BAYERNLETTER® Sep­tem­ber 2020 | Son­der­aus­ga­be 1

Schreiben des StMPG vom 27.08.2020, Verlängerung des Rettungsschirms für Pflegeeinrichtungen und mehr.

Alten­hil­fe | Son­der­bay­ern­let­ter-Coro­na 10 — Sep­tem­ber 2020

 

I.     Schrei­ben des StMPG vom 27.08.2020

Die Mit­tei­lung des StMGP fin­den Sie als Anla­ge 1 anbei.

Aus­zug­wei­se möch­ten wir auf fol­gen­de Punk­te expli­zit hinweisen:

1.     Regel­prü­fun­gen wer­den wie­der aufgenommen

Mit Schrei­ben vom 27.08.2020 hat das baye­ri­sche Staats­mi­nis­te­ri­um für Gesund­heit und Pfle­ge mit­ge­teilt, die Rege­prü­fun­gen der FQA‘s in Ein­rich­tun­gen wie­der aufzunehmen.

2.    Aus­set­zen bau­li­cher Vorschriften

Soweit eine Ein­rich­tung bau­li­che Min­dest­an­for­de­run­gen nach der AVPfle­Wo­qG wegen im Ein­zel­fall erfor­der­li­cher Qua­ran­tä­ne- und Iso­lie­rungs­maß­nah­men nicht ein­hal­ten kann gilt Folgendes:

  • Kei­ne Mindestquadratmeterzahlen
  • kei­ne Rege­lun­gen für Gemeinschaftsräume
  • kein Erfor­der­nis des Sani­tär­raum­zu­gangs vom Wohn-Schlaf-Raum aus und
  • kei­ne Einzelzimmerquote

Soweit Ein­rich­tun­gen von den genann­ten bau­li­chen Min­dest­an­for­de­run­gen abwei­chen, ist die zustän­di­ge FQA durch die Ein­rich­tung ledig­lich zu informieren.

  • Wohn­plät­ze für mehr als zwei Per­so­nen sind grund­sätz­lich nicht zuläs­sig, jedoch ist im beson­de­ren Ein­zel­fall, hier­bei nach Rück­spra­che mit der FQA, eine befris­te­te Abwei­chung von die­sem Grund­satz möglich.
Fazit: Für Iso­lie­rungs- oder Qua­ran­tä­ne­maß­nah­men z.B. bei Neu­auf­nah­men kön­nen Bewoh­ner­zim­mer, die bis­her wegen o.g. Vor­ga­ben nicht mehr genutzt wer­den durf­ten, wie­der ver­wen­det werden.

3. Ein­hal­tung der Fach­kraft­quo­te und per­so­nel­ler Mindestanforderungen

Bezüg­lich der Ein­hal­tung per­so­nel­ler Min­dest­an­for­de­run­gen, ins­be­son­de­re der Fach­kraft­quo­te, kann von den per­so­nel­len Anfor­de­run­gen gemäß § 51 Abs. 4 AVPfle­Wo­qG abge­wi­chen werden.

Vor­aus­set­zung ist, dass die Fach­kraft­quo­te pan­de­mie­be­dingt trotz Aus­schöp­fung aller Mög­lich­kei­ten wei­ter­hin nicht ein­ge­hal­ten wer­den kann und es damit zu einer zeit­lich begrenz­ten Unter­schrei­tung der Fach­kraft­quo­te bzw. der per­so­nel­len Anfor­de­run­gen ins­ge­samt kommt.

Bei­spie­le pan­de­mie­be­ding­te Aus­fäl­le des Pflegepersonals:

  • Infi­zie­run­gen des Personals
  • hohen Kran­ken­stand wegen Corona
  • Aus­fall wegen Tes­tun­gen der Urlaubsrückkehrer

Es genügt eine Infor­ma­ti­on an die FQA. Eine fach­ge­rech­te Min­dest­ver­sor­gung der Bewoh­ne­rIn­nen muss wäh­rend die­ses Zeit­raums aller­dings sicher­ge­stellt werden.Einrichtungen haben die FQA über eine Been­di­gung der pan­de­mie­be­ding­ten per­so­nel­len Abwei­chun­gen von der AVPfle­Wo­qG unver­züg­lich zu informieren.

II.    Ver­län­ge­rung Ret­tungs­schirm für die Pfle­ge­ein­rich­tun­gen geplant

In einer sog. For­mu­lie­rungs­hil­fe der Bun­des­re­gie­rung zum Kran­ken­haus­zu­kunfts­ge­setz (KHZG) ist die Ver­län­ge­rung der Rege­lun­gen des § 150 SGB XI bis zum 31.03.2021 enthalten.

Es ist noch nicht bekannt, ob das der­zei­ti­ge Erstat­tungs­ver­fah­ren im glei­chem Umfang und mit den der­zei­ti­gen Inhal­ten ver­län­gert wird.

Es ist jedoch davon aus­zu­ge­hen, dass gera­de für Tages­pfle­gen die bis­he­ri­gen Erstat­tungs­re­ge­lun­gen bei­be­hal­ten werden.

Um das Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren zu beschleu­ni­gen, wählt die Bun­des­re­gie­rung den Weg des Gesetz­ent­wurfs „aus der Mit­te des Bun­des­ta­ges“. Somit ent­fällt die Ver­bän­de­an­hö­rung im Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­um und erst nach der zwei­ten und drit­ten Lesung erfolgt die Betei­li­gung des Bundesrates.

Die ers­te Lesung soll vor­aus­sicht­lich am 10. Sep­tem­ber stattfinden.

Wir wer­den Sie dies­be­züg­lich wei­ter informieren.

Haben Sie Fra­gen? Dann wen­den Sie sich bit­te an Herrn Hubert Braun per E‑Mail unter hubert.braun(at)schwan-partner.de oder rufen Sie an unter 089 665191–36.

Sie kön­nen die­sen BAYERNLETTER® auch als pdf-Datei her­un­ter­la­den.

Bayernletter

Weitersagen:

Nilgün Bürger

Steuerberaterin / Finanzbuchhaltung

Nilgün Bürger ist Dipl. Betriebswirtin (FH), Steuerberaterin und seit 1. Oktober 2022 ebenso als Leiterin der Finanzbuchhaltung tätig. Zudem ist Sie Gesellschafter-Geschäftsführerin der Steuerberatung Schwan & Partner GmbH StBG. Sie hat mehr als 17 Jahre Erfahrung bei der steuerlichen Beratung von Unternehmen im Gesundheitssektor, Stiftungen und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen. Dabei liegt ihr Tätigkeitsschwerpunkt bei der steuerlichen Beratung sowie steuerrechtlichen Spezialfragestellungen gemeinnütziger Einrichtungen. Die Vertretung gegenüber den Finanzbehörden bei Betriebsprüfungen, verbindliche Auskünfte als auch bei Einspruchs- und Klageverfahren gehören ebenso wie die Erstellung von Steuererklärungen /-voranmeldungen, Jahresabschlüssen (kameral, doppisch) und Finanzbuchhaltungen zu Ihrer Kernkompetenz.

Rainer Walk

Heimkostenabrechnung

Rainer Walk ist seit mehr als 20 Jahren im IT-Bereich der Sozialwirtschaft tätig und spezialisierte sich bei einem Software-Hersteller in zahlreichen Kunden-Projekten für diesen Markt. Rainer Walk leitete den Support-Bereich, Schulungen und Seminare. Er koordinierte Entwicklungs- und Programmierungsprojekte. Das softwaregestützte Workflow-Management bei Einrichtungen und Verbänden der freien Wohlfahrtspflege kam als weiteres Fachgebiet hinzu.
Die Schwerpunkte der Arbeit von Rainer Walk liegen in der herstellerunabhängigen strategischen IT-Beratung im Sozialbereich. Seine Tätigkeitsfelder sind das IT-Projekt- und Prozessmanagement und das Business Process Outsourcing (BPO) im Bereich Abrechnung.

Melanie Schwaiger

Geschäftsführerin / Controlling

Melanie Schwaiger absolvierte 2009 bereits während ihres Studiums ein Praktikum bei Schwan & Partner. Nachdem sie ihr betriebswirtschaftliches Master-Studium erfolgreich abgeschlossen hatte, begann sie in den Bereichen Controlling und Pflegesatzwesen des Unternehmens. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind seitdem die Erstellung von Businessplänen, Wirtschaftlichkeits- und Standortanalysen sowie der Aufbau und die Implementierung von Controllinginstrumenten. Seit 2020 ist Frau Schwaiger Leitung des Geschäftsbereiches Finanz- und Rechnungswesen und 2021 wurde ihr zudem die Leitung des Bereichs Controlling übertragen. 

Seit dem 01.01.2022 ist Melanie Schwaiger Geschäftsführerin von Schwan & Partner.

Edith Pfingstgräf

Projektmanagement

Edith Pfingstgräf ist seit 1999 bei der Schwan & Partner GmbH tätig. Die studierte Diplom-Betriebswirtin (FH) qualifizierte sich berufsbegleitend zur Projektmanagerin IHK. Die Tätigkeitsschwerpunkte von Edith Pfingstgräf liegen im Projektmanagement und Controlling von Pflegeeinrichtungen - die zielorientierte Planung, Steuerung und Information des Unternehmens und seiner Teilbereiche. Edith Pfingstgräf hat umfangreiche Projekterfahrung bei der Implementierung eines Controlling-Systems, der Planung, Eröffnung und Betrieb von Senioreneinrichtungen sowie der Erstellung von Businessplänen und Wirtschaftlichkeitsanalysen.

Maria Lehr

Management

Maria Lehr kam bereits mit Erfahrung als Hauswirtsschafts- und stellvertretende Heimleitung in der Altenhilfe 1995 zur Schwan & Partner GmbH. Als Seniorberaterin waren ihre Tätigkeitsschwerpunkte die Restrukturierung von Verwaltungsabläufen in Einrichtungen der Altenhilfe, die Unterstützung bei der Heimkostenabrechnung sowie die Verhandlung von Investitionskosten. Seit 2020 ist sie Mitglied der Geschäftsleitung und verantwortlich für den Bereich operatives Management. Frau Lehr ist Geschäftsführerin von drei Altenhilfeeinrichtungen.

Julian Braun

Geschäftsführer / Pflegesatzwesen

Julian Braun ist seit 2014 bei der Schwan & Partner GmbH tätig. Der studierte Betriebswirt (M.Sc.) startete im Bereich Controlling und wechselte im Jahr 2016 in die Pflegesatzabteilung. Von da an sammelte er auch Erfahrung im Bereich Management und Beratung als stellvertretende Leitung. 2020 wurde ihm die Leitung des Bereichs Pflegesatzwesen übertragen. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Verhandlung von Pflegesätzen und in der Analyse betriebswirtschaftlicher Prozesse. Zudem besitzt er die Qualifikation zur Leitung von Pflegeeinrichtungen. 

Seit dem 01.01.2022 ist Julian Braun Geschäftsführer von Schwan & Partner.

Andrea Fischer

Office Management

Andrea Fischer ist ausgebildete Industriekauffrau mit einer Weiterbildung zur praktischen Betriebswirtin. Seit 1999 leitet sie das Office Management von Schwan & Partner und ist verantwortlich für die administrativen Aufgaben. Als Prokuristin und Assistentin der Gesellschafter ist sie mit allen Belangen des Unternehmens und der Mitarbeiter*innen betraut.

Hubert Braun

Management / Pflegesatzwesen

Hubert Braun ist studierter Betriebswirt. Seine berufliche Karriere begann 1990 bei einem großen Wohlfahrtsverband. Dort war er für die betriebswirtschaftliche Beratung und für das Pflegesatzwesen verantwortlich.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Controlling sowie im Bereich Pflegesatz für Pflege-, Behinderten- und Jugendhilfeeinrichtungen. 

Er berät soziale Einrichtungen bei Leistungs- und Entgeltvereinbarungen und unterstützt sie bei Schiedsstellenverfahren. Die Begleitung bei Betriebsübergängen, die Erstellung von Businessplänen und Wirtschaftlichkeitsanalysen ist ebenso seine Kernkompetenz.

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Arbeit ist die Beratung von Planern und Investoren bei der Projektierung und Realisierung von Senioreneinrichtungen. Hubert Braun ist Mitglied der Landespflegesatzkommission Bayern.

Silvia Josephi

Finanzbuchhaltung

Silvia Josephi ist ausgebildete IT-Kauffrau, geprüfte Bilanzbuchhalterin (IHK) und internationale Bilanzbuchhalterin (IHK). Seit 1995 ist sie als Leiterin der Finanzbuchhaltung bei der Schwan & Partner GmbH für den Aufbau und die kontinuierliche Expansion des Geschäftsbereiches Finanzbuchhaltung in den Bereichen Alten-, Behinderten-, und Jugendhilfe sowie für kommunale Einrichtungen verantwortlich. Ihre Kernkompetenzen liegen in der Übernahme von laufenden Buchhaltungen, Erstellung von Jahresabschlüssen, Ansprechpartnerin für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Implementierung von Kostenrechnungsstrukturen. Im Bereich der Beratung gehören zu ihrer Expertise praxisorientierte Soll-IST-Analysen von Prozessabläufen und Organisationsstrukturen innerhalb der Abteilung Rechnungswesen sozialer Einrichtungen.

Hartmut Joithe

Geschäftsführender Gesellschafter