BAYERNLETTER September 2026 Ausgabe 233
Altenhilfe | Aus der Praxis für die Praxis
I. Grundlohnsummensteigerung 2027
Das Bundesministerium für Gesundheit hat die durchschnittliche Veränderungsrate für das Jahr 2027 bekannt gegeben.
- Die Veränderungsrate für 2027 liegt bei +3,42 %.
- Die Steigerung wurde hierbei bereits um 1 % reduziert.
Wie bereits berichtet, ist geplant, die durchschnittliche Veränderungsrate in den Jahren 2027 bis 2029 gemäß § 71 Abs. 3 SGB V als Obergrenze für die Steigerung der Pflegesätze und Entgelte festzulegen.

II. Pflegepersonalschlüssel und Springerstellen vor dem Hintergrund der Fehlzeiten in der Altenpflege
In vielen Pflegesatzverhandlungen müssen Träger in Bayern begründen, weshalb sie die im Rahmenvertrag vorgesehenen Obergrenzen bei den Stellen ausschöpfen und zusätzlich Springerstellen benötigen.
Im Nachtrag zum Rahmenvertrag wurde festgelegt, dass der neue Zusatzschlüssel für Springer von 1 : 50 aufgrund einrichtungsspezifischer Besonderheiten erforderlich ist.
Rückblick
Musterrechnung: Pflegestellen für 100 Plätze in Bayern

In Bayern konnte eine Pflegeeinrichtung mit 100 Plätzen bei der bayernweiten Durchschnittsverteilung bis zum 30.06.2023 insgesamt 48,22 Stellen in der Pflege refinanzieren.
Mit dem im Nachtrag zum Rahmenvertrag festgelegten Personalschlüssel blieb die Zahl der Stellen in der Pflege in etwa gleich:

Bei der Personalbemessung nach § 113c wurden die aktuellen Entwicklungen bei den Fehlzeiten in der Altenpflege jedoch nicht berücksichtigt.
Fehlzeiten in der Altenpflege

- Die Tabellen geben die Fehlzeiten in Prozent, AU-Tagen und Arbeitstagen an. Bei der Berechnung wurde von 250 Arbeitstagen ausgegangen.
- In den Statistiken der Krankenkassen werden nur AU-Zeiten berücksichtigt, für die eine AU-Bescheinigung vorliegt.
- Fehlzeiten, die Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Übung ohne AU-Bescheinigung gewähren, sind nicht berücksichtigt. Dies betrifft etwa 1,5 bis 2,5 Fehltage.
Fazit
- Laut Auswertungen der Gesundheitsreporte der TK und der Barmer/GEK haben sich die Fehlzeiten in der Altenpflege in den letzten 15 Jahren um rund 100 % erhöht.
- Die Fehlzeiten in der Krankenpflege sind um rund 57 % angestiegen.
- Der Anstieg in allen Branchen betrug rund 38 %.
Zusätzlich zu den Fehlzeiten haben sich die Urlaubstage im TVöD im Zeitraum von 2010 bis 2027 um drei bis fünf Tage erhöht.
Beispiel: Urlaubstage im Alter von 30 Jahren
- 2010 26 Tage
- 2013 29 Tage
- 2014 30 Tage
- 2027 31 Tage
Auswirkungen auf die Stellenbesetzungen
Insgesamt sind die Fehlzeiten durch Krankheit und Urlaub um rund 14 Tage gestiegen (11 Krankheitstage und 3 Urlaubstage):

Im Dienstplan können nur die Nettostunden verplant werden.
- Durch die gestiegenen Fehlzeiten fehlen einer Pflegeeinrichtung mit 100 Plätzen 3,3 Stellen.
- Der Krankenstand verursacht rechnerisch Zusatzkosten von 200.000 EUR pro Jahr und muss heute durch Springerstellen ausgeglichen werden.
- Die Zusatzkosten betragen rechnerisch 5,70 EUR pro Bewohner und Tag bzw. rund 2.000 EUR pro Bewohner und Jahr.

III. Liquiditätsprobleme von Pflegeheimbetreibern
Die Prüfungsgesellschaft PwC hat im Juni 2026 anhand von mehr als 100 stationären Pflegeeinrichtungen untersucht, warum Pflegeheime trotz grundsätzlich berechtigter Forderungen zunehmend unter Liquiditätsproblemen leiden.
Eine Befragung vom Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. und Deutscher Evangelischer Verband für Altenarbeit und Pflege e.V aus April 2026 bestätigt ebenfalls die Probleme durch verzögerte Entscheidungen über „Hilfe zur Pflege“. Befragt wurden hier 517 Pflegeeinrichtungen mit 42.890 Bewohnerinnen und Bewohnern.
Ergebnisse

- Fast jede zweite Einrichtung verzeichnet Außenstände von über 50.000€.
- Insgesamt weist bereits jedes fünfte Pflegeheim offene Forderungen von mehr als 100.000 Euro auf.
- Jede dritte Einrichtung gibt an, dass sie ihre Liquidität gefährdet sieht.
Wartezeiten
- 24% der Anträge auf Hilfe zur Pflege sind nicht bearbeitet und haben eine Wartezeit von 6 bis 12 Monaten
- In 12% der Anträge warten die Einrichtungen schon länger als 12 Monate
Eine wesentliche Ursache der Liquiditätsprobleme liegt demnach im komplexen Finanzierungssystem. Zahlungen von Pflegekassen, Sozialämtern sowie Bewohnern müssen zusammengeführt werden, treffen jedoch häufig verspätet ein. Pflegeheime müssen Personal- und Sachkosten deshalb über Wochen oder Monate vorfinanzieren.
Besonders problematisch sind Forderungen gegenüber Sozialämtern: 55 % der befragten Heimleitungen sehen diese als größten Treiber offener Posten. Bearbeitungszeiten können sechs bis zwölf Monate und teilweise noch länger betragen.
Verschärft wird die Situation durch organisatorische Defizite und fehlende Digitalisierung.
46 % der Einrichtungen verfügen über keinen durchgängig standardisierten Forderungs- und Mahnprozess. Fehlende Unterlagen, unklare Zuständigkeiten, schwer zuzuordnende Zahlungen und Medienbrüche verursachen zusätzlichen Aufwand.
Im Durchschnitt werden pro Einrichtung 8,3 Arbeitsstunden pro Woche allein für die Bearbeitung offener Posten eingesetzt.
In kleinen Einrichtungen bindet allein das Forderungsmanagement bis zu 53% der Verwaltungszeit.
Als Gegenmaßnahmen empfiehlt die Studie kurzfristig verbindliche Mahn- und Bearbeitungsprozesse, vollständige Fallakten bereits beim Einzug sowie eine Priorisierung der Forderungen nach Höhe, Alter und Klärungsstatus. Mittelfristig liegt der größte Hebel in der Digitalisierung: zentrale Übersichten über offene Posten, digitale Fallakten, automatisierte Zahlungszuordnung und bessere Schnittstellen zu Kostenträgern. Ergänzend können externe Unterstützung, rechtliche Hilfe und Vorfinanzierungsmodelle wie Factoring die Liquidität stabilisieren.
Es ist zu befürchten, dass ein später einsetzender Leistungszuschlag im geplanten Pflegeneuordnungsgesetz die Belastung verstärken könnte. Denn höhere Eigenanteile zu Beginn eines Heimaufenthalts könnten mehr Anträge auf Hilfe zur Pflege zur Folge haben.
Die Veröffentlichungen können bei VKAD und PWC heruntergeladen werden.
Haben Sie Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an Hubert Braun per E‑Mail unter hubert.braun@schwan-partner.de oder rufen Sie an unter 089 665191–0.
IV. Wir sind umgezogen – neue Räume, neuer Standort, vertraute Qualität
Wir freuen uns, Ihnen heute von unserem neuen Firmensitz in Unterhaching zu erzählen. Nach vielen Jahren in Oberhaching sind wir in unsere neuen, modernen Büroräume gezogen und fühlen uns bereits richtig wohl.
Mit dem Umzug haben wir den nächsten Schritt in unserer Unternehmensentwicklung gemacht. Die neuen Räumlichkeiten bieten uns nicht nur mehr Platz und eine zeitgemäße Arbeitsumgebung, sondern schaffen auch optimale Voraussetzungen, gemeinsam mit unserem Team weiter zu wachsen und uns weiterentwickeln zu können.
Für Sie ändert sich dabei nichts: Ihre Ansprechpartner, unser Service und unsere gewohnt persönliche Betreuung bleiben Ihnen selbstverständlich erhalten. Wir freuen uns sehr auf dieses neue Kapitel und darauf, Sie schon bald bei uns in Unterhaching begrüßen zu dürfen!
Unsere neue Adresse:
Schwan & Partner GmbH
Inselkammerstr. 8
82008 Unterhaching
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