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Schwan & Partner | Beratung und Services im Sozialbereich

BAYERNLETTER® August 2018

Die Themen: Evaluation der Referenzpersonalschlüssel zum 21.09.2018, Eingestreute Tagespflege.

Aus­ga­be 138

Alten­hil­fe | Aus der Pra­xis für die Praxis

1. Eva­lua­ti­on der Refe­renz­per­so­nal­schlüs­sel zum 21.09.2018

Um sicher­zu­stel­len, dass sich der bis­he­ri­ge Per­so­nal­stand in baye­ri­schen voll­sta­tio­nä­ren Pfle­ge­ein­rich­tun­gen auch künf­tig nicht ver­schlech­tert, wird zum 21.09.2018 eine erneu­te Erhe­bung der bay­ern­wei­ten Bele­gung vorgenommen.

Die Abfra­ge wird von den jewei­li­gen Leis­tungs­er­brin­ger­ver­bän­den erhoben.

Zeit­schie­ne

  • Die Lan­des­pfle­ge­satz­kom­mis­si­on (LPSK) hat beschlos­sen, die erneu­te Erhe­bung zum Stich­tag 21.09.2018 vor­zu­ver­le­gen (statt 30.09.2018)
  • Die Leis­tungs­er­brin­ger­ver­bän­de erfas­sen die Bele­gungs­da­ten zum Stich­tag 21.09.2018
  • In der 78. Sit­zung der LPSK am 12.10.2018 sol­len dann ggfs. neue Basis­per­so­nal­schlüs­sel zum 01.01.2019 beschlos­sen werden

Trä­ger ohne Ver­bands­zu­ge­hö­rig­keit
Trä­ger ohne Ver­bands­zu­ge­hö­rig­keit soll­ten die Erhe­bungs­da­ten an den jewei­li­gen Pfle­ge­kas­sen­ver­hand­ler schi­cken.
Hilfs­wei­se kön­nen die Bele­gungs­da­ten auch an Schwan & Part­ner — hubert.braun(at)schwan-partner.de — geschickt wer­den. Wir wer­den die­se Daten dann an die Arge Pfle­ge­kas­sen weiterleiten.

Emp­feh­lung
Es wird emp­foh­len, bereits vor­ab eine Test­erhe­bung der Bewoh­ner­struk­tur mit der Anla­ge 1 zu erstel­len, damit alle erfor­der­li­chen Daten am 21.09.2018 schnell erfasst wer­den kön­nen.
Es wird allen Trä­gern drin­gend emp­foh­len, an die­ser Erhe­bung teilzunehmen.

2. Ein­ge­streu­te Tagespflege

Für die ein­ge­streu­te Tages­pfle­ge wur­den für Ver­gü­tungs­ver­ein­ba­run­gen mit Lauf­zeit­be­ginn ab 01.11.2018 fol­gen­de Neu­re­ge­lun­gen beschlossen:

Per­so­nal­schlüs­sel Pfle­ge
Bei einer 7‑Tage Woche und bis zu 9 Stun­den Öff­nungs­zeit pro Tag gel­ten fol­gen­de Personalschlüssel:

  • Pfle­ge­grad 1    1 : 6,38
  • Pfle­ge­grad 2    1 : 4,26
  • Pfle­ge­grad 3    1 : 3,72
  • Pfle­ge­grad 4    1 : 3,19
  • Pfle­ge­grad 5    1 : 2,66

Zeit­kor­ri­do­re
Die Kor­ri­do­re wer­den aus der Sys­te­ma­tik der soli­tä­ren Tages­pfle­ge abge­lei­tet. In der Ver­gü­tungs­ver­ein­ba­rung kön­nen Pfle­ge­sät­ze für bis zu zwei Zeit­kor­ri­do­re wie folgt abge­schlos­sen werden:

1 . Zeit­kor­ri­dor bei Anwe­sen­heit bis zu 4,5 Stun­den am Tag

2. Zeit­kor­ri­dor bei Anwe­sen­heit von mehr als 4,5 Stun­den am Tag

Ver­pflich­tend ist der Abschluss einer Ver­gü­tungs­ver­ein­ba­run­gen eines Pfle­ge­sat­zes für den Zeit­kor­ri­dor 2.

Betriebs- und Lebens­mit­tel­kos­ten
Die Betriebs- und Lebens­mit­tel­kos­ten wer­den aus den voll­sta­tio­när ver­han­del­ten Wer­ten abgeleitet.

Berech­nungs­ta­ge
Die Kal­ku­la­ti­on der Ver­gü­tungs­ver­ein­ba­rung erfolgt auf der Basis von 330 Berechnungstagen.

Betreu­ungs­leis­tun­gen nach § 43b SGB XI
Für die ein­ge­streu­te Tages­pfle­ge kann der glei­che Ver­gü­tungs­satz nach §43b SGB XI aus der voll­sta­tio­nä­ren Ver­gü­tung abge­rech­net werden.

3. Gesetz zur Stär­kung des Pfle­ge­per­so­nals (Pfle­ge­per­so­nal-Stär­kungs-Gesetz – PpSG)
Am 01.08.2018 wur­de der Gesetz­ent­wurf zur Stär­kung des Pfle­ge­per­so­nals vom Kabi­nett beschlos­sen. Der Kabi­netts­ent­wurf sieht u. a. eine Staf­fe­lung bei den zusätz­lich mög­li­chen Stel­len vor:

Zusatz­stel­len für jede sta­tio­nä­re Pflegeeinrichtung

Der Anspruch beläuft sich für die Ein­rich­tun­gen* auf die Kos­ten für zusätzlich

  • eine hal­be Stel­le bei bis zu 40 Plätzen,
  • eine Stel­le bei 41 bis 80 Plätzen,
  • 1,5 Stel­len bei 81 bis 1 20 Plät­zen und
  • zwei Stel­len bei über 1 20 Plätzen.

Neu auf­ge­nom­men wur­de, dass die Stel­len auch mit Hilfs­kräf­ten besetzt wer­den kön­nen, falls kei­ne Fach­kräf­te gefun­den wer­den. Hier­zu muss ein Nach­weis erbracht wer­den, dass in einem Zeit­raum von über drei Mona­ten es nicht gelun­gen ist, geeig­ne­te Pfle­ge­fach­kräf­te einzustellen.

För­der­zu­schüs­se PpSG
Im Rah­men des PpSG wer­den ab 01.01.2019 bestimm­te Maß­nah­men von den Pfle­ge­kas­sen gefördert:

a. Maß­nah­men für die bes­se­re Ver­ein­bar­keit von Fami­lie und Beruf
För­der­zu­schuss 7.500 EUR p. a. pro Pfle­ge­ein­rich­tung* für die Jah­re 2019 — 2024

Zum Bei­spiel für:

  • Gemein­schaft­li­che Betreuungsangebote
  • Arbeits­zei­ten von Pflegekräften
  • Schu­lung und Wei­ter­bil­dung zur Stär­kung der Ver­ein­bar­keit von fami­liä­ren und beruf­li­chen Anforderungen
  • trä­ger­ei­ge­ne Kitas

b. Digi­ta­le Anwen­dun­gen, die Ent­las­tung der Pfle­ge­kräf­te för­dern
Ein­ma­li­ger För­der­zu­schuss von 1 2.000 EUR pro Pfle­ge­ein­rich­tung* (2019 — 2021)

  • Ein­ma­li­ge Anschaf­fun­gen von digi­ta­ler und tech­ni­scher Ausrüstung
  • max. 40 % der aner­kann­ten Investitionen

Zum Bei­spiel für:

  • Gemein­schaft­li­che Betreuungsangebote
  • Arbeits­zei­ten von Pflegekräften
  • Schu­lung und Wei­ter­bil­dung zur Stär­kung der Ver­ein­bar­keit von fami­liä­ren und beruf­li­chen Anforderungen
  • trä­ger­ei­ge­ne Kitas

*Pro Pfle­ge­ein­rich­tung: Der Anspruch besteht für teil­sta­tio­nä­re Ein­rich­tun­gen, ambu­lan­te Pfle­ge­diens­te und voll­sta­tio­nä­re Pfle­ge­ein­rich­tun­gen. Bei der voll­sta­tio­nä­ren Pfle­ge­ein­rich­tung ist noch zu klä­ren, ob die Gesamt­ein­rich­tung oder jeder ein­zel­ne voll­sta­tio­nä­re Ver­sor­gungs­ver­trag gemeint ist.

Mit dem Gesetz zur Stär­kung des Pfle­ge­per­so­nals sol­len spür­ba­re Ver­bes­se­run­gen im All­tag der Pfle­ge­kräf­te durch eine bes­se­re Per­so­nal­aus­stat­tung und bes­se­re Arbeits­be­din­gun­gen in der Kran­ken- und Alten­pfle­ge erreicht werden.

Umset­zung
In Bay­ern müs­sen die lan­des­recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen von der Lan­des­pfle­ge­satz­kom­mis­si­on erst beschlos­sen wer­den.
Für die För­de­run­gen müs­sen bis zum 31.03.2019 Richt­li­ni­en vom Spit­zen­ver­band Bund der Pfle­ge­kas­sen erlas­sen werden.

Emp­feh­lung
Die neu­en Stel­len soll­ten bereits jetzt für die Per­so­nal­pla­nung 2019 berück­sich­tigt werden.

Haben Sie Fra­gen?
Dann wen­den Sie sich bit­te an Herrn Hubert Braun
per E‑Mail unter hubert.braun(at)schwan-partner.de
oder rufen Sie an unter 089 665191–36. 

Sie kön­nen die­sen BAYERNLETTER® auch als pdf-Datei herunterladen.

Bayernletter

Weitersagen:

Nilgün Bürger

Steuerberaterin / Finanzbuchhaltung

Nilgün Bürger ist Dipl. Betriebswirtin (FH), Steuerberaterin und seit 1. Oktober 2022 Leiterin der Finanzbuchhaltung. Zudem ist Sie Gesellschafter-Geschäftsführerin der Steuerberatung Schwan & Partner GmbH StBG. Sie hat mehr als 17 Jahre Erfahrung bei der steuerlichen Beratung von Unternehmen im Gesundheitssektor, Stiftungen und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen. Dabei liegt ihr Tätigkeitsschwerpunkt bei der steuerlichen Beratung sowie steuerrechtlichen Spezialfragestellungen gemeinnütziger Einrichtungen. Die Vertretung gegenüber den Finanzbehörden bei Betriebsprüfungen, verbindliche Auskünfte als auch bei Einspruchs- und Klageverfahren gehören ebenso wie die Erstellung von Steuererklärungen /-voranmeldungen, Jahresabschlüsse (kameral, doppisch) und Finanzbuchhaltungen zu Ihrer Kernkompetenz.

Rainer Walk

Heimkostenabrechnung

Rainer Walk ist seit mehr als 20 Jahren im IT-Bereich der Sozialwirtschaft tätig und spezialisierte sich bei einem Software-Hersteller in zahlreichen Kunden-Projekten für diesen Markt. Rainer Walk leitete den Support-Bereich, Schulungen und Seminare. Er koordinierte Entwicklungs- und Programmierungsprojekte. Das softwaregestützte Workflow-Management bei Einrichtungen und Verbänden der freien Wohlfahrtspflege kam als weiteres Fachgebiet hinzu.
Die Schwerpunkte der Arbeit von Rainer Walk liegen in der herstellerunabhängigen strategischen IT-Beratung im Sozialbereich. Seine Tätigkeitsfelder sind das IT-Projekt- und Prozessmanagement und das Business Process Outsourcing (BPO) im Bereich Abrechnung.

Melanie Schwaiger

Geschäftsführerin / Controlling

Melanie Schwaiger absolvierte 2009 bereits während ihres Studiums ein Praktikum bei Schwan & Partner. Nachdem sie ihr betriebswirtschaftliches Master-Studium erfolgreich abgeschlossen hatte, begann sie in den Bereichen Controlling und Pflegesatzwesen des Unternehmens. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind seitdem die Erstellung von Businessplänen, Wirtschaftlichkeits- und Standortanalysen sowie der Aufbau und die Implementierung von Controllinginstrumenten. Seit 2020 ist Frau Schwaiger Leitung des Geschäftsbereiches Finanz- und Rechnungswesen und 2021 wurde ihr zudem die Leitung des Bereichs Controlling übertragen. 

Seit dem 01.01.2022 ist Melanie Schwaiger Geschäftsführerin von Schwan & Partner.

Edith Pfingstgräf

Projektmanagement

Edith Pfingstgräf ist seit 1999 bei der Schwan & Partner GmbH tätig. Die studierte Diplom-Betriebswirtin (FH) qualifizierte sich berufsbegleitend zur Projektmanagerin IHK. Die Tätigkeitsschwerpunkte von Edith Pfingstgräf liegen im Projektmanagement und Controlling von Pflegeeinrichtungen - die zielorientierte Planung, Steuerung und Information des Unternehmens und seiner Teilbereiche. Edith Pfingstgräf hat umfangreiche Projekterfahrung bei der Implementierung eines Controlling-Systems, der Planung, Eröffnung und Betrieb von Senioreneinrichtungen sowie der Erstellung von Businessplänen und Wirtschaftlichkeitsanalysen.

Maria Lehr

Management

Maria Lehr kam bereits mit Erfahrung als Hauswirtsschafts- und stellvertretende Heimleitung in der Altenhilfe 1995 zur Schwan & Partner GmbH. Als Seniorberaterin waren ihre Tätigkeitsschwerpunkte die Restrukturierung von Verwaltungsabläufen in Einrichtungen der Altenhilfe, die Unterstützung bei der Heimkostenabrechnung sowie die Verhandlung von Investitionskosten. Seit 2020 ist sie Mitglied der Geschäftsleitung und verantwortlich für den Bereich operatives Management. Frau Lehr ist Geschäftsführerin von drei Altenhilfeeinrichtungen.

Julian Braun

Geschäftsführer / Pflegesatzwesen

Julian Braun ist seit 2014 bei der Schwan & Partner GmbH tätig. Der studierte Betriebswirt (M.Sc.) startete im Bereich Controlling und wechselte im Jahr 2016 in die Pflegesatzabteilung. Von da an sammelte er auch Erfahrung im Bereich Management und Beratung als stellvertretende Leitung. 2020 wurde ihm die Leitung des Bereichs Pflegesatzwesen übertragen. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Verhandlung von Pflegesätzen und in der Analyse betriebswirtschaftlicher Prozesse. Zudem besitzt er die Qualifikation zur Leitung von Pflegeeinrichtungen. 

Seit dem 01.01.2022 ist Julian Braun Geschäftsführer von Schwan & Partner.

Andrea Fischer

Office Management

Andrea Fischer ist ausgebildete Industriekauffrau mit einer Weiterbildung zur praktischen Betriebswirtin. Seit 1999 leitet sie das Office Management von Schwan & Partner und ist verantwortlich für die administrativen Aufgaben. Als Prokuristin und Assistentin der Gesellschafter ist sie mit allen Belangen des Unternehmens und der Mitarbeiter*innen betraut.

Hubert Braun

Management / Pflegesatzwesen

Hubert Braun ist studierter Betriebswirt. Seine berufliche Karriere begann 1990 bei einem großen Wohlfahrtsverband. Dort war er für die betriebswirtschaftliche Beratung und für das Pflegesatzwesen verantwortlich.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Controlling sowie im Bereich Pflegesatz für Pflege-, Behinderten- und Jugendhilfeeinrichtungen. 

Er berät soziale Einrichtungen bei Leistungs- und Entgeltvereinbarungen und unterstützt sie bei Schiedsstellenverfahren. Die Begleitung bei Betriebsübergängen, die Erstellung von Businessplänen und Wirtschaftlichkeitsanalysen ist ebenso seine Kernkompetenz.

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Arbeit ist die Beratung von Planern und Investoren bei der Projektierung und Realisierung von Senioreneinrichtungen. Hubert Braun ist Mitglied der Landespflegesatzkommission Bayern.

Silvia Josephi

Finanzbuchhaltung

Silvia Josephi ist ausgebildete IT-Kauffrau, geprüfte Bilanzbuchhalterin (IHK) und internationale Bilanzbuchhalterin (IHK). Seit 1995 ist sie bei der Schwan & Partner GmbH für den Aufbau und die kontinuierliche Expansion des Geschäftsbereiches Finanzbuchhaltung in den Bereichen Alten-, Behinderten-, und Jugendhilfe sowie für kommunale Einrichtungen verantwortlich. Ihre Kernkompetenzen liegen in der Übernahme von laufenden Buchhaltungen, Erstellung von Jahresabschlüssen, Ansprechpartnerin für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Implementierung von Kostenrechnungsstrukturen. Im Bereich der Beratung gehören zu ihrer Expertise praxisorientierte Soll-IST-Analysen von Prozessabläufen und Organisationsstrukturen innerhalb der Abteilung Rechnungswesen sozialer Einrichtungen.

Hartmut Joithe

Geschäftsführender Gesellschafter