BAYERNLETTER® Sep­tem­ber 2025

Leistungen in gemeinschaftlichen Wohnformen mit Verträgen zur pflegerischen Versorgung gemäß § 92c SGB XI // Referentenentwurf Steueränderungsgesetz 2025

BAYERNLETTER Sep­tem­ber 2025 Aus­ga­be 220

I. Leis­tun­gen in gemein­schaft­li­chen Wohn­for­men mit Ver­trä­gen zur pfle­ge­ri­schen Ver­sor­gung gemäß § 92c SGB XI

Der Gesetz­ent­wurf zur Befug­nis­er­wei­te­rung und Ent­bü­ro­kra­ti­sie­rung in der Pfle­ge, auch als Pfle­ge­kom­pe­tenz­ge­setz bekannt, hat­te am 11. Sep­tem­ber 2025 sei­ne 1. Lesung im Deut­schen Bun­des­tag. Er sieht u.a. die Ein­füh­rung neu­er Rege­lun­gen zur gemein­schaft­li­chen Wohn­form vor.

Mit den Rege­lun­gen zur Ein­füh­rung von gemein­schaft­li­chen Wohn­for­men in der sozia­len Pfle­ge­ver­si­che­rung sol­len leis­tungs- und ver­trags­recht­li­che Son­der­re­ge­lun­gen nach dem Vor­bild der „stam­bu­lan­ten“ Ver­sor­gung geschaf­fen wer­den. Das Gesetzt soll zum 1. Janu­ar 2026 in Kraft treten.

Aus­ge­stal­tung

Künf­tig sol­len pfle­ge­be­dürf­ti­ge Men­schen in gemein­schaft­li­chen Wohn­for­men fle­xi­bel Leis­tun­gen wäh­len kön­nen. Die Ver­trä­ge hier­zu wer­den jeweils mit einem ambu­lan­ten Dienst und den Pfle­ge­kas­sen abgeschlossen.

  1. Basis­pa­ket für kör­per­be­zo­ge­nen Pfle­ge­maß­nah­men, pfle­ge­ri­sche Betreu­ungs­maß­nah­men und Hil­fen bei der Haushaltsführung
  2. Basis­pa­ket Häus­li­che Kran­ken­pfle­ge SGB V
  3. Fle­xi­bles wei­te­res Paket

Eine Abwahl ein­zel­ner Leis­tun­gen in den Basis­pa­ke­ten ist nicht mög­lich und die Vor­hal­tung sowie die Leis­tungs­er­brin­gung hat aus­schließ­lich von der ambu­lan­ten Pfle­ge­ein­rich­tung zu erfolgen. 

Mit dem „fle­xi­blen“ Paket ist eine wei­te­re Ver­sor­gung der Pfle­ge­be­dürf­ti­gen mit Pfle­ge­sach­leis­tun­gen gemäß § 36 SGB XI in den Ver­trä­gen nach § 120 SGB XI zu ver­ein­ba­ren, die über die ambu­lan­te Pfle­ge­ein­rich­tung oder in Koope­ra­ti­on mit ande­ren zuge­las­se­nen Ein­rich­tun­gen erbracht wer­den können. 

Alter­na­tiv kön­nen die­se Leis­tun­gen Ange­hö­ri­ge, Pfle­ge­per­so­nen, ehren­amt­lich Täti­ge oder Drit­te übernehmen.

Vor­aus­set­zung für den Vertragsabschluss

Vor­aus­set­zung für den Ver­trags­ab­schluss ist, dass

  • mehr als zwei pfle­ge­be­dürf­ti­ge Per­so­nen zur gemein­schaft­lich orga­ni­sier­ten pfle­ge­ri­schen Ver­sor­gung zusam­men­le­ben und die räum­li­che Gestal­tung einer selbst­be­stimm­ten Ver­sor­gung ent­spricht und
  • eine qua­li­täts­ge­si­cher­te pfle­ge­ri­sche Ver­sor­gung für die Pfle­ge­be­dürf­ti­gen auf Grund­la­ge eines ent­spre­chen­den Ver­sor­gungs­kon­zep­tes sowie ein auf­ga­ben- und kom­pe­tenz­ori­en­tier­ter Per­so­nal­ein­satz sicher­ge­stellt ist.

Es ist also weni­ger streng als die bereits eta­blier­ten ambu­lant betreu­ten Wohn­ge­mein­schaf­ten und kennt kei­ne Ober­gren­zen bei der Platzzahl.

Berech­nung und Zah­lung des „Heim­ent­gelts“

Die Ver­gü­tung und Abrech­nung der Leis­tun­gen soll unter Ein­be­zug der bestehen­den Leis­tungs- und Ver­gü­tungs­ver­ein­ba­run­gen erfolgen. 

Für die bei­den Basis­pa­ke­te soll der § 87a Absatz 1 SGB XI ent­spre­chend ange­wen­det werden. 

  • Das heißt es sol­len Pfle­ge­sät­ze pro Tag ver­ein­bart werden.
  • Bei Abwe­sen­heit soll wie in der voll­sta­tio­nä­ren Pfle­ge eine Abwe­sen­heits­ver­gü­tung von 75 % erfolgen. 

Sach­leis­tun­gen

Zusätz­lich zu den ambu­lan­ten Sach­leis­tun­gen ist ein pau­scha­ler Zuschuss im § 45h SGB XI in Höhe von 450 EUR im Monat vor­ge­se­hen. Die Leis­tun­gen der Kran­ken­kas­sen müss­ten jeweils in der gemein­schaft­li­chen Wohn­form ver­han­delt werden.

  • Zusätz­lich sind (nur) Leis­tun­gen der Kurz­zeit­pfle­ge möglich.
  • Ein Ent­las­tungs­be­trag nach § 45b SGB XI (131 EUR) ist nicht vorgesehen.

Im Ver­gleich zur ambu­lan­ten Wohn­ge­mein­schaft gibt es zwar einen Zuschuss (224 EUR — 450 EUR). Die Leis­tun­gen des SGB XI sind jedoch monat­lich ca. 50 EUR nied­ri­ger als bei den her­kömm­li­chen ambu­lant betreu­ten Wohngemeinschaften.

Eigen­an­tei­le

Auch wenn die Gesamt­kos­ten wie im sta­tio­nä­ren Bereich anfal­len wür­den, zahlt der Bewoh­ner nach ers­ten inter­nen Berech­nun­gen im ers­ten Jahr etwas weni­ger als in der voll­sta­tio­nä­ren Pfle­ge. Im zwei­ten Jahr sind die Eigen­an­tei­le in etwa gleich. Erst ab dem drit­ten Jahr wird es in der gemein­schaft­li­chen Wohn­form für den Bewoh­ner teu­rer als im Pfle­ge­heim, weil es kei­ne zusätz­li­chen Leis­tungs­zu­schlä­ge gibt. 

Der Ver­gleich unter­stellt jedoch die glei­che Kos­ten­struk­tur wie im Pflegeheim. 

Tat­säch­lich gibt es kei­ne Vor­ga­ben zu Nacht­wa­chen und Personaleinsatz!

Auch Wäsche- und Rei­ni­gungs­leis­tun­gen kön­nen wie im Betreu­ten Woh­nen als Zusatz­leis­tung ange­bo­ten werden.

Somit könn­ten auch die Monats­kos­ten nied­ri­ger ausfallen.

Haben Sie Fra­gen? Dann wen­den Sie sich bit­te an Herrn Hubert Braun per E‑Mail unter
hubert.braun@schwan-partner.de oder rufen Sie an unter 089 665191–0.

II. Refe­ren­ten­ent­wurf Steu­er­än­de­rungs­ge­setz 2025

Am 4. Sep­tem­ber 2025 hat das Bun­des­mi­nis­te­ri­um der Finan­zen den Refe­ren­ten­ent­wurf für ein Steu­er­än­de­rungs­ge­setz 2025 vor­ge­legt. Die­ser wur­de am 10. Sep­tem­ber 2025 vom Bun­des­ka­bi­nett gebil­ligt. Ziel des Geset­zes ist es, wei­te­re steu­er­li­che Maß­nah­men aus dem Sofort­pro­gramm für Deutsch­land umzu­set­zen, das der Koali­ti­ons­aus­schuss am 28. Mai 2025 beschlos­sen hat­te. Mit dem Steu­er­än­de­rungs­ge­setz 2025 sol­len zusätz­li­che Maß­nah­men zur Ent­las­tung der Bür­ger ein­ge­führt und die räum­li­che Fle­xi­bi­li­tät erhöht werden.

Dazu gehört unter ande­rem die dau­er­haf­te Absen­kung der Umsatz­steu­er auf Spei­sen in der Gas­tro­no­mie ab dem 1. Janu­ar 2026. Außer­dem wer­den meh­re­re im Koali­ti­ons­ver­trag vor­ge­se­he­ne Anpas­sun­gen im Gemein­nüt­zig­keits­recht umge­setzt, um das bür­ger­schaft­li­che Enga­ge­ment in der Gesell­schaft zu stärken.

Wesent­li­che Ände­run­gen im Bereich der Gemeinnützigkeit:

  • Erhö­hung der Frei­gren­ze für steu­er­pflich­ti­ge wirt­schaft­li­che Geschäfts­be­trie­be von TEUR 45 auf TEUR 50, § 64 Abs. 3 Satz 1 AO‑E.
  • Anhe­bung der Übungs­lei­ter­pau­scha­le auf 3.300 EUR sowie der Ehren­amts­pau­scha­le auf 960 EUR § 3 Nr. 26, 26a EStG‑E.
  • Anhe­bung der Frei­gren­ze für die Pflicht zur zeit­na­hen Mit­tel­ver­wen­dung von bis­lang TEUR 45 auf TEUR 100, § 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 AO‑E.
  • Weg­fall der Pflicht zur Sphä­ren­zu­ord­nung von Ein­nah­men bei Kör­per­schaf­ten mit Ein­nah­men bis TEUR 50 (vor­her TEUR 45), § 64 Abs. 3 Satz 2 AO‑E.
  • Auf­nah­me von E‑Sport als zusätz­li­chem gemein­nüt­zi­gen Zweck, § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 21 AO‑E.
  • Zulas­sung von Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen als steu­er­lich unschäd­li­che Tätig­keit im Rah­men der Gemein­nüt­zig­keit, § 58 Nr. 11 AO‑E.

Für detail­lier­te­re Infor­ma­tio­nen und Rück­fra­gen, spre­chen Sie uns ger­ne direkt per E‑Mail unter nilguen.buerger@stb-schwan-partner.de an.

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Bayernletter

Weitersagen:

Khrystyna Baran

Controlling

Seit 2021 ist Khrystyna Baran bei der Schwan & Partner GmbH im Bereich Controlling beschäftigt. Die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit umfassen die Erstellung von Finanzplänen und Prognosen sowie Durchführung von Abweichungs-, Schwachstellen- und Wirtschaftlichkeitsanalysen, die der erfolgreichen Unternehmenssteuerung und seiner Teilbereiche dienen.

Darüber hinaus besitzt die studierte Betriebswirtin weitreichende Kenntnisse über die wichtigsten Leistungskennzahlen von Pflegeheimen. Diese Kennzahlen ermöglichen die zahlen- und faktenbasierte Unternehmensführung und bilden eine solide Grundlage für die Entscheidungen der Geschäftsleitung und des Managements. Ende 2024 wurde ihr die Leitung des Geschäftsbereiches Controlling übertragen.

Kristina Jotz

Pflegesatzwesen

Kristina Jotz ist seit 2011 Teil der Schwan & Partner GmbH und hat ihren Weg in der Pflegesatzabteilung begonnen, nachdem sie ihr Studium der Diplom-Betriebswirtschaftslehre erfolgreich abgeschlossen hatte. Im Juli 2019 übernahm sie die stellvertretende Leitung der Abteilung, bevor sie im November 2024 die Verantwortung als Abteilungsleiterin der Pflegesatzabteilung übernahm. Ihre Schwerpunkte liegen in der Verhandlung von Pflegesätzen sowie in der Beratung von Einrichtungen zu betriebswirtschaftlichen Fragestellungen. Zudem besitzt sie die Qualifikation, Pflegeeinrichtungen zu leiten.

Nilgün Bürger

Steuerberaterin / Finanzbuchhaltung

Nilgün Bürger ist Dipl. Betriebswirtin (FH), Steuerberaterin und seit 1. Oktober 2022 ebenso als Leiterin der Finanzbuchhaltung tätig. Zudem ist Sie Gesellschafter-Geschäftsführerin der Steuerberatung Schwan & Partner GmbH StBG. Sie hat mehr als 17 Jahre Erfahrung bei der steuerlichen Beratung von Unternehmen im Gesundheitssektor, Stiftungen und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen. Dabei liegt ihr Tätigkeitsschwerpunkt bei der steuerlichen Beratung sowie steuerrechtlichen Spezialfragestellungen gemeinnütziger Einrichtungen. Die Vertretung gegenüber den Finanzbehörden bei Betriebsprüfungen, verbindliche Auskünfte als auch bei Einspruchs- und Klageverfahren gehören ebenso wie die Erstellung von Steuererklärungen /-voranmeldungen, Jahresabschlüssen (kameral, doppisch) und Finanzbuchhaltungen zu Ihrer Kernkompetenz.

Rainer Walk

Heimkostenabrechnung

Rainer Walk ist seit mehr als 20 Jahren im IT-Bereich der Sozialwirtschaft tätig und spezialisierte sich bei einem Software-Hersteller in zahlreichen Kunden-Projekten für diesen Markt. Rainer Walk leitete den Support-Bereich, Schulungen und Seminare. Er koordinierte Entwicklungs- und Programmierungsprojekte. Das softwaregestützte Workflow-Management bei Einrichtungen und Verbänden der freien Wohlfahrtspflege kam als weiteres Fachgebiet hinzu.
Die Schwerpunkte der Arbeit von Rainer Walk liegen in der herstellerunabhängigen strategischen IT-Beratung im Sozialbereich. Seine Tätigkeitsfelder sind das IT-Projekt- und Prozessmanagement und das Business Process Outsourcing (BPO) im Bereich Abrechnung.

Melanie Schwaiger

Geschäftsführerin / Controlling

Melanie Schwaiger absolvierte 2009 bereits während ihres Studiums ein Praktikum bei Schwan & Partner. Nachdem sie ihr betriebswirtschaftliches Master-Studium erfolgreich abgeschlossen hatte, begann sie in den Bereichen Controlling und Pflegesatzwesen des Unternehmens. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind seitdem die Erstellung von Businessplänen, Wirtschaftlichkeits- und Standortanalysen sowie der Aufbau und die Implementierung von Controllinginstrumenten. Seit 2020 ist Frau Schwaiger Leitung des Geschäftsbereiches Finanz- und Rechnungswesen und 2021 wurde ihr zudem die Leitung des Bereichs Controlling übertragen. 

Seit dem 01.01.2022 ist Melanie Schwaiger Geschäftsführerin von Schwan & Partner.

Edith Pfingstgräf

Projektmanagement

Edith Pfingstgräf ist seit 1999 bei der Schwan & Partner GmbH tätig. Die studierte Diplom-Betriebswirtin (FH) qualifizierte sich berufsbegleitend zur Projektmanagerin IHK. Die Tätigkeitsschwerpunkte von Edith Pfingstgräf liegen im Projektmanagement und Controlling von Pflegeeinrichtungen - die zielorientierte Planung, Steuerung und Information des Unternehmens und seiner Teilbereiche. Edith Pfingstgräf hat umfangreiche Projekterfahrung bei der Implementierung eines Controlling-Systems, der Planung, Eröffnung und Betrieb von Senioreneinrichtungen sowie der Erstellung von Businessplänen und Wirtschaftlichkeitsanalysen.

Maria Lehr

Management

Maria Lehr kam bereits mit Erfahrung als Hauswirtschafts- und stellvertretende Heimleitung in der Altenhilfe 1994 zur Schwan & Partner GmbH. Als Seniorberaterin waren ihre Tätigkeitsschwerpunkte die Restrukturierung von Verwaltungsabläufen in Einrichtungen der Altenhilfe, die Unterstützung bei der Heimkostenabrechnung sowie die Verhandlung von Investitionskosten. Seit 2020 ist sie verantwortlich für den Bereich operatives Management. Frau Lehr ist zudem Geschäftsführerin einer Altenhilfeeinrichtung.

Julian Braun

Geschäftsführer / Pflegesatzwesen

Julian Braun ist seit 2014 bei der Schwan & Partner GmbH tätig. Der studierte Betriebswirt (M.Sc.) startete im Bereich Controlling und wechselte im Jahr 2016 in die Pflegesatzabteilung. Von da an sammelte er auch Erfahrung im Bereich Management und Beratung als stellvertretende Leitung. 2020 wurde ihm die Leitung des Bereichs Pflegesatzwesen übertragen. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Verhandlung von Pflegesätzen und in der Analyse betriebswirtschaftlicher Prozesse. Zudem besitzt er die Qualifikation zur Leitung von Pflegeeinrichtungen. 

Seit dem 01.01.2022 ist Julian Braun Geschäftsführer von Schwan & Partner und derzeit zudem Geschäftsführer von drei Altenhilfeeinrichtungen.

Andrea Fischer

Office Management

Andrea Fischer ist ausgebildete Industriekauffrau mit einer Weiterbildung zur praktischen Betriebswirtin. Seit 1999 leitet sie das Office Management von Schwan & Partner und ist verantwortlich für die administrativen Aufgaben. Als Prokuristin und Assistentin der Gesellschafter ist sie mit allen Belangen des Unternehmens und der Mitarbeiter*innen betraut.

Hubert Braun

Management / Pflegesatzwesen

Hubert Braun ist studierter Betriebswirt. Seine berufliche Karriere begann 1990 bei einem großen Wohlfahrtsverband. Dort war er für die betriebswirtschaftliche Beratung und für das Pflegesatzwesen verantwortlich.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Controlling sowie im Bereich Pflegesatz für Pflege-, Behinderten- und Jugendhilfeeinrichtungen. 

Er berät soziale Einrichtungen bei Leistungs- und Entgeltvereinbarungen und unterstützt sie bei Schiedsstellenverfahren. Die Begleitung bei Betriebsübergängen, die Erstellung von Businessplänen und Wirtschaftlichkeitsanalysen ist ebenso seine Kernkompetenz.

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Arbeit ist die Beratung von Planern und Investoren bei der Projektierung und Realisierung von Senioreneinrichtungen. Hubert Braun ist Mitglied der Landespflegesatzkommission Bayern.

Hartmut Joithe

Geschäftsführender Gesellschafter