BAYERNLETTER® Juni 2026

Reform der Pflegefachhelferausbildung ab 01.09.2027 // Gewerbesteuer und Umsatzsteuer: BFH präzisiert Steuerbefreiungen für Bildungsleistungen // Erfolgreicher Auftakt: 1. Schwan & Partner Fachtag
Beratung soziale Einrichtung

BAYERNLETTER Juni 2026 Aus­ga­be 230

Alten­hil­fe | Aus der Pra­xis für die Praxis

I. Reform der Pfle­ge­fach­hel­fer­aus­bil­dung ab 01.09.2027

Mit Inkraft­tre­ten des Pfle­ge­fach­as­sis­tenz­aus­bil­dungs­ge­set­zes (Pfl­FAssG) wird die bis­he­ri­ge ein­jäh­ri­ge Aus­bil­dung zur Pfle­ge­fach­hel­fe­rin bzw. zum Pfle­ge­fach­hel­fer grund­le­gend reformiert.

Die Bun­des­re­gie­rung hat nun auch am 09.06.2026 die Aus­bil­dungs- und Prü­fungs­ver­ord­nung für die Pfle­ge­fach­as­sis­tenz (Pfl­FAs­sA­PrV, sie­he Anla­ge) her­aus­ge­ge­ben. Dar­in wird die Aus­bil­dung, die Prü­fun­gen und die Aner­ken­nung des Berufs der Pfle­ge­fach­as­sis­tenz (auch aus­län­di­scher Abschlüs­se) ein­heit­lich und ver­bind­lich gere­gelt. Die­se haben wir als Anla­ge beigefügt.

Nach­fol­gend erhal­ten Sie einen Über­blick über die künf­ti­ge Pflegefachassistenzausbildung:

a)   Über­gangs­zeit­raum

  • Für Aus­zu­bil­den­de mit Aus­bil­dungs­be­ginn zum 01.09.2026 nach bis­he­ri­gem Recht bleibt bis zum 31.08.2027 alles unverändert

  • Für alle Aus­bil­dungs­be­gin­ne ab dem 01.09.2027 gilt aus­schließ­lich die neue 18-mona­ti­ge Aus­bil­dung zur Pfle­ge­fach­hel­fe­rin bzw. zum Pflegefachhelfer

b)   Finan­zie­rung

Die Finan­zie­rung erfolgt künf­tig ana­log zur drei­jäh­ri­gen Pfle­ge­aus­bil­dung über den Pfle­ge­aus­bil­dungs­fonds Bay­ern (PAF Bayern).

Fol­gen­de Ände­run­gen erge­ben sich im Ver­gleich zur bis­he­ri­gen Finanzierung:

  • Kei­ne Anrech­nung auf dem Stel­len­plan (bis­her 0,17 VK)

  • Die Aus­bil­dungs­ver­gü­tung wird voll­stän­dig über den PAF Bay­ern refi­nan­ziert (kei­ne zusätz­li­chen Ver­gü­tungs­ver­ein­ba­run­gen mehr über Ausbildungszuschlag)

  • Für die Pra­xis­an­lei­tung sowie wei­te­re Aus­bil­dungs­kos­ten wird ana­log zu den Aus­zu­bil­den­den zu Pfle­ge­fach­kräf­ten eine Pau­scha­le je Aus­zu­bil­den­dem gewährt

  • Die Pau­scha­le wur­de bereits zwi­schen Kos­ten­trä­gern und Leis­tungs­er­brin­gern ver­ein­bart, befin­det sich aktu­ell noch im Unter­schrif­ten­ver­fah­ren und beträgt vor­aus­sicht­lich 9.846 € je Auszubildendem

c)   Eck­da­ten der neu­en Ausbildung

  • Aus­bil­dungs­dau­er: 18 Mona­te in Voll­zeit, 36 Mona­te in Teilzeit

  • Eine Ver­kür­zung ist unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen, ins­be­son­de­re bei ein­schlä­gi­ger beruf­li­cher Vor­er­fah­rung möglich

  • Zugangs­vor­aus­set­zung ist grund­sätz­lich min­des­tens ein Haupt­schul­ab­schluss. In begrün­de­ten Aus­nah­me­fäl­len kann die Aus­bil­dung auch ohne Schul­ab­schluss begon­nen wer­den, wenn die Pfle­ge­schu­le eine posi­ti­ve Pro­gno­se zum Aus­bil­dungs­er­folg erstellt

  • Wäh­rend der gesam­ten Aus­bil­dung besteht Anspruch auf eine ange­mes­se­ne Ausbildungsvergütung

  • Die prak­ti­sche Aus­bil­dung umfasst Pflicht­ein­sät­ze in der ambu­lan­ten Pfle­ge, der sta­tio­nä­ren Lang­zeit­pfle­ge sowie der sta­tio­nä­ren Akutpflege

  • Min­des­tens 10% der prak­ti­schen Aus­bil­dungs­zeit sind durch eine qua­li­fi­zier­te Pra­xis­an­lei­tung zu begleiten

d)   Her­aus­for­de­run­gen für die Pflegeschulen

Eine beson­de­re orga­ni­sa­to­ri­sche Her­aus­for­de­rung wird die Umstel­lung für die Pfle­ge­schu­len dar­stel­len. Wäh­rend das Schul­jahr wei­ter­hin auf einen 12-Monats-Rhyth­mus ange­legt ist, umfasst die neue Aus­bil­dung 18 Mona­te. Dadurch ent­steht künf­tig ein Aus­bil­dungs­ver­lauf mit zunächst 12 Mona­ten und anschlie­ßend wei­te­ren 6 Mona­ten, was ins­be­son­de­re hin­sicht­lich der Klas­sen­bil­dung Stun­den­pla­nung und Kurs­or­ga­ni­sa­ti­on neue Anfor­de­run­gen mit sich brin­gen wird.

Haben Sie Fra­gen? Dann wen­den Sie sich bit­te an Hubert Braun per E‑Mail unter hubert.braun@schwan-partner.de oder rufen Sie an unter 089 665191–0.

II. Gewer­be­steu­er und Umsatz­steu­er: BFH prä­zi­siert Steu­er­be­frei­un­gen für Bildungsleistungen

Bil­dungs­leis­tun­gen kön­nen sowohl gewer­be­steu­er­lich (§ 3 Nr. 13 GewStG) als auch umsatz­steu­er­lich (§ 4 Nr. 21 UStG) steu­er­lich begüns­tigt sein. Mit zwei Urtei­len vom 15. Mai 2025 hat der Bun­des­fi­nanz­hof (BFH) nun klar­ge­stellt, unter wel­chen Vor­aus­set­zun­gen die­se Steu­er­be­frei­un­gen grei­fen – und wann selb­stän­di­ge Dozen­ten oder Sub­un­ter­neh­mer davon profitieren.

a)   Kei­ne Gewer­be­steu­er­be­frei­ung für Subunternehmer

Im ers­ten Ver­fah­ren ging es um eine GmbH, deren Geschäfts­füh­rer als Dozent für ein bun­des­weit täti­ges Fort­bil­dungs­in­sti­tut Unter­richt erteil­te. Die GmbH stand aus­schließ­lich mit dem Bil­dungs­in­sti­tut in Ver­trags­be­zie­hung, nicht mit den Kursteilnehmern.

Der BFH ver­sag­te die Gewer­be­steu­er­be­frei­ung nach § 3 Nr. 13 GewStG (Urteil vom 15.05.2025, V R 33/23). Nach Auf­fas­sung des Gerichts ist die GmbH kei­ne „all­ge­mein- oder berufs­bil­den­de Ein­rich­tung“, son­dern ledig­lich Sub­un­ter­neh­me­rin. Ent­schei­dend sei, dass sie nicht selbst Trä­ge­rin der Bil­dungs­maß­nah­me war, son­dern ihre Leis­tun­gen aus­schließ­lich gegen­über dem Fort­bil­dungs­in­sti­tut erbracht hat.

b)   Umsatz­steu­er­frei­heit auch ohne Ver­trag mit den Schülern

Anders ent­schied der BFH im zwei­ten Ver­fah­ren. Eine selb­stän­di­ge Fahr­leh­re­rin erteil­te prak­ti­schen Fahr­un­ter­richt für Teil­neh­mer einer geför­der­ten beruf­li­chen Wei­ter­bil­dung. Ver­trags­part­ner war aus­schließ­lich die aner­kann­te Wei­ter­bil­dungs­ein­rich­tung, nicht die Fahr­schü­ler selbst.

Der BFH erkann­te die Unter­richts­leis­tun­gen als steu­er­frei nach § 4 Nr. 21 Buchst. b Dop­pel­buchst. bb UStG an (Urteil vom 15.05.2025, V R 23/24). Maß­geb­lich sei, dass die Leh­re­rin den Unter­richt per­sön­lich erbringt und damit unmit­tel­bar dem Bil­dungs­zweck dient. Ein unmit­tel­ba­res Ver­trags­ver­hält­nis zu den Teil­neh­mern ist hier­für nicht erforderlich.

c)   Unter­schied­li­che Maß­stä­be im Gewer­be- und Umsatzsteuerrecht

Die bei­den Ent­schei­dun­gen ver­deut­li­chen, dass Gewer­be­steu­er- und Umsatz­steu­er­recht unter­schied­li­che Vor­aus­set­zun­gen für die Steu­er­be­frei­ung vorsehen.

Im Gewer­be­steu­er­recht wird aus­schließ­lich der Trä­ger der Bil­dungs­ein­rich­tung nach § 3 Nr. 13 GewStG begüns­tigt. Selb­stän­di­ge Dozen­ten oder Sub­un­ter­neh­mer fal­len nach der seit 2019 gel­ten­den gesetz­li­chen Rege­lung grund­sätz­lich nicht unter die Steu­er­be­frei­ung. Im Umsatz­steu­er­recht hin­ge­gen pro­fi­tie­ren auch selb­stän­di­ge Lehr­kräf­te nach § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG, der auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwSt­Sys­tRL beruht, sofern ihre Unter­richts­leis­tun­gen unmit­tel­bar dem Bil­dungs­zweck die­nen und die gesetz­li­chen Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sind. Die Steu­er­frei­heit knüpft dabei an die tat­säch­li­che Unter­richts­er­tei­lung an – nicht an die zivil­recht­li­che Vertragsgestaltung.

d)   Was bedeu­tet das für die Praxis?

Die Urtei­le schaf­fen mehr Rechts­si­cher­heit, zei­gen aber zugleich die unter­schied­li­chen steu­er­li­chen Fol­gen ver­schie­de­ner Tätig­keits­mo­del­le auf:

  • Gewer­be­steu­er­frei (§ 3 Nr. 13 GewStG) sind grund­sätz­lich nur aner­kann­te Bil­dungs­ein­rich­tun­gen, die selbst als Trä­ger auftreten.

  • Umsatz­steu­er­frei (§ 4 Nr. 21 Buchst. b UStG) kön­nen auch selb­stän­di­ge Dozen­ten tätig wer­den, wenn sie per­sön­lich Unter­richt an einer aner­kann­ten Ein­rich­tung ertei­len und die gesetz­li­chen Vor­aus­set­zun­gen – ins­be­son­de­re eine ent­spre­chen­de Beschei­ni­gung der Lan­des­be­hör­de – erfüllen.

  • Wer sowohl eine eige­ne Bil­dungs­ein­rich­tung betreibt als auch Unter­richt für frem­de Bil­dungs­trä­ger erteilt, soll­te die Umsät­ze steu­er­lich und buch­hal­te­risch sorg­fäl­tig von­ein­an­der trennen.

Haben Sie Fra­gen? Dann wen­den Sie sich bit­te an nilguen.buerger@stb-schwan-partner.de oder rufen Sie an unter 089 665191–0.

III. Erfolg­rei­cher Auf­takt: 1. Schwan & Part­ner Fachtag

Mit gro­ßer Freu­de bli­cken wir auf unse­ren 1. Schwan & Part­ner Fach­tag zum The­ma Con­trol­ling zurück, der voll­stän­dig aus­ge­bucht war. Das gro­ße Inter­es­se und das durch­weg posi­ti­ve Feed­back zei­gen, wie hoch der Bedarf an fach­li­chem Aus­tausch rund um moder­nes Con­trol­ling in der Sozi­al­wirt­schaft ist.

Im Mit­tel­punkt der Ver­an­stal­tung stand die Fra­ge, wie Con­trol­ling heu­te als stra­te­gi­scher Steue­rungs- und Bera­tungs­part­ner einen noch grö­ße­ren Bei­trag zum Unter­neh­mens­er­folg leis­ten kann. In Zei­ten stei­gen­der wirt­schaft­li­cher Her­aus­for­de­run­gen gewinnt ein aus­sa­ge­kräf­ti­ges Con­trol­ling zuneh­mend an Bedeu­tung – als Grund­la­ge für fun­dier­te Ent­schei­dun­gen, wirt­schaft­li­che Sta­bi­li­tät und eine zukunfts­fä­hi­ge Unternehmenssteuerung.

Den fach­li­chen Auf­takt gestal­te­te Prof. Dr. Maxi­mi­li­an Blasch­ke von der Tech­ni­schen Uni­ver­si­tät Mün­chen mit einer Key­note zum The­ma „Con­trol­ling als stra­te­gi­scher Steue­rungs- und Bera­tungs­part­ner“. In wei­te­ren Vor­trä­gen wur­den pra­xis­na­he Ansät­ze zur Inter­pre­ta­ti­on und Nut­zung von Kenn­zah­len, zur erfolg­rei­chen Vor­be­rei­tung von Pfle­ge­satz­ver­hand­lun­gen sowie zur Bedeu­tung des Con­trol­lings für den Jah­res­ab­schluss vor­ge­stellt. Abge­run­det wur­de das Pro­gramm durch wert­vol­le Ein­bli­cke aus der Pra­xis einer Heimleitung.

Neben den fach­li­chen Impul­sen bot der Fach­tag zahl­rei­che Gele­gen­hei­ten zum Aus­tausch, zur Dis­kus­si­on und zum Net­wor­king. Beson­ders gefreut hat uns das durch­weg posi­ti­ve Feed­back der Teil­neh­men­den, das uns in unse­rem Anspruch bestärkt, aktu­el­le Her­aus­for­de­run­gen pra­xis­nah auf­zu­grei­fen und gemein­sam Lösun­gen zu entwickeln.

Der gelun­ge­ne Auf­takt bestärkt uns dar­in, den Schwan & Part­ner Fach­tag fort­zu­füh­ren. Daher freu­en wir uns bereits heu­te auf den 2. Fach­tag, der im Jahr 2027 statt­fin­den wird.

Sie haben Fra­gen rund um Con­trol­ling in der Sozi­al­wirt­schaft oder möch­ten sich zu aktu­el­len Her­aus­for­de­run­gen aus­tau­schen? Spre­chen Sie uns ger­ne an – wir unter­stüt­zen Sie mit unse­rer Erfah­rung und unse­rem Fach­wis­sen. Wen­den Sie sich dazu bit­te an info@schwan-partner.de oder rufen Sie an unter 089 665191–0.

Haben Sie Fra­gen? Dann wen­den Sie sich bit­te an info@schwan-partner.de oder rufen Sie an unter 089 665191–0.

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Bayernletter

Weitersagen:

Khrystyna Baran

Controlling

Seit 2021 ist Khrystyna Baran bei der Schwan & Partner GmbH im Bereich Controlling beschäftigt. Die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit umfassen die Erstellung von Finanzplänen und Prognosen sowie Durchführung von Abweichungs-, Schwachstellen- und Wirtschaftlichkeitsanalysen, die der erfolgreichen Unternehmenssteuerung und seiner Teilbereiche dienen.

Darüber hinaus besitzt die studierte Betriebswirtin weitreichende Kenntnisse über die wichtigsten Leistungskennzahlen von Pflegeheimen. Diese Kennzahlen ermöglichen die zahlen- und faktenbasierte Unternehmensführung und bilden eine solide Grundlage für die Entscheidungen der Geschäftsleitung und des Managements. Ende 2024 wurde ihr die Leitung des Geschäftsbereiches Controlling übertragen.

Kristina Jotz

Pflegesatzwesen

Kristina Jotz ist seit 2011 Teil der Schwan & Partner GmbH und hat ihren Weg in der Pflegesatzabteilung begonnen, nachdem sie ihr Studium der Diplom-Betriebswirtschaftslehre erfolgreich abgeschlossen hatte. Im Juli 2019 übernahm sie die stellvertretende Leitung der Abteilung, bevor sie im November 2024 die Verantwortung als Abteilungsleiterin der Pflegesatzabteilung übernahm. Ihre Schwerpunkte liegen in der Verhandlung von Pflegesätzen sowie in der Beratung von Einrichtungen zu betriebswirtschaftlichen Fragestellungen. Zudem besitzt sie die Qualifikation, Pflegeeinrichtungen zu leiten.

Nilgün Bürger

Steuerberaterin / Finanzbuchhaltung

Nilgün Bürger ist Dipl. Betriebswirtin (FH), Steuerberaterin und seit 1. Oktober 2022 ebenso als Leiterin der Finanzbuchhaltung tätig. Zudem ist Sie Gesellschafter-Geschäftsführerin der Steuerberatung Schwan & Partner GmbH StBG. Sie hat mehr als 17 Jahre Erfahrung bei der steuerlichen Beratung von Unternehmen im Gesundheitssektor, Stiftungen und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen. Dabei liegt ihr Tätigkeitsschwerpunkt bei der steuerlichen Beratung sowie steuerrechtlichen Spezialfragestellungen gemeinnütziger Einrichtungen. Die Vertretung gegenüber den Finanzbehörden bei Betriebsprüfungen, verbindliche Auskünfte als auch bei Einspruchs- und Klageverfahren gehören ebenso wie die Erstellung von Steuererklärungen /-voranmeldungen, Jahresabschlüssen (kameral, doppisch) und Finanzbuchhaltungen zu Ihrer Kernkompetenz.

Rainer Walk

Heimkostenabrechnung

Rainer Walk ist seit mehr als 20 Jahren im IT-Bereich der Sozialwirtschaft tätig und spezialisierte sich bei einem Software-Hersteller in zahlreichen Kunden-Projekten für diesen Markt. Rainer Walk leitete den Support-Bereich, Schulungen und Seminare. Er koordinierte Entwicklungs- und Programmierungsprojekte. Das softwaregestützte Workflow-Management bei Einrichtungen und Verbänden der freien Wohlfahrtspflege kam als weiteres Fachgebiet hinzu.
Die Schwerpunkte der Arbeit von Rainer Walk liegen in der herstellerunabhängigen strategischen IT-Beratung im Sozialbereich. Seine Tätigkeitsfelder sind das IT-Projekt- und Prozessmanagement und das Business Process Outsourcing (BPO) im Bereich Abrechnung.

Melanie Schwaiger

Geschäftsführerin / Controlling

Melanie Schwaiger absolvierte 2009 bereits während ihres Studiums ein Praktikum bei Schwan & Partner. Nachdem sie ihr betriebswirtschaftliches Master-Studium erfolgreich abgeschlossen hatte, begann sie in den Bereichen Controlling und Pflegesatzwesen des Unternehmens. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind seitdem die Erstellung von Businessplänen, Wirtschaftlichkeits- und Standortanalysen sowie der Aufbau und die Implementierung von Controllinginstrumenten. Seit 2020 ist Frau Schwaiger Leitung des Geschäftsbereiches Finanz- und Rechnungswesen und 2021 wurde ihr zudem die Leitung des Bereichs Controlling übertragen. 

Seit dem 01.01.2022 ist Melanie Schwaiger Geschäftsführerin von Schwan & Partner.

Edith Pfingstgräf

Projektmanagement

Edith Pfingstgräf ist seit 1999 bei der Schwan & Partner GmbH tätig. Die studierte Diplom-Betriebswirtin (FH) qualifizierte sich berufsbegleitend zur Projektmanagerin IHK. Die Tätigkeitsschwerpunkte von Edith Pfingstgräf liegen im Projektmanagement und Controlling von Pflegeeinrichtungen - die zielorientierte Planung, Steuerung und Information des Unternehmens und seiner Teilbereiche. Edith Pfingstgräf hat umfangreiche Projekterfahrung bei der Implementierung eines Controlling-Systems, der Planung, Eröffnung und Betrieb von Senioreneinrichtungen sowie der Erstellung von Businessplänen und Wirtschaftlichkeitsanalysen.

Maria Lehr

Management

Maria Lehr kam bereits mit Erfahrung als Hauswirtschafts- und stellvertretende Heimleitung in der Altenhilfe 1994 zur Schwan & Partner GmbH. Als Seniorberaterin waren ihre Tätigkeitsschwerpunkte die Restrukturierung von Verwaltungsabläufen in Einrichtungen der Altenhilfe, die Unterstützung bei der Heimkostenabrechnung sowie die Verhandlung von Investitionskosten. Seit 2020 ist sie verantwortlich für den Bereich operatives Management. Frau Lehr ist zudem Geschäftsführerin einer Altenhilfeeinrichtung.

Julian Braun

Geschäftsführer / Pflegesatzwesen

Julian Braun ist seit 2014 bei der Schwan & Partner GmbH tätig. Der studierte Betriebswirt (M.Sc.) startete im Bereich Controlling und wechselte im Jahr 2016 in die Pflegesatzabteilung. Von da an sammelte er auch Erfahrung im Bereich Management und Beratung als stellvertretende Leitung. 2020 wurde ihm die Leitung des Bereichs Pflegesatzwesen übertragen. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Verhandlung von Pflegesätzen und in der Analyse betriebswirtschaftlicher Prozesse. Zudem besitzt er die Qualifikation zur Leitung von Pflegeeinrichtungen. 

Seit dem 01.01.2022 ist Julian Braun Geschäftsführer von Schwan & Partner und derzeit zudem Geschäftsführer von drei Altenhilfeeinrichtungen.

Andrea Fischer

Office Management

Andrea Fischer ist ausgebildete Industriekauffrau mit einer Weiterbildung zur praktischen Betriebswirtin. Seit 1999 leitet sie das Office Management von Schwan & Partner und ist verantwortlich für die administrativen Aufgaben. Als Prokuristin und Assistentin der Gesellschafter ist sie mit allen Belangen des Unternehmens und der Mitarbeiter*innen betraut.

Hubert Braun

Management / Pflegesatzwesen

Hubert Braun ist studierter Betriebswirt. Seine berufliche Karriere begann 1990 bei einem großen Wohlfahrtsverband. Dort war er für die betriebswirtschaftliche Beratung und für das Pflegesatzwesen verantwortlich.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Controlling sowie im Bereich Pflegesatz für Pflege-, Behinderten- und Jugendhilfeeinrichtungen. 

Er berät soziale Einrichtungen bei Leistungs- und Entgeltvereinbarungen und unterstützt sie bei Schiedsstellenverfahren. Die Begleitung bei Betriebsübergängen, die Erstellung von Businessplänen und Wirtschaftlichkeitsanalysen ist ebenso seine Kernkompetenz.

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Arbeit ist die Beratung von Planern und Investoren bei der Projektierung und Realisierung von Senioreneinrichtungen. Hubert Braun ist Mitglied der Landespflegesatzkommission Bayern.

Hartmut Joithe

Geschäftsführender Gesellschafter