal­tung eini­ger Kos­ten­trä­ger als fast exis­tenz­ge­fähr­dend ein­zu­stu­fen, da die Dif­fe­renz zu den der­zei­ti­gen Abschlüs­sen ca. 5 % beträgt.

  1. Eine Tarif­er­hö­hung von 1 % erhöht die Kos­ten um ca. 1,00 Euro pro Tag. Bei einer Lücke von 5 % wären das 5,00 Euro pro Tag.
  2. Bei einer 100-Bet­ten Ein­rich­tun­gen errech­nen sich dann nicht refi­nan­zier­te Kos­ten von ca. 15.000,00 Euro im Monat bzw. 180.000,00 Euro pro Jahr.
Emp­feh­lung

In der aktu­el­len Situa­ti­on soll­ten hier Regeln ver­han­delt wer­den, die eine Refi­nan­zie­rung der Tarif­er­hö­hun­gen im TVÖD ab 01.01.2023 garan­tie­ren. Bei einer fes­ten Ober­gren­ze sei­tens der Kos­ten­trä­ger soll­te eine Son­der­kün­di­gung der Pfle­ge­sät­ze ver­ein­bart wer­den, wenn die ein­ge­rech­ne­ten Tarif­er­hö­hun­gen um 1 % nach oben oder unten abweichen.

C)   Ermitt­lung regio­nal übli­ches Ent­loh­nungs­ni­veau sowie der regio­nal übli­chen Niveaus der pfle­ge­ty­pi­schen Zuschlä­ge am 30.09.2022

Das „neue“ regio­nal übli­che Ent­loh­nungs­ni­veau wird am 30.09.2022 ermit­telt und ist dann ab 01.02.2023 für Anwen­der der „Durch­schnitts­ver­gü­tung“ bindend.

Es ist damit zu rech­nen, dass das regio­nal übli­che Ent­loh­nungs­ni­veau sich im Jahr 2023 auf­grund der Tarif­stei­ge­run­gen 2022 erhö­hen wird.

Die­se Erhö­hung ist künf­tig bei jeder Bean­tra­gung der Pfle­ge­sät­ze für Anwen­der der „Durch­schnitts­ver­gü­tung“ immer zu berücksichtigen.

Fazit

Das regio­nal übli­che Ent­loh­nungs­ni­veau wird jedes Jahr am 30.09. neu ermit­telt. Die Erhö­hung ist für Anwen­der der „Durch­schnitts­ver­gü­tung“ bin­dend und damit umzu­set­zen.

In den Pfle­ge­satz­an­trä­gen sind die­se Erhö­hun­gen bereits jetzt immer pro­spek­tiv zu berücksichtigen.

D)   Mit­tei­lungs­pflicht für tarif­ge­bun­de­ne Ein­rich­tun­gen § 72 Abs. 3e SGB XI bis 30.09.2022 und neu­er Durch­schnitts­lohn Bayern

Für Ein­rich­tun­gen, die bereits jetzt an Tarif­ver­trä­ge oder kirch­li­che Arbeits­rechts­re­ge­lun­gen gebun­den sind, ist die in § 72 Abs. 3e SGB XI gesetz­te Mit­tei­lungs­frist zum 30.09. zu beachten.

Wich­tig

Die Mel­dung und Mit­tei­lungs­pflicht gilt nur für tarif­ge­bun­de­ne Ein­rich­tun­gen (z.B. durch Mit­glied­schaft in einem Arbeit­ge­ber­ver­band) oder Trä­ger, die an kirch­li­che Arbeits­rechts­re­ge­lun­gen gebun­den sind.

Die Mel­de­pflicht gilt nicht für Pfle­ge­ein­rich­tung, die (nur) einen Tarif anwenden.

Erfas­sung über Datenclearingstelle

Die Mit­tei­lungs­pflicht für tarif­ge­bun­de­ne Ein­rich­tun­gen § 72 Abs. 3e SGB XI wird wie­der über die Daten­clea­ring­stel­le (DCS) Pfle­ge vor­ge­nom­men. Die Daten müs­sen dort bis 30.09.2022 ein­ge­ge­ben werden.

Wel­che kon­kre­ten Daten sind zu übermitteln?

Wel­che Infor­ma­tio­nen ab dem Jahr 2022 über­mit­telt wer­den müs­sen, wird in den Richt­li­ni­en nach § 72 Absatz 3c SGB XI festgelegt.

Nach der Geset­zes­be­grün­dung sind ins­be­son­de­re zu übermitteln:

  • Die Anzahl der Beschäf­tig­ten in der Pfle­ge und Betreu­ung (§43b SGB XI) und
  • die Gehäl­ter nach drei Stufen:
    • Pfle­ge­fach­kräf­te
    • Pfle­ge­fach­hel­fer mit 1‑jähriger Ausbildung
    • Pfle­ge­hilfs­kräf­te und Betreu­ungs­kräf­te ohne 1‑jährige Ausbildung

ein­schließ­lich der für die Pfle­ge typi­schen Zulagen.

Zur Berech­nung des arbeits­zeit­nor­mier­ten Stun­den­loh­nes wer­den für jede Qualifikationsgruppe

1. der Grund­lohn,
2. regel­mä­ßi­ge Jah­res­son­der­zah­lun­gen,
3. ver­mö­gens­wirk­sa­me Leis­tun­gen des Arbeit­ge­bers,
4. regel­mä­ßi­ge und fixe pfle­ge­ty­pi­sche Zula­gen,
5. der Lohn für Bereit­schafts­dienst und Ruf­be­reit­schaft
6. Nacht­zu­schlä­ge, Sonn­tags­zu­schlä­ge und Fei­er­tags­zu­schlä­ge (pfle­ge­ty­pi­sche Zuschläge).

der zum 1. Sep­tem­ber auf Grund­la­ge des Tarif­ver­trags­werks bzw. der kirch­li­chen Arbeits­rechts­re­ge­lun­gen tat­säch­lich gezahlt wur­de erfasst.

E)   Sach­kos­ten­stei­ge­run­gen Pflegeeinrichtungen

Vie­len Pfle­ge­ein­rich­tun­gen gelingt es der­zeit nicht, die mas­si­ven Sach­kos­ten­stei­ge­run­gen in den Pfle­ge­satz­ver­hand­lun­gen unterzubringen.

Jeder Mie­ter, Haus­be­sit­zer und Auto­fah­rer muss der­zeit die höhe­ren Ener­gie­prei­se 1 : 1 bezah­len. Glei­ches gilt auch für die um mehr als 20 % gestie­ge­nen Lebensmittelpreise.

Nur der Bewoh­ner im Pfle­ge­heim soll auf Kos­ten Drit­ter von die­ser Belas­tung ver­schont bleiben?

Mit den Erhö­hun­gen der Pfle­ge­sät­ze durch Tarif­stei­ge­run­gen und die Tarif­bin­dung, die poli­tisch gewollt sind, kön­nen kei­ne höhe­ren Ener­gie- oder Lebens­mit­tel­kos­ten bezahlt werden.

Bei­spie­le aus der Praxis

  1. Der IST-Wert einer Pfle­ge­ein­rich­tung war bis­her bei Ener­gie bei 3,80 Euro pro Tag. Durch neue Gas- und Strom­prei­se wer­den nun ab 01.01.2023 die Kos­ten für Ener­gie auf über 8,00 Euro pro Tag steigen!
  2. Die Strom­kos­ten von bis­her 2,25 Euro / Tag wer­den auf 4,59 Euro ab 01.01.2023 stei­gen! Die Pfle­ge­sät­ze sind jedoch bis Mit­te 2023 vereinbart.

Auch alle ande­ren Prei­se stei­gen rasant an.

Das Insti­tut der deut­schen Wirt­schaft hat in einer Stu­die errech­net, dass ohne 9‑Eu­ro-Ticket, Tan­kra­batt und ande­re dämp­fen­de Maß­nah­men des Staa­tes die Infla­ti­on schon längst zwei Pro­zent­punk­te höher lie­gen würde!

Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Gesund­heit emp­fiehlt vor­ge­zo­ge­ne Neuvereinbarungen

Mit Schrei­ben vom 29.06.2022 hat das BMG den GKV-Spit­zen­ver­band wegen der Kos­ten­an­stie­ge ange­schrie­ben und für den Berei­chen Lang­zeit­pfle­ge vor­ge­zo­ge­ne Pfle­ge­satz­ver­hand­lun­gen emp­foh­len (sie­he Anla­ge 1).

Da die­ses Schrei­ben nicht wei­ter­ge­ge­ben wur­de, hat das BMG die­ses nun am 16.08.2022 auch an die Leis­tungs­er­brin­ger­ver­bän­de weitergeleitet.

Erhö­hun­gen kom­men erst nach Antragstellung

Sehr oft wer­den den Trä­gern die Erhö­hun­gen erst nach Ein­rei­chung des Pfle­ge­satz­an­tra­ges bekannt. In die­sen Fäl­len muss ein „Nach­rei­chen“ der höhe­ren Kos­ten mög­lich sein.

Gas­um­la­ge ab 01.10.2022 führt zu wei­te­ren Erhöhungen

Eine Kilo­watt­stun­de Gas kos­tet im Mit­tel der­zeit 31 Cent für Neu­kun­den. Vor einem Jahr betrug der Preis noch 5,2 Cent / kWh. Das geht aus Daten des Ver­gleichs­por­tals Veri­vox her­vor (Daten­stand: 17.08.2022). Bestands­kun­den zah­len meist weniger.

  • Der mitt­le­re Preis ist im Ver­gleich zum Jah­res­an­fang bereits um 60 % gestiegen
  • Der Anstieg zum Vor­jahr beträgt fast 500 %

Selbst bei einem Bestands­kun­den mit Preis­bin­dung beträgt die Erhö­hung durch die Gas­um­la­ge über 55% ab 01.10.2022.

Bei Neu­kun­den liegt dann der Preis ab 01.10.2022 ca. 550% höher als im Vorjahr.

Auch der Strom­preis ist für Neu­kun­den um ca. 30% im Ver­gleich zum Vor­jahr gestiegen.

Fazit

Die Sach­kos­ten­stei­ge­run­gen kön­nen ohne Refi­nan­zie­rung über den Pfle­ge­satz die Exis­tenz vie­ler Pfle­ge­ein­rich­tun­gen gefähr­den.

Es sind nun fle­xi­ble Lösun­gen auch unab­hän­gig von Pfle­ge­satz­lauf­zei­ten gefordert.

F)   Erhe­bung der Bele­gung zur Eva­lu­ie­rung der bay­ern­wei­ten Pfle­ge­per­so­nal­schlüs­sel zum Stich­tag 19.09.2022

Um sicher­zu­stel­len, dass sich der bis­he­ri­ge Per­so­nal­stand in baye­ri­schen voll­sta­tio­nä­ren Pfle­ge­ein­rich­tun­gen auch künf­tig nicht ver­schlech­tert, wird zum 19.09.2022 eine erneu­te Erhe­bung der bay­ern­wei­ten Bele­gung vorgenommen.

Für die Ver­hand­lung von neu­en bay­ern­weit gül­ti­gen Refe­renz­schlüs­seln mit den Kos­ten­trä­gern in der Lan­des­pfle­ge­satz­kom­mis­si­on ist es wich­tig, eine mög­lichst voll­stän­di­ge Daten­grund­la­ge zu haben. Dies gilt ins­be­son­de­re bei der dies­jäh­ri­gen Abfra­ge. Es ist anzu­neh­men, dass sich durch die Coro­na-Pan­de­mie die Bewoh­ner­struk­tur in Rich­tung Pfle­ge­grad 2 und 3 ver­scho­ben hat.

Die Abfra­ge wird von den jewei­li­gen Leis­tungs­er­brin­ger­ver­bän­den getätigt.

Zeit­schie­ne
  • Die Leis­tungs­er­brin­ger­ver­bän­de erfas­sen die Bele­gungs­da­ten zum Stich­tag 19.09.2022.
  • In der nächs­ten Sit­zung der Lan­des­pfle­ge­satz­kom­mis­si­on am 28.09.2022 sol­len dann ggfs. neue Basis­per­so­nal­schlüs­sel zum 01.01.2023 beschlos­sen werden.
Trä­ger ohne Verbandszugehörigkeit

Trä­ger ohne Ver­bands­zu­ge­hö­rig­keit soll­ten die Erhe­bungs­da­ten an den jewei­li­gen Pfle­ge­kas­sen­ver­hand­ler schicken.

Hilfs­wei­se kön­nen die Bele­gungs­da­ten auch an Schwan & Part­ner geschickt wer­den. Wir wer­den die­se Daten dann an die Arge der Pfle­ge­kas­sen­ver­bän­de weiterleiten.

Hier­zu schi­cken Sie die­se an: hubert.braun@schwan-partner.de

Emp­feh­lung

Es wird emp­foh­len, bereits vor­ab eine Test­erhe­bung der Bewoh­ner­struk­tur mit der Anla­ge 2 zu erstel­len, damit alle erfor­der­li­chen Daten am 19.09.2022 schnell erfasst wer­den kön­nen.

Es wird allen Trä­gern drin­gend emp­foh­len, an die­ser Erhe­bung teilzunehmen. 

Haben Sie Fra­gen? Dann wen­den Sie sich bit­te an Herrn Hubert Braun per E‑Mail unter
Hubert.braun@schwan-partner.de oder rufen Sie an unter 089 665191–0.

Sie kön­nen die­sen Bayernletter hier als pdf-Datei her­un­ter­la­den.

Bayernletter

Weitersagen:

Nilgün Bürger

Steuerberaterin / Finanzbuchhaltung

Nilgün Bürger ist Dipl. Betriebswirtin (FH), Steuerberaterin und seit 1. Oktober 2022 Leiterin der Finanzbuchhaltung. Zudem ist Sie Gesellschafter-Geschäftsführerin der Steuerberatung Schwan & Partner GmbH StBG. Sie hat mehr als 17 Jahre Erfahrung bei der steuerlichen Beratung von Unternehmen im Gesundheitssektor, Stiftungen und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen. Dabei liegt ihr Tätigkeitsschwerpunkt bei der steuerlichen Beratung sowie steuerrechtlichen Spezialfragestellungen gemeinnütziger Einrichtungen. Die Vertretung gegenüber den Finanzbehörden bei Betriebsprüfungen, verbindliche Auskünfte als auch bei Einspruchs- und Klageverfahren gehören ebenso wie die Erstellung von Steuererklärungen /-voranmeldungen, Jahresabschlüsse (kameral, doppisch) und Finanzbuchhaltungen zu Ihrer Kernkompetenz.

Rainer Walk

Heimkostenabrechnung

Rainer Walk ist seit mehr als 20 Jahren im IT-Bereich der Sozialwirtschaft tätig und spezialisierte sich bei einem Software-Hersteller in zahlreichen Kunden-Projekten für diesen Markt. Rainer Walk leitete den Support-Bereich, Schulungen und Seminare. Er koordinierte Entwicklungs- und Programmierungsprojekte. Das softwaregestützte Workflow-Management bei Einrichtungen und Verbänden der freien Wohlfahrtspflege kam als weiteres Fachgebiet hinzu.
Die Schwerpunkte der Arbeit von Rainer Walk liegen in der herstellerunabhängigen strategischen IT-Beratung im Sozialbereich. Seine Tätigkeitsfelder sind das IT-Projekt- und Prozessmanagement und das Business Process Outsourcing (BPO) im Bereich Abrechnung.

Melanie Schwaiger

Geschäftsführerin / Controlling

Melanie Schwaiger absolvierte 2009 bereits während ihres Studiums ein Praktikum bei Schwan & Partner. Nachdem sie ihr betriebswirtschaftliches Master-Studium erfolgreich abgeschlossen hatte, begann sie in den Bereichen Controlling und Pflegesatzwesen des Unternehmens. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind seitdem die Erstellung von Businessplänen, Wirtschaftlichkeits- und Standortanalysen sowie der Aufbau und die Implementierung von Controllinginstrumenten. Seit 2020 ist Frau Schwaiger Leitung des Geschäftsbereiches Finanz- und Rechnungswesen und 2021 wurde ihr zudem die Leitung des Bereichs Controlling übertragen. 

Seit dem 01.01.2022 ist Melanie Schwaiger Geschäftsführerin von Schwan & Partner.

Edith Pfingstgräf

Projektmanagement

Edith Pfingstgräf ist seit 1999 bei der Schwan & Partner GmbH tätig. Die studierte Diplom-Betriebswirtin (FH) qualifizierte sich berufsbegleitend zur Projektmanagerin IHK. Die Tätigkeitsschwerpunkte von Edith Pfingstgräf liegen im Projektmanagement und Controlling von Pflegeeinrichtungen - die zielorientierte Planung, Steuerung und Information des Unternehmens und seiner Teilbereiche. Edith Pfingstgräf hat umfangreiche Projekterfahrung bei der Implementierung eines Controlling-Systems, der Planung, Eröffnung und Betrieb von Senioreneinrichtungen sowie der Erstellung von Businessplänen und Wirtschaftlichkeitsanalysen.

Maria Lehr

Management

Maria Lehr kam bereits mit Erfahrung als Hauswirtsschafts- und stellvertretende Heimleitung in der Altenhilfe 1995 zur Schwan & Partner GmbH. Als Seniorberaterin waren ihre Tätigkeitsschwerpunkte die Restrukturierung von Verwaltungsabläufen in Einrichtungen der Altenhilfe, die Unterstützung bei der Heimkostenabrechnung sowie die Verhandlung von Investitionskosten. Seit 2020 ist sie Mitglied der Geschäftsleitung und verantwortlich für den Bereich operatives Management. Frau Lehr ist Geschäftsführerin von drei Altenhilfeeinrichtungen.

Julian Braun

Geschäftsführer / Pflegesatzwesen

Julian Braun ist seit 2014 bei der Schwan & Partner GmbH tätig. Der studierte Betriebswirt (M.Sc.) startete im Bereich Controlling und wechselte im Jahr 2016 in die Pflegesatzabteilung. Von da an sammelte er auch Erfahrung im Bereich Management und Beratung als stellvertretende Leitung. 2020 wurde ihm die Leitung des Bereichs Pflegesatzwesen übertragen. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Verhandlung von Pflegesätzen und in der Analyse betriebswirtschaftlicher Prozesse. Zudem besitzt er die Qualifikation zur Leitung von Pflegeeinrichtungen. 

Seit dem 01.01.2022 ist Julian Braun Geschäftsführer von Schwan & Partner.

Andrea Fischer

Office Management

Andrea Fischer ist ausgebildete Industriekauffrau mit einer Weiterbildung zur praktischen Betriebswirtin. Seit 1999 leitet sie das Office Management von Schwan & Partner und ist verantwortlich für die administrativen Aufgaben. Als Prokuristin und Assistentin der Gesellschafter ist sie mit allen Belangen des Unternehmens und der Mitarbeiter*innen betraut.

Hubert Braun

Management / Pflegesatzwesen

Hubert Braun ist studierter Betriebswirt. Seine berufliche Karriere begann 1990 bei einem großen Wohlfahrtsverband. Dort war er für die betriebswirtschaftliche Beratung und für das Pflegesatzwesen verantwortlich.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Controlling sowie im Bereich Pflegesatz für Pflege-, Behinderten- und Jugendhilfeeinrichtungen. 

Er berät soziale Einrichtungen bei Leistungs- und Entgeltvereinbarungen und unterstützt sie bei Schiedsstellenverfahren. Die Begleitung bei Betriebsübergängen, die Erstellung von Businessplänen und Wirtschaftlichkeitsanalysen ist ebenso seine Kernkompetenz.

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Arbeit ist die Beratung von Planern und Investoren bei der Projektierung und Realisierung von Senioreneinrichtungen. Hubert Braun ist Mitglied der Landespflegesatzkommission Bayern.

Silvia Josephi

Finanzbuchhaltung

Silvia Josephi ist ausgebildete IT-Kauffrau, geprüfte Bilanzbuchhalterin (IHK) und internationale Bilanzbuchhalterin (IHK). Seit 1995 ist sie bei der Schwan & Partner GmbH für den Aufbau und die kontinuierliche Expansion des Geschäftsbereiches Finanzbuchhaltung in den Bereichen Alten-, Behinderten-, und Jugendhilfe sowie für kommunale Einrichtungen verantwortlich. Ihre Kernkompetenzen liegen in der Übernahme von laufenden Buchhaltungen, Erstellung von Jahresabschlüssen, Ansprechpartnerin für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Implementierung von Kostenrechnungsstrukturen. Im Bereich der Beratung gehören zu ihrer Expertise praxisorientierte Soll-IST-Analysen von Prozessabläufen und Organisationsstrukturen innerhalb der Abteilung Rechnungswesen sozialer Einrichtungen.

Hartmut Joithe

Geschäftsführender Gesellschafter