BAYERNLETTER® Juli 2026

Minderauslastungszuschlag in der vollstationären Pflege: Regelung läuft zum 30.09.2026 aus // Eigenanteile Bewohner - Auswertung AOK 30.06.2026 // GKV Richtlinien zur Bezahlung
Pflege

BAYERNLETTER Juli 2026 Aus­ga­be 231

Alten­hil­fe | Aus der Pra­xis für die Praxis

I. Min­der­aus­las­tungs­zu­schlag in der voll­sta­tio­nä­ren Pfle­ge: Rege­lung läuft zum 30.09.2026 aus

Bei Pfle­ge­satz­an­trä­gen mit Lauf­zeit­be­ginn ab dem 01.10.2026 kann kein Zuschlag für Min­der­aus­las­tung mehr nach der bis­he­ri­gen Sys­te­ma­tik bean­tragt wer­den. Die Bezir­ke ver­wei­ger­ten eine not­wen­di­ge Ver­län­ge­rung der bestehen­den Regelung.

Hin­ter­grund

In den Jah­ren 2023 und 2024 gab es vie­le Pfle­ge­ein­rich­tun­gen mit finan­zi­el­len Pro­ble­men. Oft war der Grund, dass die hohen Aus­las­tungs­vor­ga­ben von über 96%, die bei der Bemes­sung der Pfle­ge­sät­ze zu Grun­de gelegt wer­den, vie­le Ein­rich­tun­gen in Bay­ern nicht errei­chen können.

Die Aus­las­tun­gen der voll­sta­tio­nä­ren Pfle­ge­ein­rich­tun­gen in Bay­ern sind in den letz­ten drei Jah­ren zwar gestie­gen, die Soll-Aus­las­tung laut Pfle­ge­satz von 351 Tagen bzw. 96,2 % kann jedoch bei wei­tem nicht erreicht werden.

Im Durch­schnitt kön­nen Pfle­ge­ein­rich­tun­gen in Bay­ern ca. 4% der nach­ge­wie­se­nen Fix­kos­ten nicht refinanzieren.

Vor die­sem Hin­ter­grund hat die Lan­des­pfle­ge­satz­kom­mis­si­on Bay­ern im Jahr 2024 einen auf zwei Jah­re befris­te­ten Beschluss gefasst. Ziel war es, die pfle­ge­ri­sche Infra­struk­tur zu sichern. Dazu soll­ten Fix­kos­ten, die auf­grund zu hoher Vor­ga­ben bei der Pfle­ge­satz­re­fi­nan­zie­rung nicht gedeckt wer­den, über einen zusätz­li­chen Zuschlag refi­nan­ziert werden.

Zuletzt waren 23% der Ein­rich­tun­gen mit einem Betrag von durch­schnitt­lich 2,76 € pro Tag auf die­sen Zuschlag angewiesen.

Die Leis­tungs­er­brin­ger­ver­bän­de hat­ten sich daher für eine Anschluss­re­ge­lung bzw. modi­fi­zier­te Fort­füh­rung der Rege­lung ein­ge­setzt. Die­ser Vor­schlag fand jedoch kei­ne Zustim­mung bei den Kostenträgern.

Im Ergeb­nis wur­de beschlos­sen, dass die geson­der­ten Posi­tio­nen „Min­der­aus­las­tung“ und „all­ge­mei­nes unter­neh­me­ri­sches Wag­nis“ aus der Geschäfts­grund­la­ge gestri­chen wer­den. Künf­tig bleibt nur noch die Posi­ti­on 27 „Ver­gü­tung des Unter­neh­mens­ri­si­kos“ bestehen. Aus­las­tungs­ri­si­ken kön­nen damit wei­ter­hin gel­tend gemacht wer­den – aller­dings nicht mehr über einen eigen­stän­di­gen Min­der­aus­las­tungs­zu­schlag, son­dern nur noch im Rah­men des unter­neh­me­ri­schen Wagnisses.

II. Eigen­an­tei­le Bewoh­ner — Aus­wer­tung AOK 30.06.2026

Die finan­zi­el­len Belas­tun­gen für Bewoh­ner in Pfle­ge­ein­rich­tun­gen stei­gen ste­tig an. Die AOK hat im Juli einen Ver­gleich der Ent­gel­te im Bun­des­ge­biet veröffentlicht.

a) Pfle­ge­be­ding­te Eigen­an­tei­le (EEE), Unter­kunft und Ver­pfle­gung sowie Inves­ti­ti­ons­kos­ten ohne Berück­sich­ti­gung der nach Wohn­dau­er gestaf­fel­ten Leis­tungs­zu­schlä­ge (nach §43c SGB XI)

Die Pfle­ge­sät­ze in Bay­ern lie­gen, wie im Vor­jahr, unter dem Durch­schnitt aller Bun­des­län­der, obgleich der­zeit eine sehr hohe Per­so­nal­aus­stat­tung in der Pfle­ge in Bay­ern vor­han­den ist. Die monat­li­chen Gesamt­kos­ten lagen in Bay­ern am 30.06.2026 im Durch­schnitt bei 3.598 € im Monat.

b) Pfle­ge­be­ding­te Eigen­an­tei­le (EEE), Unter­kunft und Ver­pfle­gung sowie Inves­ti­ti­ons­kos­ten mit Berück­sich­ti­gung der nach Wohn­dau­er gestaf­fel­ten Leis­tungs­zu­schlä­ge (nach §43c SGB XI)

Je nach Auf­ent­halts­dau­er wer­den von den Pfle­ge­kas­sen Leis­tungs­zu­schlä­ge auf die Pfle­ge­leis­tun­gen gestaf­felt nach Auf­ent­halts­dau­er gezahlt:

  • Im 1. Jahr (bis zu 12 Mona­te): 15 %
  • Im 2. Jahr (13 bis 24 Mona­te): 30 %
  • Im 3. Jahr (25 bis 36 Mona­te): 50 %
  • Ab dem 4. Jahr (mehr als 36 Mona­te): 75 %

Berück­sich­tigt man die zusätz­li­chen Leis­tungs­zu­schlä­ge der Pfle­ge­kas­sen lie­gen die Belas­tun­gen für die Bewoh­ner im Durch­schnitt bei 1.964 € bis 3.271 € in Bayern.

c) Pfle­ge­be­ding­te Eigen­an­tei­le (EEE), Unter­kunft und Ver­pfle­gung sowie Inves­ti­ti­ons­kos­ten ohne Berück­sich­ti­gung der nach Wohn­dau­er gestaf­fel­ten Leis­tungs­zu­schlä­ge (nach §43c SGB XI)
Spit­zen­platz in der Pfle­ge – unte­res Drit­tel bei U&V und Investitionen

III. GKV Richt­li­ni­en zur Bezahlung

Der GKV Spit­zen­ver­band hat drei neue Richt­li­ni­en erlas­sen bzw. aktua­li­siert. Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Gesund­heit hat sie im Ein­ver­neh­men mit dem Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Arbeit und Sozia­les mit Schrei­ben vom 14.07.2026 geneh­migt. Die Doku­men­te haben wir als Anla­ge beigefügt.

Ziel der Richt­li­nie ist der Nach­weis der tat­säch­li­chen, tarif­kon­for­men Bezah­lung von Beschäf­tig­ten in der Pfle­ge und Betreuung.

Es wur­de auf ins­ge­samt 19 Sei­ten wie­der zusätz­lich Büro­kra­tie auf- statt abgebaut.

Nur für tarif­ge­bun­de­ne Trä­ger sehen die Richt­li­ni­en eine „Erleich­te­rung“ vor.

Trä­ger ohne Tarifbindung

Für Pfle­ge­ein­rich­tun­gen, die einen Tarif ohne Tarif­bin­dung anwen­den oder nach regio­nal übli­chem Ent­gelt ent­loh­nen, wird weni­ge Wochen bevor der Gesetz­ge­ber die Tarif­lohn­bin­dung aus­setz­ten will, noch ein­mal auf ins­ge­samt 19 Sei­ten Büro­kra­tie geschaffen.

Ein Trä­ger, der nicht tarif­ge­bun­den ist, aber seit Jah­ren einen Tarif­ver­trag oder kirch­li­che Arbeits­rechts­re­ge­lun­gen anwen­det, muss wei­ter­hin zum Nach­weis der tat­säch­li­chen Zah­lung stan­dard­mä­ßig fol­gen­de Unter­la­gen für den Nach­weis­zeit­raum einreichen:

Erfor­der­li­che Nachweisdokumente

  • Anony­mi­sier­te Per­so­nal­lis­ten: Die­se müs­sen Anga­ben zu Qua­li­fi­ka­ti­ons­grup­pen, Ent­gelt­grup­pen, Erfah­rungs­stu­fen, ver­trag­li­chen Wochen­ar­beits­zei­ten, monat­li­chen Durch­schnitts­ge­häl­tern sowie Ein- und Aus­trit­ten enthalten.
  • Anony­mi­sier­te Gehalts­ab­rech­nun­gen: Ein­zu­rei­chen für alle Beschäf­tig­ten je Qua­li­fi­ka­ti­ons­grup­pe, inklu­si­ve even­tu­el­ler Ein­stu­fun­gen und Erfahrungsstufen.
  • Anony­mi­sier­te Arbeits­ver­trä­ge (auf Ver­lan­gen): Aus­zü­ge der Ver­trä­ge, wel­che die kon­kre­ten Rege­lun­gen zur Ent­loh­nung abbilden.

Wich­ti­ge for­ma­le Vorgaben

  • Zuord­nung: Die Gehalts­ab­rech­nun­gen und Arbeits­ver­trä­ge müs­sen den jewei­li­gen Posi­tio­nen auf der Per­so­nal­lis­te ein­deu­tig zuge­ord­net sein.
  • Digi­ta­le Form: Die Über­mitt­lung muss digi­tal erfol­gen, vor­zugs­wei­se als unver­schlüs­sel­te Excel‑, Open­Of­fice- oder Libre­Of­fice-Datei unter Wah­rung der Datensicherheit.
  • Frist: Der Trä­ger hat nach dem Nach­weis­ver­lan­gen in der Regel vier Wochen Zeit für die Einreichung.

Laut GKV sei­en die Ände­run­gen „zur Erhö­hung der Prak­ti­ka­bi­li­tät des Nach­weis­ver­fah­rens erfor­der­lich gewor­den“. Mit ande­ren Wor­ten waren die bis­he­ri­gen Richt­li­ni­en nicht prak­ti­ka­bel, was jedoch auch auf die geän­der­ten Richt­li­ni­en zutrifft!

Haben Sie Fra­gen? Dann wen­den Sie sich bit­te an Hubert Braun per E‑Mail unter hubert.braun@schwan-partner.de oder rufen Sie an unter 089 665191–0.

Bayernletter

Weitersagen:

Khrystyna Baran

Controlling

Seit 2021 ist Khrystyna Baran bei der Schwan & Partner GmbH im Bereich Controlling beschäftigt. Die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit umfassen die Erstellung von Finanzplänen und Prognosen sowie Durchführung von Abweichungs-, Schwachstellen- und Wirtschaftlichkeitsanalysen, die der erfolgreichen Unternehmenssteuerung und seiner Teilbereiche dienen.

Darüber hinaus besitzt die studierte Betriebswirtin weitreichende Kenntnisse über die wichtigsten Leistungskennzahlen von Pflegeheimen. Diese Kennzahlen ermöglichen die zahlen- und faktenbasierte Unternehmensführung und bilden eine solide Grundlage für die Entscheidungen der Geschäftsleitung und des Managements. Ende 2024 wurde ihr die Leitung des Geschäftsbereiches Controlling übertragen.

Kristina Jotz

Pflegesatzwesen

Kristina Jotz ist seit 2011 Teil der Schwan & Partner GmbH und hat ihren Weg in der Pflegesatzabteilung begonnen, nachdem sie ihr Studium der Diplom-Betriebswirtschaftslehre erfolgreich abgeschlossen hatte. Im Juli 2019 übernahm sie die stellvertretende Leitung der Abteilung, bevor sie im November 2024 die Verantwortung als Abteilungsleiterin der Pflegesatzabteilung übernahm. Ihre Schwerpunkte liegen in der Verhandlung von Pflegesätzen sowie in der Beratung von Einrichtungen zu betriebswirtschaftlichen Fragestellungen. Zudem besitzt sie die Qualifikation, Pflegeeinrichtungen zu leiten.

Nilgün Bürger

Steuerberaterin / Finanzbuchhaltung

Nilgün Bürger ist Dipl. Betriebswirtin (FH), Steuerberaterin und seit 1. Oktober 2022 ebenso als Leiterin der Finanzbuchhaltung tätig. Zudem ist Sie Gesellschafter-Geschäftsführerin der Steuerberatung Schwan & Partner GmbH StBG. Sie hat mehr als 17 Jahre Erfahrung bei der steuerlichen Beratung von Unternehmen im Gesundheitssektor, Stiftungen und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen. Dabei liegt ihr Tätigkeitsschwerpunkt bei der steuerlichen Beratung sowie steuerrechtlichen Spezialfragestellungen gemeinnütziger Einrichtungen. Die Vertretung gegenüber den Finanzbehörden bei Betriebsprüfungen, verbindliche Auskünfte als auch bei Einspruchs- und Klageverfahren gehören ebenso wie die Erstellung von Steuererklärungen /-voranmeldungen, Jahresabschlüssen (kameral, doppisch) und Finanzbuchhaltungen zu Ihrer Kernkompetenz.

Rainer Walk

Heimkostenabrechnung

Rainer Walk ist seit mehr als 20 Jahren im IT-Bereich der Sozialwirtschaft tätig und spezialisierte sich bei einem Software-Hersteller in zahlreichen Kunden-Projekten für diesen Markt. Rainer Walk leitete den Support-Bereich, Schulungen und Seminare. Er koordinierte Entwicklungs- und Programmierungsprojekte. Das softwaregestützte Workflow-Management bei Einrichtungen und Verbänden der freien Wohlfahrtspflege kam als weiteres Fachgebiet hinzu.
Die Schwerpunkte der Arbeit von Rainer Walk liegen in der herstellerunabhängigen strategischen IT-Beratung im Sozialbereich. Seine Tätigkeitsfelder sind das IT-Projekt- und Prozessmanagement und das Business Process Outsourcing (BPO) im Bereich Abrechnung.

Melanie Schwaiger

Geschäftsführerin / Controlling

Melanie Schwaiger absolvierte 2009 bereits während ihres Studiums ein Praktikum bei Schwan & Partner. Nachdem sie ihr betriebswirtschaftliches Master-Studium erfolgreich abgeschlossen hatte, begann sie in den Bereichen Controlling und Pflegesatzwesen des Unternehmens. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind seitdem die Erstellung von Businessplänen, Wirtschaftlichkeits- und Standortanalysen sowie der Aufbau und die Implementierung von Controllinginstrumenten. Seit 2020 ist Frau Schwaiger Leitung des Geschäftsbereiches Finanz- und Rechnungswesen und 2021 wurde ihr zudem die Leitung des Bereichs Controlling übertragen. 

Seit dem 01.01.2022 ist Melanie Schwaiger Geschäftsführerin von Schwan & Partner.

Edith Pfingstgräf

Projektmanagement

Edith Pfingstgräf ist seit 1999 bei der Schwan & Partner GmbH tätig. Die studierte Diplom-Betriebswirtin (FH) qualifizierte sich berufsbegleitend zur Projektmanagerin IHK. Die Tätigkeitsschwerpunkte von Edith Pfingstgräf liegen im Projektmanagement und Controlling von Pflegeeinrichtungen - die zielorientierte Planung, Steuerung und Information des Unternehmens und seiner Teilbereiche. Edith Pfingstgräf hat umfangreiche Projekterfahrung bei der Implementierung eines Controlling-Systems, der Planung, Eröffnung und Betrieb von Senioreneinrichtungen sowie der Erstellung von Businessplänen und Wirtschaftlichkeitsanalysen.

Maria Lehr

Management

Maria Lehr kam bereits mit Erfahrung als Hauswirtschafts- und stellvertretende Heimleitung in der Altenhilfe 1994 zur Schwan & Partner GmbH. Als Seniorberaterin waren ihre Tätigkeitsschwerpunkte die Restrukturierung von Verwaltungsabläufen in Einrichtungen der Altenhilfe, die Unterstützung bei der Heimkostenabrechnung sowie die Verhandlung von Investitionskosten. Seit 2020 ist sie verantwortlich für den Bereich operatives Management. Frau Lehr ist zudem Geschäftsführerin einer Altenhilfeeinrichtung.

Julian Braun

Geschäftsführer / Pflegesatzwesen

Julian Braun ist seit 2014 bei der Schwan & Partner GmbH tätig. Der studierte Betriebswirt (M.Sc.) startete im Bereich Controlling und wechselte im Jahr 2016 in die Pflegesatzabteilung. Von da an sammelte er auch Erfahrung im Bereich Management und Beratung als stellvertretende Leitung. 2020 wurde ihm die Leitung des Bereichs Pflegesatzwesen übertragen. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Verhandlung von Pflegesätzen und in der Analyse betriebswirtschaftlicher Prozesse. Zudem besitzt er die Qualifikation zur Leitung von Pflegeeinrichtungen. 

Seit dem 01.01.2022 ist Julian Braun Geschäftsführer von Schwan & Partner und derzeit zudem Geschäftsführer von drei Altenhilfeeinrichtungen.

Andrea Fischer

Office Management

Andrea Fischer ist ausgebildete Industriekauffrau mit einer Weiterbildung zur praktischen Betriebswirtin. Seit 1999 leitet sie das Office Management von Schwan & Partner und ist verantwortlich für die administrativen Aufgaben. Als Prokuristin und Assistentin der Gesellschafter ist sie mit allen Belangen des Unternehmens und der Mitarbeiter*innen betraut.

Hubert Braun

Management / Pflegesatzwesen

Hubert Braun ist studierter Betriebswirt. Seine berufliche Karriere begann 1990 bei einem großen Wohlfahrtsverband. Dort war er für die betriebswirtschaftliche Beratung und für das Pflegesatzwesen verantwortlich.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Controlling sowie im Bereich Pflegesatz für Pflege-, Behinderten- und Jugendhilfeeinrichtungen. 

Er berät soziale Einrichtungen bei Leistungs- und Entgeltvereinbarungen und unterstützt sie bei Schiedsstellenverfahren. Die Begleitung bei Betriebsübergängen, die Erstellung von Businessplänen und Wirtschaftlichkeitsanalysen ist ebenso seine Kernkompetenz.

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Arbeit ist die Beratung von Planern und Investoren bei der Projektierung und Realisierung von Senioreneinrichtungen. Hubert Braun ist Mitglied der Landespflegesatzkommission Bayern.

Hartmut Joithe

Geschäftsführender Gesellschafter