BAYERNLETTER® August 2019

Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz (RISG), Reminder: Evaluation und mehr.

Aus­ga­be 148

Alten­hil­fe | Aus der Pra­xis für die Praxis

I. Reha- und Inten­siv­pfle­ge-Stär­kungs­ge­setz (RISG)

Was bringt Bay­ern der Referentenentwurf?

Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Gesund­heit hat völ­lig über­ra­schend einen Refe­ren­ten­ent­wurf für ein Reha- und Inten­siv­pfle­ge-Stär­kungs­ge­setz (RISG) vor­ge­legt. Es han­delt sich dabei ledig­lich um einen Vor­ent­wurf, aber die Zei­chen ver­dich­ten sich, dass da etwas auf die Alten­hil­fe­land­schaft zurollt! Der mög­li­cher­wei­se neue § 37c SGB V‑Entwurf soll einen Rechts­an­spruch auf außer­kli­ni­sche Inten­siv­pfle­ge, ins­be­son­de­re in den Ein­rich­tun­gen der voll­sta­tio­nä­ren Pfle­ge nach § 43b SGB XI, sicher­stel­len oder eine Ver­sor­gung in neu­en Wohn­ein­hei­ten im Sin­ne des § 132i SGB V‑Entwurfs. Damit ent­fällt aller­dings ein Rechts­an­spruch auf­Ver­sor­gung in der eige­nen Häus­lich­keit, es sei denn, es lie­gen beson­de­re Situa­tio­nen vor, wie die Ver­sor­gung von Kin­dern. Der § 37c SGB V‑Entwurf soll den bis­he­ri­gen § 37 Abs. 2 Satz 3 SGB V (Über­nah­me der Kos­ten für Behand­lungs­pfle­ge in baye­ri­schen Spe­zi­al­ein­rich­tun­gen der voll­sta­tio­nä­ren Dau­er­pfle­ge) ersetzen.

Der Refe­ren­ten­ent­wurf­wird bereits von Fach­ver­bän­den als Ver­such der Kran­ken­kas­sen gedeu­tet, das Ende der ambu­lan­ten Inten­siv­pfle­ge ein­zu­läu­ten! Ver­brau­cher- und Pati­en­ten­schüt­zer sind eben­falls schon auf den Plan geru­fen, weil natür­lich die Pati­en­ten in deren bis­he­ri­gen Mög­lich­kei­ten ein­ge­schränkt wer­den könn­ten. Nach § 1 32i Abs. 6 SGB V‑Entwurf (Sei­te 1 1 des Refe­ren­ten­ent­wur­fes) müss­te dann eine bedarfs­ge­rech­te reha­bi­li­ta­ti­ve Ver­sor­gung der Ver­si­cher­ten, ins­be­son­de­re mit Logo­pä­die, Ergo­the­ra­pie und Phy­sio­the­ra­pie durch Koope­ra­ti­ons­ver­ein­ba­run­gen oder mit eige­nem Per­so­nal gewähr­leis­tet wer­den. Soll­te der Refe­ren­ten­ent­wurf zum Geset­zes­ent­wurf­wer­den, so wäre sogar zu über­le­gen, ob die Inten­siv­pfle­ge im Bereich der voll­sta­tio­nä­ren Pfle­ge in Bay­ern für die­sen Per­so­nen­kreis (Wach­ko­ma-Pati­en­ten) wei­ter aus­ge­baut wer­den sollte.

Das Pro­blem der feh­len­den Fach­kräf­te für die voll­sta­tio­nä­re Inten­siv­pfle­ge ist damit natür­lich nicht gelöst. Auch bleibt das The­ma unge­löst, dass das Baye­ri­sche Rah­men­kon­zept der Pha­se F zur häus­li­chen und teil­sta­tio­nä­ren Kurz­zeit- und voll­sta­tio­nä­ren Pfle­ge und Behand­lung von Men­schen mit schwe­ren erwor­be­nen cere­bra­len Schä­di­gun­gen, vom Haupt­aus­schuss des Ver­ban­des der baye­ri­schen Bezir­ke am 22.10.2004 beschlos­sen, mitt­ler­wei­le kon­zep­tio­nell über­holt ist. Das Pha­sen­mo­dell der Bun­des­ar­beits­ge­mein­schaft für Reha­bi­li­ta­ti­on (BAR) sieht in der Pha­se F, anders als das Baye­ri­sche Rah­men­kon­zept, eine Lang­zeit­pfle­ge und ‑behand­lung ohne zeit­li­che Begren­zung vor; eine Behand­lungs­pha­se, in der dau­er­haft unter­stüt­zen­de, betreu­en­de, zustands­er­hal­te­ne und chan­cen­för­dern­de Leis­tun­gen erfor­der­lich sind. Die gro­ße Schwä­che des Baye­ri­schen Rah­men­kon­zep­tes ist die zeit­li­che Beschrän­kung auf zwei Jah­re und ist kon­zep­tio­nell schlicht nicht mehr trag­bar. Ein lan­des­po­li­ti­sches Ein­grei­fen ist in Bay­ern in Bezug auf das Rah­men­kon­zept drin­gend erfor­der­lich und in Kom­bi­na­ti­on mit dem Refe­ren­ten­ent­wurf­wird es höchs­te Eisenbahn!

Bevor Sie also an den Auf- oder Aus­bau der voll­sta­tio­nä­ren Dau­er-Inten­siv­pfle­ge den­ken, rufen Sie viel­leicht ein­mal kurz bei uns durch Tel. 089 665191 ‑0 !

II. Remin­der: Evaluation

Um sicher­zu­stel­len, dass sich der bis­he­ri­ge Per­so­nal­stand in baye­ri­schen voll­sta­tio­nä­ren Pfle­ge­ein­rich­tun­gen auch künf­tig nicht ver­schlech­tert, wird zum 20.09.2019 eine erneu­te Erhe­bung der bay­ern­wei­ten Bele­gung vorgenommen.

Die Abfra­ge wird von den jewei­li­gen Leis­tungs­er­brin­ger­ver­bän­den erhoben.

Zeit­schie­ne

  • Die Leis­tungs­er­brin­ger­ver­bän­de erfas­sen die Bele­gungs­da­ten zum Stich­tag 20.09.2019
  • In der 85. Sit­zung der LPSK am 11.10.2019 sol­len dann ggfs. neue Basis­per­so­nal­schlüs­sel zum 01.01.2020 beschlos­sen werde

Trä­ger ohne Ver­bands­zu­ge­hö­rig­keit
Trä­ger ohne Ver­bands­zu­ge­hö­rig­keit soll­ten die Erhe­bungs­da­ten an den jewei­li­gen Pfle­ge­kas­sen­ver­hand­ler schicken.

Hilfs­wei­se kön­nen die Bele­gungs­da­ten auch an Schwan & Part­ner geschickt wer­den. Wir wer­den die­se Daten dann für Sie an die Arge Pfle­ge­kas­sen wei­ter­lei­ten. Hier­zu schi­cken Sie die­se bit­te an: hubert.braun(at)schwan-partner.de

Emp­feh­lung:
Wir raten Ihnen, bereits vor­ab eine Test­erhe­bung der Bewoh­ner­struk­tur mit der Anla­ge 1 zu erstel­len, damit alle erfor­der­li­chen Daten am 20.09.2019 schnell erfasst wer­den können.Es wird allen Trä­gern drin­gend emp­foh­len, an die­ser Erhe­bung teilzunehmen.

Haben Sie Fra­gen?
Dann wen­den Sie sich bit­te an Herrn Hubert Braun
per E‑Mail unter hubert.braun(at)schwan-partner.de
oder rufen Sie an unter 089 665191–0. 

Sie kön­nen die­sen BAYERNLETTER® inkl. Anla­ge auch als pdf-Datei herunterladen.

Bayernletter

Weitersagen:

Nilgün Bürger

Steuerberaterin / Finanzbuchhaltung

Nilgün Bürger ist Dipl. Betriebswirtin (FH), Steuerberaterin und seit 1. Oktober 2022 Leiterin der Finanzbuchhaltung. Zudem ist Sie Gesellschafter-Geschäftsführerin der Steuerberatung Schwan & Partner GmbH StBG. Sie hat mehr als 17 Jahre Erfahrung bei der steuerlichen Beratung von Unternehmen im Gesundheitssektor, Stiftungen und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen. Dabei liegt ihr Tätigkeitsschwerpunkt bei der steuerlichen Beratung sowie steuerrechtlichen Spezialfragestellungen gemeinnütziger Einrichtungen. Die Vertretung gegenüber den Finanzbehörden bei Betriebsprüfungen, verbindliche Auskünfte als auch bei Einspruchs- und Klageverfahren gehören ebenso wie die Erstellung von Steuererklärungen /-voranmeldungen, Jahresabschlüsse (kameral, doppisch) und Finanzbuchhaltungen zu Ihrer Kernkompetenz.

Rainer Walk

Heimkostenabrechnung

Rainer Walk ist seit mehr als 20 Jahren im IT-Bereich der Sozialwirtschaft tätig und spezialisierte sich bei einem Software-Hersteller in zahlreichen Kunden-Projekten für diesen Markt. Rainer Walk leitete den Support-Bereich, Schulungen und Seminare. Er koordinierte Entwicklungs- und Programmierungsprojekte. Das softwaregestützte Workflow-Management bei Einrichtungen und Verbänden der freien Wohlfahrtspflege kam als weiteres Fachgebiet hinzu.
Die Schwerpunkte der Arbeit von Rainer Walk liegen in der herstellerunabhängigen strategischen IT-Beratung im Sozialbereich. Seine Tätigkeitsfelder sind das IT-Projekt- und Prozessmanagement und das Business Process Outsourcing (BPO) im Bereich Abrechnung.

Melanie Schwaiger

Geschäftsführerin / Controlling

Melanie Schwaiger absolvierte 2009 bereits während ihres Studiums ein Praktikum bei Schwan & Partner. Nachdem sie ihr betriebswirtschaftliches Master-Studium erfolgreich abgeschlossen hatte, begann sie in den Bereichen Controlling und Pflegesatzwesen des Unternehmens. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind seitdem die Erstellung von Businessplänen, Wirtschaftlichkeits- und Standortanalysen sowie der Aufbau und die Implementierung von Controllinginstrumenten. Seit 2020 ist Frau Schwaiger Leitung des Geschäftsbereiches Finanz- und Rechnungswesen und 2021 wurde ihr zudem die Leitung des Bereichs Controlling übertragen. 

Seit dem 01.01.2022 ist Melanie Schwaiger Geschäftsführerin von Schwan & Partner.

Edith Pfingstgräf

Projektmanagement

Edith Pfingstgräf ist seit 1999 bei der Schwan & Partner GmbH tätig. Die studierte Diplom-Betriebswirtin (FH) qualifizierte sich berufsbegleitend zur Projektmanagerin IHK. Die Tätigkeitsschwerpunkte von Edith Pfingstgräf liegen im Projektmanagement und Controlling von Pflegeeinrichtungen - die zielorientierte Planung, Steuerung und Information des Unternehmens und seiner Teilbereiche. Edith Pfingstgräf hat umfangreiche Projekterfahrung bei der Implementierung eines Controlling-Systems, der Planung, Eröffnung und Betrieb von Senioreneinrichtungen sowie der Erstellung von Businessplänen und Wirtschaftlichkeitsanalysen.

Maria Lehr

Management

Maria Lehr kam bereits mit Erfahrung als Hauswirtsschafts- und stellvertretende Heimleitung in der Altenhilfe 1995 zur Schwan & Partner GmbH. Als Seniorberaterin waren ihre Tätigkeitsschwerpunkte die Restrukturierung von Verwaltungsabläufen in Einrichtungen der Altenhilfe, die Unterstützung bei der Heimkostenabrechnung sowie die Verhandlung von Investitionskosten. Seit 2020 ist sie Mitglied der Geschäftsleitung und verantwortlich für den Bereich operatives Management. Frau Lehr ist Geschäftsführerin von drei Altenhilfeeinrichtungen.

Julian Braun

Geschäftsführer / Pflegesatzwesen

Julian Braun ist seit 2014 bei der Schwan & Partner GmbH tätig. Der studierte Betriebswirt (M.Sc.) startete im Bereich Controlling und wechselte im Jahr 2016 in die Pflegesatzabteilung. Von da an sammelte er auch Erfahrung im Bereich Management und Beratung als stellvertretende Leitung. 2020 wurde ihm die Leitung des Bereichs Pflegesatzwesen übertragen. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Verhandlung von Pflegesätzen und in der Analyse betriebswirtschaftlicher Prozesse. Zudem besitzt er die Qualifikation zur Leitung von Pflegeeinrichtungen. 

Seit dem 01.01.2022 ist Julian Braun Geschäftsführer von Schwan & Partner.

Andrea Fischer

Office Management

Andrea Fischer ist ausgebildete Industriekauffrau mit einer Weiterbildung zur praktischen Betriebswirtin. Seit 1999 leitet sie das Office Management von Schwan & Partner und ist verantwortlich für die administrativen Aufgaben. Als Prokuristin und Assistentin der Gesellschafter ist sie mit allen Belangen des Unternehmens und der Mitarbeiter*innen betraut.

Hubert Braun

Management / Pflegesatzwesen

Hubert Braun ist studierter Betriebswirt. Seine berufliche Karriere begann 1990 bei einem großen Wohlfahrtsverband. Dort war er für die betriebswirtschaftliche Beratung und für das Pflegesatzwesen verantwortlich.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Controlling sowie im Bereich Pflegesatz für Pflege-, Behinderten- und Jugendhilfeeinrichtungen. 

Er berät soziale Einrichtungen bei Leistungs- und Entgeltvereinbarungen und unterstützt sie bei Schiedsstellenverfahren. Die Begleitung bei Betriebsübergängen, die Erstellung von Businessplänen und Wirtschaftlichkeitsanalysen ist ebenso seine Kernkompetenz.

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Arbeit ist die Beratung von Planern und Investoren bei der Projektierung und Realisierung von Senioreneinrichtungen. Hubert Braun ist Mitglied der Landespflegesatzkommission Bayern.

Silvia Josephi

Finanzbuchhaltung

Silvia Josephi ist ausgebildete IT-Kauffrau, geprüfte Bilanzbuchhalterin (IHK) und internationale Bilanzbuchhalterin (IHK). Seit 1995 ist sie bei der Schwan & Partner GmbH für den Aufbau und die kontinuierliche Expansion des Geschäftsbereiches Finanzbuchhaltung in den Bereichen Alten-, Behinderten-, und Jugendhilfe sowie für kommunale Einrichtungen verantwortlich. Ihre Kernkompetenzen liegen in der Übernahme von laufenden Buchhaltungen, Erstellung von Jahresabschlüssen, Ansprechpartnerin für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Implementierung von Kostenrechnungsstrukturen. Im Bereich der Beratung gehören zu ihrer Expertise praxisorientierte Soll-IST-Analysen von Prozessabläufen und Organisationsstrukturen innerhalb der Abteilung Rechnungswesen sozialer Einrichtungen.

Hartmut Joithe

Geschäftsführender Gesellschafter