BAYERNLETTER Mai 2026 Ausgabe 228
Altenhilfe | Aus der Praxis für die Praxis
I. BFH verschärft Anforderungen an die formelle Satzungsmäßigkeit
Urteil vom 20.11.2025 – V R 23/23
Mit seinem aktuellen Urteil zur formellen Satzungsmäßigkeit hat der Bundesfinanzhof (BFH) die Anforderungen an gemeinnützige Körperschaften erneut deutlich konkretisiert. Die Entscheidung zeigt: Bereits Unklarheiten oder unzureichende Formulierungen in der Satzung können die Gemeinnützigkeit gefährden.
Der BFH bestätigte mit neustem Urteil die Auffassung der Finanzverwaltung.
Kernaussagen des BFH
Der BFH stellt klar:
- Die Satzung muss eindeutig erkennen lassen,
- welcher steuerbegünstigte Zweck verfolgt wird und
- wie dieser unmittelbar verwirklicht wird.
- Es genügt nicht, lediglich andere gemeinnützige oder öffentliche Einrichtungen organisatorisch oder technisch zu unterstützen.
- Unklarheiten in der Satzung gehen zulasten der Körperschaft. Die Finanzverwaltung muss die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit „leicht und einwandfrei“ prüfen können.
- Fehler bei der formellen Satzungsmäßigkeit können zur Aufhebung eines Feststellungsbescheids nach § 60a AO mit Wirkung für die Zukunft führen.
Bedeutung für die Praxis
Das Urteil unterstreicht die hohe Bedeutung einer präzisen und rechtssicheren Satzungsgestaltung. Allgemeine oder zu weit gefasste Formulierungen reichen nicht aus. Gerade Fördervereine, Servicegesellschaften, Kooperationen oder IT-nahe gemeinnützige Organisationen sollten ihre Satzungen überprüfen lassen.
Besonderes Augenmerk sollte darauf liegen, dass:
- die gemeinnützigen Zwecke konkret benannt sind,
- die tatsächliche Zweckverwirklichung klar beschrieben wird und
- die unmittelbare Förderung aus der Satzung selbst hervorgeht.
Fazit
Die Entscheidung des BFH verschärft die Anforderungen an die formelle Satzungsmäßigkeit nochmals deutlich. Gemeinnützige Organisationen sollten ihre Satzungen regelmäßig überprüfen und an die aktuelle Rechtsprechung anpassen, um Risiken für die Gemeinnützigkeit frühzeitig zu vermeiden.
Haben Sie Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an nilguen.buerger@stb-schwan-partner.de oder rufen Sie an unter 089 665191–0.
II. Bayerische Bezirke verschieben Zahlungen – Liquiditätsplanung wird schwieriger
Bereits im April-Bayernletter hatten wir über die verschobenen Auszahlungszeitpunkte der bayerischen Bezirke berichtet. Da die Zahlungen nun in mehreren Bezirken deutlich später im Monat erfolgen, kann es für soziale Einrichtungen und Pflegeheime künftig schwieriger werden, ihre laufenden Kosten rechtzeitig zu decken.
Es können kurzfristig Finanzierungslücken entstehen, weil beispielsweise Personal‑, Miet- und Sachkosten weiterhin früh im Monat fällig werden, die Zahlungseingänge jedoch später eingehen.
Daher möchten wir das Thema erneut aufgreifen und auf mögliche finanzielle Auswirkungen aufmerksam machen:
- Zunahme von Liquiditätsengpässen
Vor allem Einrichtungen mit wenig finanziellen Reserven können schnell unter Druck geraten - Steigender Bedarf an Zwischenfinanzierungen
Manche Einrichtungen müssen beispielsweise Überziehungsrahmen bei Banken nutzen - Zusätzliche Kostenbelastung
Durch kurzfristige Kredite können zusätzliche Zinsaufwendungen entstehen - Erhöhtes Risiko von Zahlungsengpässen
Im Extremfall können laufende Rechnungen und Zahlungen nicht mehr fristgerecht beglichen werden
Empfohlene Maßnahmen:
Voraussetzung hierfür ist ein leistungsfähiges und gut funktionierendes Controlling. So können soziale Einrichtungen und Pflegeheime ihre Liquiditätsplanung regelmäßig überprüfen und frühzeitig auf finanzielle Risiken reagieren.
- Vorausschauende Liquiditätsplanung
Ein- und Auszahlungen sollten möglichst detailliert und vorausschauend geplant werden - Liquiditätsreserven im Blick behalten
Es sollte regelmäßig geprüft werden, ob genügend finanzielle Reserven vorhanden sind, um verspätete Geldeingänge aufzufangen - Kostenentwicklung aktiv überwachen
Kostensteigerungen sowie wiederkehrende Sonderzahlungen – etwa Weihnachtsgeld im Personalbereich – sollten frühzeitig in die Liquiditätsplanung einbezogen werden - Regelmäßige Bearbeitung und Überwachung der OP-Listen
Durch eine regelmäßig gepflegte OP-Liste erkennt die Einrichtung frühzeitig, welche Rechnungen noch nicht gezahlt worden sind und wo zusätzlicher Handlungsbedarf besteht
Haben Sie Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an Frau Khrystyna Baran per E‑Mail unter khrystyna.baran@schwan-partner.de oder rufen Sie an unter 089 665191–0.
III. Befragung zur Situation der Tagespflegen in Bayern
Die Koordinationsstelle Pflege und Wohnen in Bayern führt eine landesweite Befragung zur aktuellen Situation der Tagespflege durch. Bereits im Jahr 2023 fand eine Befragung statt. Ziel der erneuten Befragung ist es, ein belastbares Bild der Entwicklungen und Praxiserfahrungen seit der letzten Erhebung zu zeichnen – und damit eine fundierte Grundlage für pflegefachliche Impulse sowie die künftigen Tätigkeiten der Koordinationsstelle zu schaffen.
Eine möglichst breite Beteiligung ist entscheidend, um Bedarfe, Herausforderungen und Veränderungen in der Tagespflege valide abbilden zu können. Unter folgendem Link ist die Teilnahme möglich: https://www.umfrageonline.com/s/Tagespflegen2026
- Wichtige Hinweise zur Teilnahme:
- Für jede Tagespflegeeinrichtung mit eigenem Versorgungsvertrag einen separaten Fragebogen ausfüllen
- Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 20 Minuten
- Die Befragung kann jederzeit unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden
Die Teilnahme ist freiwillig und anonym. Die erhobenen Daten werden ausschließlich zur Darstellung der allgemeinen Situation der Tagespflegeeinrichtungen in Bayern verwendet und nur in aggregierter Form ausgewertet. Eine Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt nicht.
Die Ergebnisse der Befragung werden auf der Homepage der Koordinationsstelle Pflege und Wohnen veröffentlicht sowie im Rahmen eines Online-Austauschformats vorgestellt.
Lesen Sie den vollständigen Bayernletter hier im pdf-Format