BAYERNLETTER® Mai 2026

BFH verschärft Anforderungen an die formelle Satzungsmäßigkeit // Bayerische Bezirke verschieben Zahlungen - Liquiditätsplanung wird schwieriger // Befragung zur Situation der Tagespflegen in Bayern
Bayernletter Pflege Altenhilfe

BAYERNLETTER Mai 2026 Aus­ga­be 228

Alten­hil­fe | Aus der Pra­xis für die Praxis

I. BFH ver­schärft Anfor­de­run­gen an die for­mel­le Satzungsmäßigkeit

Urteil vom 20.11.2025 – V R 23/23

Mit sei­nem aktu­el­len Urteil zur for­mel­len Sat­zungs­mä­ßig­keit hat der Bun­des­fi­nanz­hof (BFH) die Anfor­de­run­gen an gemein­nüt­zi­ge Kör­per­schaf­ten erneut deut­lich kon­kre­ti­siert. Die Ent­schei­dung zeigt: Bereits Unklar­hei­ten oder unzu­rei­chen­de For­mu­lie­run­gen in der Sat­zung kön­nen die Gemein­nüt­zig­keit gefährden.

Der BFH bestä­tig­te mit neus­tem Urteil die Auf­fas­sung der Finanzverwaltung.

Kern­aus­sa­gen des BFH

Der BFH stellt klar:

  • Die Sat­zung muss ein­deu­tig erken­nen lassen,
    • wel­cher steu­er­be­güns­tig­te Zweck ver­folgt wird und
    • wie die­ser unmit­tel­bar ver­wirk­licht wird.
  • Es genügt nicht, ledig­lich ande­re gemein­nüt­zi­ge oder öffent­li­che Ein­rich­tun­gen orga­ni­sa­to­risch oder tech­nisch zu unterstützen.
  • Unklar­hei­ten in der Sat­zung gehen zulas­ten der Kör­per­schaft. Die Finanz­ver­wal­tung muss die Vor­aus­set­zun­gen der Gemein­nüt­zig­keit „leicht und ein­wand­frei“ prü­fen können.
  • Feh­ler bei der for­mel­len Sat­zungs­mä­ßig­keit kön­nen zur Auf­he­bung eines Fest­stel­lungs­be­scheids nach § 60a AO mit Wir­kung für die Zukunft führen.

Bedeu­tung für die Praxis

Das Urteil unter­streicht die hohe Bedeu­tung einer prä­zi­sen und rechts­si­che­ren Sat­zungs­ge­stal­tung. All­ge­mei­ne oder zu weit gefass­te For­mu­lie­run­gen rei­chen nicht aus. Gera­de För­der­ver­ei­ne, Ser­vice­ge­sell­schaf­ten, Koope­ra­tio­nen oder IT-nahe gemein­nüt­zi­ge Orga­ni­sa­tio­nen soll­ten ihre Sat­zun­gen über­prü­fen lassen.

Beson­de­res Augen­merk soll­te dar­auf lie­gen, dass:

  • die gemein­nüt­zi­gen Zwe­cke kon­kret benannt sind,
  • die tat­säch­li­che Zweck­ver­wirk­li­chung klar beschrie­ben wird und
  • die unmit­tel­ba­re För­de­rung aus der Sat­zung selbst hervorgeht.

Fazit

Die Ent­schei­dung des BFH ver­schärft die Anfor­de­run­gen an die for­mel­le Sat­zungs­mä­ßig­keit noch­mals deut­lich. Gemein­nüt­zi­ge Orga­ni­sa­tio­nen soll­ten ihre Sat­zun­gen regel­mä­ßig über­prü­fen und an die aktu­el­le Recht­spre­chung anpas­sen, um Risi­ken für die Gemein­nüt­zig­keit früh­zei­tig zu vermeiden.

Haben Sie Fra­gen? Dann wen­den Sie sich bit­te an nilguen.buerger@stb-schwan-partner.de oder rufen Sie an unter 089 665191–0.

II. Baye­ri­sche Bezir­ke ver­schie­ben Zah­lun­gen – Liqui­di­täts­pla­nung wird schwieriger

Bereits im April-Bayernletter hat­ten wir über die ver­scho­be­nen Aus­zah­lungs­zeit­punk­te der baye­ri­schen Bezir­ke berich­tet. Da die Zah­lun­gen nun in meh­re­ren Bezir­ken deut­lich spä­ter im Monat erfol­gen, kann es für sozia­le Ein­rich­tun­gen und Pfle­ge­hei­me künf­tig schwie­ri­ger wer­den, ihre lau­fen­den Kos­ten recht­zei­tig zu decken.

Es kön­nen kurz­fris­tig Finan­zie­rungs­lü­cken ent­ste­hen, weil bei­spiels­wei­se Personal‑, Miet- und Sach­kos­ten wei­ter­hin früh im Monat fäl­lig wer­den, die Zah­lungs­ein­gän­ge jedoch spä­ter eingehen.

Daher möch­ten wir das The­ma erneut auf­grei­fen und auf mög­li­che finan­zi­el­le Aus­wir­kun­gen auf­merk­sam machen:

  • Zunah­me von Liqui­di­täts­eng­päs­sen
    Vor allem Ein­rich­tun­gen mit wenig finan­zi­el­len Reser­ven kön­nen schnell unter Druck geraten
  • Stei­gen­der Bedarf an Zwi­schen­fi­nan­zie­run­gen
    Man­che Ein­rich­tun­gen müs­sen bei­spiels­wei­se Über­zie­hungs­rah­men bei Ban­ken nutzen
  • Zusätz­li­che Kos­ten­be­las­tung
    Durch kurz­fris­ti­ge Kre­di­te kön­nen zusätz­li­che Zins­auf­wen­dun­gen entstehen
  • Erhöh­tes Risi­ko von Zah­lungs­eng­päs­sen
    Im Extrem­fall kön­nen lau­fen­de Rech­nun­gen und Zah­lun­gen nicht mehr frist­ge­recht begli­chen werden

Emp­foh­le­ne Maßnahmen:

Vor­aus­set­zung hier­für ist ein leis­tungs­fä­hi­ges und gut funk­tio­nie­ren­des Con­trol­ling. So kön­nen sozia­le Ein­rich­tun­gen und Pfle­ge­hei­me ihre Liqui­di­täts­pla­nung regel­mä­ßig über­prü­fen und früh­zei­tig auf finan­zi­el­le Risi­ken reagieren.

  • Vor­aus­schau­en­de Liqui­di­täts­pla­nung
    Ein- und Aus­zah­lun­gen soll­ten mög­lichst detail­liert und vor­aus­schau­end geplant werden
  • Liqui­di­täts­re­ser­ven im Blick behal­ten
    Es soll­te regel­mä­ßig geprüft wer­den, ob genü­gend finan­zi­el­le Reser­ven vor­han­den sind, um ver­spä­te­te Geld­ein­gän­ge aufzufangen
  • Kos­ten­ent­wick­lung aktiv über­wa­chen
    Kos­ten­stei­ge­run­gen sowie wie­der­keh­ren­de Son­der­zah­lun­gen – etwa Weih­nachts­geld im Per­so­nal­be­reich – soll­ten früh­zei­tig in die Liqui­di­täts­pla­nung ein­be­zo­gen werden
  • Regel­mä­ßi­ge Bear­bei­tung und Über­wa­chung der OP-Lis­ten
    Durch eine regel­mä­ßig gepfleg­te OP-Lis­te erkennt die Ein­rich­tung früh­zei­tig, wel­che Rech­nun­gen noch nicht gezahlt wor­den sind und wo zusätz­li­cher Hand­lungs­be­darf besteht

Haben Sie Fra­gen? Dann wen­den Sie sich bit­te an Frau Khry­sty­na Baran per E‑Mail unter khrystyna.baran@schwan-partner.de oder rufen Sie an unter 089 665191–0.

III. Befra­gung zur Situa­ti­on der Tages­pfle­gen in Bayern

Die Koor­di­na­ti­ons­stel­le Pfle­ge und Woh­nen in Bay­ern führt eine lan­des­wei­te Befra­gung zur aktu­el­len Situa­ti­on der Tages­pfle­ge durch. Bereits im Jahr 2023 fand eine Befra­gung statt. Ziel der erneu­ten Befra­gung ist es, ein belast­ba­res Bild der Ent­wick­lun­gen und Pra­xis­er­fah­run­gen seit der letz­ten Erhe­bung zu zeich­nen – und damit eine fun­dier­te Grund­la­ge für pfle­ge­fach­li­che Impul­se sowie die künf­ti­gen Tätig­kei­ten der Koor­di­na­ti­ons­stel­le zu schaffen.

Eine mög­lichst brei­te Betei­li­gung ist ent­schei­dend, um Bedar­fe, Her­aus­for­de­run­gen und Ver­än­de­run­gen in der Tages­pfle­ge vali­de abbil­den zu kön­nen. Unter fol­gen­dem Link ist die Teil­nah­me mög­lich: https://​www​.umfra​ge​on​line​.com/​s​/​T​a​g​e​s​p​f​l​e​g​e​n​2​026

  • Wich­ti­ge Hin­wei­se zur Teilnahme:
  • Für jede Tages­pfle­ge­ein­rich­tung mit eige­nem Ver­sor­gungs­ver­trag einen sepa­ra­ten Fra­ge­bo­gen ausfüllen
  • Die Bear­bei­tungs­zeit beträgt ca. 20 Minuten
  • Die Befra­gung kann jeder­zeit unter­bro­chen und zu einem spä­te­ren Zeit­punkt fort­ge­setzt werden

Die Teil­nah­me ist frei­wil­lig und anonym. Die erho­be­nen Daten wer­den aus­schließ­lich zur Dar­stel­lung der all­ge­mei­nen Situa­ti­on der Tages­pfle­ge­ein­rich­tun­gen in Bay­ern ver­wen­det und nur in agg­re­gier­ter Form aus­ge­wer­tet. Eine Wei­ter­ga­be per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten erfolgt nicht.

Die Ergeb­nis­se der Befra­gung wer­den auf der Home­page der Koor­di­na­ti­ons­stel­le Pfle­ge und Woh­nen ver­öf­fent­licht sowie im Rah­men eines Online-Aus­tausch­for­mats vorgestellt.

Lesen Sie den voll­stän­di­gen Bayernletter hier im pdf-For­mat

Bayernletter

Weitersagen:

Khrystyna Baran

Controlling

Seit 2021 ist Khrystyna Baran bei der Schwan & Partner GmbH im Bereich Controlling beschäftigt. Die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit umfassen die Erstellung von Finanzplänen und Prognosen sowie Durchführung von Abweichungs-, Schwachstellen- und Wirtschaftlichkeitsanalysen, die der erfolgreichen Unternehmenssteuerung und seiner Teilbereiche dienen.

Darüber hinaus besitzt die studierte Betriebswirtin weitreichende Kenntnisse über die wichtigsten Leistungskennzahlen von Pflegeheimen. Diese Kennzahlen ermöglichen die zahlen- und faktenbasierte Unternehmensführung und bilden eine solide Grundlage für die Entscheidungen der Geschäftsleitung und des Managements. Ende 2024 wurde ihr die Leitung des Geschäftsbereiches Controlling übertragen.

Kristina Jotz

Pflegesatzwesen

Kristina Jotz ist seit 2011 Teil der Schwan & Partner GmbH und hat ihren Weg in der Pflegesatzabteilung begonnen, nachdem sie ihr Studium der Diplom-Betriebswirtschaftslehre erfolgreich abgeschlossen hatte. Im Juli 2019 übernahm sie die stellvertretende Leitung der Abteilung, bevor sie im November 2024 die Verantwortung als Abteilungsleiterin der Pflegesatzabteilung übernahm. Ihre Schwerpunkte liegen in der Verhandlung von Pflegesätzen sowie in der Beratung von Einrichtungen zu betriebswirtschaftlichen Fragestellungen. Zudem besitzt sie die Qualifikation, Pflegeeinrichtungen zu leiten.

Nilgün Bürger

Steuerberaterin / Finanzbuchhaltung

Nilgün Bürger ist Dipl. Betriebswirtin (FH), Steuerberaterin und seit 1. Oktober 2022 ebenso als Leiterin der Finanzbuchhaltung tätig. Zudem ist Sie Gesellschafter-Geschäftsführerin der Steuerberatung Schwan & Partner GmbH StBG. Sie hat mehr als 17 Jahre Erfahrung bei der steuerlichen Beratung von Unternehmen im Gesundheitssektor, Stiftungen und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen. Dabei liegt ihr Tätigkeitsschwerpunkt bei der steuerlichen Beratung sowie steuerrechtlichen Spezialfragestellungen gemeinnütziger Einrichtungen. Die Vertretung gegenüber den Finanzbehörden bei Betriebsprüfungen, verbindliche Auskünfte als auch bei Einspruchs- und Klageverfahren gehören ebenso wie die Erstellung von Steuererklärungen /-voranmeldungen, Jahresabschlüssen (kameral, doppisch) und Finanzbuchhaltungen zu Ihrer Kernkompetenz.

Rainer Walk

Heimkostenabrechnung

Rainer Walk ist seit mehr als 20 Jahren im IT-Bereich der Sozialwirtschaft tätig und spezialisierte sich bei einem Software-Hersteller in zahlreichen Kunden-Projekten für diesen Markt. Rainer Walk leitete den Support-Bereich, Schulungen und Seminare. Er koordinierte Entwicklungs- und Programmierungsprojekte. Das softwaregestützte Workflow-Management bei Einrichtungen und Verbänden der freien Wohlfahrtspflege kam als weiteres Fachgebiet hinzu.
Die Schwerpunkte der Arbeit von Rainer Walk liegen in der herstellerunabhängigen strategischen IT-Beratung im Sozialbereich. Seine Tätigkeitsfelder sind das IT-Projekt- und Prozessmanagement und das Business Process Outsourcing (BPO) im Bereich Abrechnung.

Melanie Schwaiger

Geschäftsführerin / Controlling

Melanie Schwaiger absolvierte 2009 bereits während ihres Studiums ein Praktikum bei Schwan & Partner. Nachdem sie ihr betriebswirtschaftliches Master-Studium erfolgreich abgeschlossen hatte, begann sie in den Bereichen Controlling und Pflegesatzwesen des Unternehmens. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind seitdem die Erstellung von Businessplänen, Wirtschaftlichkeits- und Standortanalysen sowie der Aufbau und die Implementierung von Controllinginstrumenten. Seit 2020 ist Frau Schwaiger Leitung des Geschäftsbereiches Finanz- und Rechnungswesen und 2021 wurde ihr zudem die Leitung des Bereichs Controlling übertragen. 

Seit dem 01.01.2022 ist Melanie Schwaiger Geschäftsführerin von Schwan & Partner.

Edith Pfingstgräf

Projektmanagement

Edith Pfingstgräf ist seit 1999 bei der Schwan & Partner GmbH tätig. Die studierte Diplom-Betriebswirtin (FH) qualifizierte sich berufsbegleitend zur Projektmanagerin IHK. Die Tätigkeitsschwerpunkte von Edith Pfingstgräf liegen im Projektmanagement und Controlling von Pflegeeinrichtungen - die zielorientierte Planung, Steuerung und Information des Unternehmens und seiner Teilbereiche. Edith Pfingstgräf hat umfangreiche Projekterfahrung bei der Implementierung eines Controlling-Systems, der Planung, Eröffnung und Betrieb von Senioreneinrichtungen sowie der Erstellung von Businessplänen und Wirtschaftlichkeitsanalysen.

Maria Lehr

Management

Maria Lehr kam bereits mit Erfahrung als Hauswirtschafts- und stellvertretende Heimleitung in der Altenhilfe 1994 zur Schwan & Partner GmbH. Als Seniorberaterin waren ihre Tätigkeitsschwerpunkte die Restrukturierung von Verwaltungsabläufen in Einrichtungen der Altenhilfe, die Unterstützung bei der Heimkostenabrechnung sowie die Verhandlung von Investitionskosten. Seit 2020 ist sie verantwortlich für den Bereich operatives Management. Frau Lehr ist zudem Geschäftsführerin einer Altenhilfeeinrichtung.

Julian Braun

Geschäftsführer / Pflegesatzwesen

Julian Braun ist seit 2014 bei der Schwan & Partner GmbH tätig. Der studierte Betriebswirt (M.Sc.) startete im Bereich Controlling und wechselte im Jahr 2016 in die Pflegesatzabteilung. Von da an sammelte er auch Erfahrung im Bereich Management und Beratung als stellvertretende Leitung. 2020 wurde ihm die Leitung des Bereichs Pflegesatzwesen übertragen. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Verhandlung von Pflegesätzen und in der Analyse betriebswirtschaftlicher Prozesse. Zudem besitzt er die Qualifikation zur Leitung von Pflegeeinrichtungen. 

Seit dem 01.01.2022 ist Julian Braun Geschäftsführer von Schwan & Partner und derzeit zudem Geschäftsführer von drei Altenhilfeeinrichtungen.

Andrea Fischer

Office Management

Andrea Fischer ist ausgebildete Industriekauffrau mit einer Weiterbildung zur praktischen Betriebswirtin. Seit 1999 leitet sie das Office Management von Schwan & Partner und ist verantwortlich für die administrativen Aufgaben. Als Prokuristin und Assistentin der Gesellschafter ist sie mit allen Belangen des Unternehmens und der Mitarbeiter*innen betraut.

Hubert Braun

Management / Pflegesatzwesen

Hubert Braun ist studierter Betriebswirt. Seine berufliche Karriere begann 1990 bei einem großen Wohlfahrtsverband. Dort war er für die betriebswirtschaftliche Beratung und für das Pflegesatzwesen verantwortlich.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Controlling sowie im Bereich Pflegesatz für Pflege-, Behinderten- und Jugendhilfeeinrichtungen. 

Er berät soziale Einrichtungen bei Leistungs- und Entgeltvereinbarungen und unterstützt sie bei Schiedsstellenverfahren. Die Begleitung bei Betriebsübergängen, die Erstellung von Businessplänen und Wirtschaftlichkeitsanalysen ist ebenso seine Kernkompetenz.

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Arbeit ist die Beratung von Planern und Investoren bei der Projektierung und Realisierung von Senioreneinrichtungen. Hubert Braun ist Mitglied der Landespflegesatzkommission Bayern.

Hartmut Joithe

Geschäftsführender Gesellschafter