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BAYERNLETTER® April 2020 | Son­der­aus­ga­be 1

Aufnahmestopp für Pflege- und Behinderteneinrichtungen in Bayern, Erstattung Verpflegungskosten und weitere Themen.

Alten­hil­fe | Son­der­bay­ern­let­ter-Coro­na 4 — April 2020

I. Auf­nah­me­stopp für Pfle­ge- und Behin­der­ten­ein­rich­tun­gen in Bayern

Not­fall­plan Coro­na-Pan­de­mie Rege­lun­gen für Pflegeeinrichtungen

Seit Sams­tag 04.04.2020 gilt ein Auf­nah­me­stopp für Pfle­ge- und Behin­der­ten­ein­rich­tun­gen in Bayern. 

Nach­fol­gend fin­den Sie die Links zu den Allgemeinverfügungen: 


Aus­nah­men  

  • Eine Aus­nah­me gilt für Ein­rich­tun­gen, in denen gewähr­leis­tet ist, dass neu auf­zu­neh­men­de Bewoh­ne­rin­nen und Bewoh­ner für einen Zeit­raum von 14 Tagen sepa­riert von den ande­ren Bewoh­ne­rin­nen und Bewoh­nern in Qua­ran­tä­ne unter­ge­bracht wer­den können.

Vor­aus­set­zung hier­bei ist die Zustim­mung des Gesundheitsamtes

Rück­ver­le­gun­gen aus Kran­ken­haus  

  • Rück­ver­le­gun­gen von Bewoh­ne­rin­nen und Bewoh­nern in ihre Ein­rich­tung aus dem Kran­ken­haus dür­fen nur dann vor­ge­nom­men wer­den, wenn die­se für 14 Tage iso­liert wer­den kön­nen und die not­wen­di­ge Schutz­aus­rüs­tung vor­han­den ist. 
  • Andern­falls sind die­se für den Zeit­raum von 14 Tagen in ande­ren zur pfle­ge­ri­schen Ver­sor­gung geeig­ne­ten Ein­rich­tun­gen (z. B. Reha-Ein­rich­tun­gen, die Kurz­zeit­pfle­ge erbrin­gen, § 149 SGB XI) unterzubringen. 

Mund-Nasen-Schutz (MNS)  

  • Soweit ver­füg­bar, sol­len alle Per­so­nen, die sich in der Ein­rich­tung befin­den, einen mehr­la­gi­gen Mund-Nasen-Schutz (MNS) tragen.

Fazit

Ohne die Ein­rich­tung einer Qua­ran­tä­ne­sta­ti­on sind der­zeit weder Neu­auf­nah­men noch Rück­ver­le­gun­gen aus dem Kran­ken­haus möglich.

Emp­feh­lungEs ist davon aus­zu­ge­hen, dass der Auf­nah­me­stopp län­ge­re Zeit anhal­ten wird. Des­halb soll­ten die Ein­rich­tun­gen in Zusam­men­ar­beit mit dem Gesund­heits­amt pro­ak­tiv tätig wer­den.
Qua­ran­tä­ne­sta­tio­nIn allen Pfle­ge­ein­rich­tun­gen soll­ten für Neu­auf­nah­men, Kurz­zeit­pfle­gen und Rück­ver­le­gun­gen aus dem Kran­ken­haus Qua­ran­tä­ne­sta­tio­nen ein­ge­rich­tet werden.
Iso­lier­sta­ti­on (COVID-19-Bereich)Pfle­ge­ein­rich­tun­gen, die bereits (meh­re­re) Covid-19 posi­ti­ve Bewoh­ner haben, soll­ten zusätz­lich eine eige­ne Iso­lier­sta­ti­on ein­rich­ten. Ein­rich­tun­gen, die noch nicht betrof­fen sind, soll­ten hier­zu Vor­keh­run­gen tref­fen.   Bei­de Berei­che könn­ten in gut abtrenn­ba­re Flü­gel oder klei­ne­re Wohn­be­rei­che instal­liert werden.

II.     Erstat­tung Verpflegungskosten

Das Baye­ri­sche Gesund­heits- und Pfle­ge­mi­nis­te­ri­um hat sei­ne Infor­ma­tio­nen zur Kos­ten­über­nah­me der Ver­pfle­gung des Per­so­nals aktua­li­siert und nun auch FAQs zum The­ma ein­ge­stellt. Sie fin­den die u.a. Infor­ma­tio­nen unter www​.stmgp​.bay​ern​.de/​v​o​r​s​o​r​g​e​/​i​n​f​e​k​t​i​o​n​s​s​c​h​u​t​z​/​i​n​f​e​k​t​i​o​n​s​m​o​n​i​t​o​r​-​b​a​y​e​rn/

  • Ver­pfle­gung des Personals

Die Maß­nah­me greift ab dem 1. April 2020 und gilt min­des­tens bis zum 31. Mai 2020.

Wel­che Nach­wei­se sind von der Ein­rich­tung vorzulegen?

Es sind kei­ne Rech­nun­gen ein­zu­rei­chen. Die Ein­rich­tung bestä­tigt die Rich­tig­keit der Anzahl der Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter in dem Antrags­for­mu­lar mit Stem­pel der Ein­rich­tung und Unter­schrift. Es gilt die Anzahl der Beschäf­tig­ten zum Zeit­punkt der Antragstellung.

Gilt die Kos­ten­er­stat­tung für alle Mit­ar­bei­ter einer Ein­rich­tung oder nur für die­je­ni­gen, die in dem betref­fen­den Monat tat­säch­lich gear­bei­tet haben?

Die Kos­ten­er­stat­tung gilt für alle Mit­ar­bei­ter, unab­hän­gig davon ob die­se in dem ent­spre­chen­den Monat tat­säch­lich tätig waren. Inso­fern wird auf die ins­ge­samt ange­stell­ten Mit­ar­bei­ter abge­stellt, nicht auf die tat­säch­lich anwe­sen­den Mitarbeiter.

Wel­cher Betrag wird erstattet?

Je Mit­ar­bei­ter erhält die Ein­rich­tung eine pau­scha­le Erstat­tung in Höhe von 6,50 € täg­lich für 20 Tage im Monat. Grund­la­ge hier­für ist die ange­nom­me­ne jähr­li­che Durch­schnitts­ar­beits­leis­tung eines voll­zeit­be­schäf­tig­ten Arbeit­neh­mers (220 bis 230 Tage im Jahr), wie sie etwa auch im Steu­er­recht zugrun­de gelegt wird.

Wel­che steu­er­recht­li­chen Aus­wir­kun­gen erge­ben sich?

Vor dem Hin­ter­grund der Son­der­si­tua­ti­on auf­grund der Coro­na-Pan­de­mie ist die unent­gelt­li­che Über­las­sung von Spei­sen und Geträn­ken aus lohn­steu­er­recht­li­cher Sicht kein Arbeitslohn.

Für die Dau­er des Kata­stro­phen­falls kön­nen Beschäf­tig­te Spei­sen und Geträn­ke von ihrem Arbeit­ge­ber unent­gelt­lich über­las­sen wer­den, ohne dass dies zum Zufluss von steu­er- oder bei­trags­pflich­ti­gem Arbeits­lohn führt. Es kann von einem außer­ge­wöhn­li­chen Arbeits­ein­satz im Sin­ne von R 19.6 Abs. 2 Satz 2 der Lohn­steu­er-Richt­li­nie aus­ge­gan­gen wer­den.  

 
Nicht dar­un­ter fal­len jedoch Bar­aus­zah­lun­gen an die Mit­ar­bei­ter. Eine steu­er­recht­li­che Bewer­tung kann sei­tens des Baye­ri­schen Staats­mi­nis­te­ri­ums für Gesund­heit und Pfle­ge an die­ser Stel­le jedoch nicht erfolgen. 


Die Erstat­tung erfolgt auf Antrag der jewei­li­gen Ein­rich­tung. Der Antrag ist an die Erstat­tungs­stel­le am Lan­des­amt für Finan­zen zu rich­ten: verpflegung-personal[at]lff.bayern.de 

 
Im Fol­gen­den erhal­ten Sie die wich­tigs­ten Links zur Erstat­tung der Verpflegungskosten:

Quel­le: www​.stmgp​.bay​ern​.de/​v​o​r​s​o​r​g​e​/​i​n​f​e​k​t​i​o​n​s​s​c​h​u​t​z​/​i​n​f​e​k​t​i​o​n​s​m​o​n​i​t​o​r​-​b​a​y​e​rn/ 


III. Son­der­zah­lun­gen bis 1.500 Euro steuerfrei


Laut der Pres­se­mit­tei­lung des BMF vom 03.04.2020 kön­nen Arbeit­ge­be­rin­nen und Arbeit­ge­ber ihren Beschäf­tig­ten nun Bei­hil­fen und Unter­stüt­zun­gen bis zu einem Betrag von 1.500 EUR steu­er­frei aus­zah­len oder als Sach­leis­tun­gen gewäh­ren. Erfasst wer­den Son­der­leis­tun­gen, die die Beschäf­tig­ten zwi­schen dem 1.3.2020 und dem 31.12.2020 erhalten. 

  • In der Coro­na-Kri­se wer­den Son­der­zah­lun­gen für Beschäf­tig­te bis zu einem Betrag von 1.500 Euro im Jahr 2020 steu­er- und sozi­al­ver­si­che­rungs­frei gestellt. 
  • Vor­aus­set­zung ist, dass die Bei­hil­fen und Unter­stüt­zun­gen zusätz­lich zum ohne­hin geschul­de­ten Arbeits­lohn geleis­tet werden. 
  • Die steu­er­frei­en Leis­tun­gen sind im Lohn­kon­to aufzuzeichnen. 
  • Son­der­zu­la­gen kom­men somit ohne Abzü­ge dem Mit­ar­bei­ter zugute.

IV. 500 Euro Bonus für Pfle­ge­kräf­te in Bayern

Bay­ern will den Ein­satz der Pfle­ge­kräf­te in der Coro­na-Kri­se hono­rie­ren. Wie Minis­ter­prä­si­dent Söder Medi­en­be­rich­ten zufol­ge ankün­dig­te, sol­len sie im Frei­staat eine Son­der­zah­lung von 500 Euro bekommen. 

Pfle­ge­kräf­te sind wegen der Coro­na­kri­se der­zeit beson­ders stark belas­tet — in Bay­ern sol­len sie des­halb nach dem Wil­len von Minis­ter­prä­si­dent Mar­kus Söder einen Bonus von 500 Euro erhalten. 

V. Sofort­hil­fe Coro­na (Frei­staat Bay­ern und Bund)

Das Baye­ri­sche Wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um weist ganz aktu­ell dar­auf hin, dass Anträ­ge auf die Coro­na-Sofort­hil­fe des Frei­staa­tes Bay­ern und der Bun­des­re­gie­rung ab sofort über ein ein­heit­li­ches Online-For­mu­lar gestellt wer­den kön­nen und sie so von den höhe­ren Kon­di­tio­nen des Bun­des- und Lan­des­pro­gramms pro­fi­tie­ren kön­nen:  
 
“Nach der Baye­ri­schen Staats­re­gie­rung hat auch die Bun­des­re­gie­rung ein Sofort­hil­fe­pro­gramm für Betrie­be und Frei­be­ruf­ler auf­ge­legt. Die Ver­zah­nung der bei­den Pro­gram­me ermög­licht höhe­re Zah­lun­gen für alle abge­deck­ten Betriebs­grö­ßen.“ 
 
Wenn Sie von den höhe­ren Kon­di­tio­nen des Bun­des- und Lan­des­pro­gramms pro­fi­tie­ren wol­len, stel­len Sie bit­te einen neu­en elek­tro­ni­schen Antrag.  
 
Defi­ni­ti­on zum Liquiditätsengpass: 

Ein Liqui­di­täts­eng­pass liegt vor, wenn infol­ge der Coro­na-Pan­de­mie die fort­lau­fen­den Ein­nah­men aus dem Geschäfts­be­trieb vor­aus­sicht­lich nicht aus­rei­chen, um die Ver­bind­lich­kei­ten in den auf die Antrag­stel­lung fol­gen­den drei Mona­ten aus dem fort­lau­fen­den erwerbs­mä­ßi­gen Sach- und Finanz­auf­wand (bspw. gewerb­li­che Mie­ten, Pach­ten, Lea­sing­ra­ten) zu zah­len. Pri­va­te liqui­de Mit­tel müs­sen nicht (mehr) zur Deckung des Liqui­di­täts­eng­pas­ses ein­ge­setzt wer­den.  
 

Bit­te stel­len Sie Ihren Antrag auf Sofort­hil­fe: https://​www​.sofort​hil​fe​-coro​na​.bay​ern (Falls Sie über den Link nicht zur gewünsch­ten Sei­te gelan­gen, son­dern zu „Pega Infi­ni­ty“, kopie­ren Sie den Link bit­te und geben ihn in die Brow­ser-Leis­te ein).
 
Falls Sie schon einen Antrag gestellt haben (unab­hän­gig davon, ob Sie schon einen Bescheid oder eine Aus­zah­lung erhal­ten haben), kreu­zen Sie dies bit­te im elek­tro­ni­schen Antrags­for­mu­lar an. 

Haben Sie Fra­gen? Dann wen­den Sie sich bit­te an Herrn Hubert Braun per E‑Mail unter 

hubert.braun(at)schwan-partner.de oder rufen Sie an unter 089 665191–0.

Sie kön­nen die­sen BAYERNLETTER® auch als pdf-Datei her­un­ter­la­den.

Bayernletter

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Nilgün Bürger

Steuerberaterin / Finanzbuchhaltung

Nilgün Bürger ist Dipl. Betriebswirtin (FH), Steuerberaterin und seit 1. Oktober 2022 Leiterin der Finanzbuchhaltung. Zudem ist Sie Gesellschafter-Geschäftsführerin der Steuerberatung Schwan & Partner GmbH StBG. Sie hat mehr als 17 Jahre Erfahrung bei der steuerlichen Beratung von Unternehmen im Gesundheitssektor, Stiftungen und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen. Dabei liegt ihr Tätigkeitsschwerpunkt bei der steuerlichen Beratung sowie steuerrechtlichen Spezialfragestellungen gemeinnütziger Einrichtungen. Die Vertretung gegenüber den Finanzbehörden bei Betriebsprüfungen, verbindliche Auskünfte als auch bei Einspruchs- und Klageverfahren gehören ebenso wie die Erstellung von Steuererklärungen /-voranmeldungen, Jahresabschlüsse (kameral, doppisch) und Finanzbuchhaltungen zu Ihrer Kernkompetenz.

Rainer Walk

Heimkostenabrechnung

Rainer Walk ist seit mehr als 20 Jahren im IT-Bereich der Sozialwirtschaft tätig und spezialisierte sich bei einem Software-Hersteller in zahlreichen Kunden-Projekten für diesen Markt. Rainer Walk leitete den Support-Bereich, Schulungen und Seminare. Er koordinierte Entwicklungs- und Programmierungsprojekte. Das softwaregestützte Workflow-Management bei Einrichtungen und Verbänden der freien Wohlfahrtspflege kam als weiteres Fachgebiet hinzu.
Die Schwerpunkte der Arbeit von Rainer Walk liegen in der herstellerunabhängigen strategischen IT-Beratung im Sozialbereich. Seine Tätigkeitsfelder sind das IT-Projekt- und Prozessmanagement und das Business Process Outsourcing (BPO) im Bereich Abrechnung.

Melanie Schwaiger

Geschäftsführerin / Controlling

Melanie Schwaiger absolvierte 2009 bereits während ihres Studiums ein Praktikum bei Schwan & Partner. Nachdem sie ihr betriebswirtschaftliches Master-Studium erfolgreich abgeschlossen hatte, begann sie in den Bereichen Controlling und Pflegesatzwesen des Unternehmens. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind seitdem die Erstellung von Businessplänen, Wirtschaftlichkeits- und Standortanalysen sowie der Aufbau und die Implementierung von Controllinginstrumenten. Seit 2020 ist Frau Schwaiger Leitung des Geschäftsbereiches Finanz- und Rechnungswesen und 2021 wurde ihr zudem die Leitung des Bereichs Controlling übertragen. 

Seit dem 01.01.2022 ist Melanie Schwaiger Geschäftsführerin von Schwan & Partner.

Edith Pfingstgräf

Projektmanagement

Edith Pfingstgräf ist seit 1999 bei der Schwan & Partner GmbH tätig. Die studierte Diplom-Betriebswirtin (FH) qualifizierte sich berufsbegleitend zur Projektmanagerin IHK. Die Tätigkeitsschwerpunkte von Edith Pfingstgräf liegen im Projektmanagement und Controlling von Pflegeeinrichtungen - die zielorientierte Planung, Steuerung und Information des Unternehmens und seiner Teilbereiche. Edith Pfingstgräf hat umfangreiche Projekterfahrung bei der Implementierung eines Controlling-Systems, der Planung, Eröffnung und Betrieb von Senioreneinrichtungen sowie der Erstellung von Businessplänen und Wirtschaftlichkeitsanalysen.

Maria Lehr

Management

Maria Lehr kam bereits mit Erfahrung als Hauswirtsschafts- und stellvertretende Heimleitung in der Altenhilfe 1995 zur Schwan & Partner GmbH. Als Seniorberaterin waren ihre Tätigkeitsschwerpunkte die Restrukturierung von Verwaltungsabläufen in Einrichtungen der Altenhilfe, die Unterstützung bei der Heimkostenabrechnung sowie die Verhandlung von Investitionskosten. Seit 2020 ist sie Mitglied der Geschäftsleitung und verantwortlich für den Bereich operatives Management. Frau Lehr ist Geschäftsführerin von drei Altenhilfeeinrichtungen.

Julian Braun

Geschäftsführer / Pflegesatzwesen

Julian Braun ist seit 2014 bei der Schwan & Partner GmbH tätig. Der studierte Betriebswirt (M.Sc.) startete im Bereich Controlling und wechselte im Jahr 2016 in die Pflegesatzabteilung. Von da an sammelte er auch Erfahrung im Bereich Management und Beratung als stellvertretende Leitung. 2020 wurde ihm die Leitung des Bereichs Pflegesatzwesen übertragen. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Verhandlung von Pflegesätzen und in der Analyse betriebswirtschaftlicher Prozesse. Zudem besitzt er die Qualifikation zur Leitung von Pflegeeinrichtungen. 

Seit dem 01.01.2022 ist Julian Braun Geschäftsführer von Schwan & Partner.

Andrea Fischer

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Andrea Fischer ist ausgebildete Industriekauffrau mit einer Weiterbildung zur praktischen Betriebswirtin. Seit 1999 leitet sie das Office Management von Schwan & Partner und ist verantwortlich für die administrativen Aufgaben. Als Prokuristin und Assistentin der Gesellschafter ist sie mit allen Belangen des Unternehmens und der Mitarbeiter*innen betraut.

Hubert Braun

Management / Pflegesatzwesen

Hubert Braun ist studierter Betriebswirt. Seine berufliche Karriere begann 1990 bei einem großen Wohlfahrtsverband. Dort war er für die betriebswirtschaftliche Beratung und für das Pflegesatzwesen verantwortlich.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Controlling sowie im Bereich Pflegesatz für Pflege-, Behinderten- und Jugendhilfeeinrichtungen. 

Er berät soziale Einrichtungen bei Leistungs- und Entgeltvereinbarungen und unterstützt sie bei Schiedsstellenverfahren. Die Begleitung bei Betriebsübergängen, die Erstellung von Businessplänen und Wirtschaftlichkeitsanalysen ist ebenso seine Kernkompetenz.

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Arbeit ist die Beratung von Planern und Investoren bei der Projektierung und Realisierung von Senioreneinrichtungen. Hubert Braun ist Mitglied der Landespflegesatzkommission Bayern.

Silvia Josephi

Finanzbuchhaltung

Silvia Josephi ist ausgebildete IT-Kauffrau, geprüfte Bilanzbuchhalterin (IHK) und internationale Bilanzbuchhalterin (IHK). Seit 1995 ist sie bei der Schwan & Partner GmbH für den Aufbau und die kontinuierliche Expansion des Geschäftsbereiches Finanzbuchhaltung in den Bereichen Alten-, Behinderten-, und Jugendhilfe sowie für kommunale Einrichtungen verantwortlich. Ihre Kernkompetenzen liegen in der Übernahme von laufenden Buchhaltungen, Erstellung von Jahresabschlüssen, Ansprechpartnerin für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Implementierung von Kostenrechnungsstrukturen. Im Bereich der Beratung gehören zu ihrer Expertise praxisorientierte Soll-IST-Analysen von Prozessabläufen und Organisationsstrukturen innerhalb der Abteilung Rechnungswesen sozialer Einrichtungen.

Hartmut Joithe

Geschäftsführender Gesellschafter