BAYERNLETTER® Janu­ar 2026

Bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung // Zusatzbeiträge der Krankenkassen steigen 2026 erneut // Steueränderungsgesetz 2025: Mehr Spielraum für gemeinnützige Organisationen ab 2026 // Save the Date: Controlling-Fachtag in München
Bayernletter Pflege Altenhilfe

BAYERNLETTER Janu­ar 2026 Aus­ga­be 224

I. Bun­des­ein­heit­li­che Pflegefachassistenzausbildung

Mit dem Pfle­ge­fach­as­sis­tenz­ge­setz (Pfl­FAssG) wird erst­mals eine bun­des­ein­heit­li­che Pfle­ge­fach­as­sis­tenz­aus­bil­dung ein­ge­führt. Ziel ist es, den Ein­stieg in die Pfle­ge zu ver­ein­heit­li­chen und zusätz­li­che Fach­kräf­te­po­ten­zia­le zu erschließen.

Zen­tra­le Eck­punk­te der Ausbildung

Die Aus­bil­dung zur Pfle­ge­fach­as­sis­ten­tin bzw. zum Pfle­ge­fach­as­sis­ten­ten dau­ert 18 Mona­te in Voll­zeit (Teil­zeit bis 36 Mona­te). Vor­aus­set­zung ist ein Haupt­schul­ab­schluss oder eine posi­ti­ve Zugangs­pro­gno­se der Pfle­ge­schu­le. Ins­ge­samt umfasst die Aus­bil­dung rund 1.050 Stun­den Theo­rie sowie 1.280 Stun­den prak­ti­sche Ausbildung.

Die prak­ti­sche Aus­bil­dung beinhal­tet unter ande­rem einen Pflicht­ein­satz in der sta­tio­nä­ren Lang­zeit­pfle­ge (240 Stun­den) sowie eine Ver­tie­fungs­pha­se beim Trä­ger der prak­ti­schen Aus­bil­dung (440 Stunden).

Anfor­de­run­gen an Pflegeheime

Pfle­ge­heim­trä­ger, die aus­bil­den, benö­ti­gen Koope­ra­ti­ons­ver­trä­ge mit Pfle­ge­schu­len und müs­sen eine Pra­xis­an­lei­tung im Umfang von min­des­tens 10 Pro­zent der prak­ti­schen Aus­bil­dungs­zeit sicher­stel­len. Über­gangs­re­ge­lun­gen bis Ende 2029 erleich­tern den Ein­stieg, da die Pra­xis­an­lei­tung teil­wei­se auch ohne for­ma­le Zusatz­qua­li­fi­ka­ti­on erfol­gen kann.

Der Aus­bil­dungs­start ist grund­sätz­lich ab 1. Janu­ar 2027 vor­ge­se­hen, kann jedoch lan­des­recht­lich bis 2028 ver­scho­ben wer­den. In Bay­ern wird der 1. Sep­tem­ber 2027 als Beginn rea­lis­tisch sein.

Finan­zie­rung

Die Finan­zie­rung erfolgt über den Pfle­ge­aus­bil­dungs­fonds Bay­ern (PAF) ana­log zur Pfle­ge­fach­kraft­aus­bil­dung. Pfle­ge­hei­me erhal­ten als Trä­ger der prak­ti­schen Aus­bil­dung ein Aus­bil­dungs­bud­get, das die wesent­li­chen Aus­bil­dungs­kos­ten abdeckt.

II. Zusatz­bei­trä­ge der Kran­ken­kas­sen stei­gen 2026 erneut

Die Bei­trä­ge in der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung stei­gen in 2026 trotz gegen­tei­li­ger Zusa­gen deut­lich stär­ker als erwar­tet. Für 2026 wur­den von der Bun­des­re­gie­rung sta­bi­le Bei­trä­ge in Aus­sicht gestellt, der GKV-Schät­zer­kreis pro­gnos­ti­zier­te einen durch­schnitt­li­chen Zusatz­bei­trag von 2,9 Pro­zent.

Zum Jah­res­wech­sel hat jedoch jede zwei­te Kran­ken­kas­se den Zusatz­bei­trag erhöht. Tat­säch­lich liegt er nun im Schnitt bei rund 3,36 Pro­zent, wie der VdK auf sei­ner Home­page berichtet,und damit klar über den ursprüng­li­chen Annah­men. Die ange­kün­dig­ten Ein­spa­run­gen rei­chen nach Anga­ben der Kas­sen nicht aus, zudem müs­sen gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Finanz­re­ser­ven wie­der auf­ge­füllt werden.

Haben Sie Fra­gen? Dann wen­den Sie sich bit­te an Herrn Hubert Braun per E‑Mail unter hubert.braun@schwan-partner.de oder rufen Sie an unter 089 665191–0.

III. Steu­er­än­de­rungs­ge­setz 2025: Mehr Spiel­raum für gemein­nüt­zi­ge Orga­ni­sa­tio­nen ab 2026 

In sei­ner Sit­zung vom 19.12.2025 hat der Bun­des­rat dem Gesetz zuge­stimmt, nach­dem es bereits am 04.12.2025 den Bun­des­tag pas­siert hat­te. Die Neu­re­ge­lun­gen gel­ten ab dem 01.01.2026.

Für gemein­nüt­zi­ge Orga­ni­sa­tio­nen bringt das Gesetz spür­ba­re Erleich­te­run­gen: höhe­re Pau­scha­len, neue Frei­gren­zen und zusätz­li­che gemein­nüt­zi­ge Zwe­cke eröff­nen mehr Hand­lungs­spiel­raum. Gleich­zei­tig ent­ste­hen neue Anfor­de­run­gen, die in der Pra­xis beach­tet wer­den müssen.

Ziel des Gesetz­ge­bers: Ehren­amt stär­ken, Büro­kra­tie abbauen

Mit dem Steu­er­än­de­rungs­ge­setz ver­folgt der Gesetz­ge­ber das Ziel, das Ehren­amt zu för­dern und gemein­nüt­zi­ge Orga­ni­sa­tio­nen von büro­kra­ti­schen Las­ten zu ent­las­ten. Gemein­nüt­zi­ge Ein­rich­tun­gen sol­len wirt­schaft­lich fle­xi­bler agie­ren kön­nen, ohne ihre Gemein­nüt­zig­keit zu gefähr­den. Die Ände­run­gen betref­fen zen­tra­le Vor­schrif­ten des Ein­kom­men­steu­er­rechts, der Abga­ben­ord­nung und des Vereinsrechts.

Für die Pra­xis bedeu­tet das: mehr Gestal­tungs­spiel­raum, aber auch neue Pflich­ten, ins­be­son­de­re bei Sat­zungs­ge­stal­tung und tat­säch­li­cher Geschäftsführung.

a) Zen­tra­le Neue­run­gen im Gemein­nüt­zig­keits- und Vereinsrecht

Ab 2026 gel­ten unter ande­rem fol­gen­de Änderungen:

b) Weg­fall der Sphä­ren­zu­ord­nung – Erleich­te­rung mit Grenzen

Beson­ders pra­xis­re­le­vant ist der Weg­fall der Sphä­ren­zu­ord­nung, wenn die Ein­nah­men aus sämt­li­chen wirt­schaft­li­chen Geschäfts­be­trie­ben (§ 14 AO) 50.000 Euro nicht über­schrei­ten und ins­ge­samt ein Gewinn erzielt wird, § 64 Abs. 3 Satz 2 AO. In die­sen Fäl­len ent­fällt die Prü­fung, ob ein Zweck­be­trieb vor­liegt – aller­dings nur für die Ertragsteuer.

Für die Umsatz­steu­er bleibt die Abgren­zung wei­ter­hin erfor­der­lich, sobald die Klein­un­ter­neh­mer­gren­zen über­schrit­ten wer­den. Auch die Rege­lun­gen zur Spen­den­haf­tung und zu den Nach­weis­pflich­ten blei­ben unver­än­dert. Die Ent­las­tung ist daher hilf­reich, aber nicht umfassend.

Soll­ten Sie Rück­fra­gen zu die­sem The­ma haben oder Unter­stüt­zung bei der Mel­dung benö­ti­gen, spre­chen Sie uns ger­ne direkt per E‑Mail unter nilguen.buerger@stb-schwan-partner.de an.

c) Umsatz­steu­er bei Spei­sen und Getränken

Zum 1. Janu­ar 2026 wur­de die dau­er­haf­te Ein­füh­rung des ermä­ßig­ten Umsatz­steu­er­sat­zes von 7 % auf Restau­rant- und Ver­pfle­gungs­dienst­leis­tun­gen beschlos­sen – mit Aus­nah­me der Abga­be von Geträn­ken. Dies ergibt sich aus § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG und wird durch das BMF-Schrei­ben vom 22. Dezem­ber 2025 im Umsatz­steu­er-Anwen­dungs­er­lass (UStAE) klargestellt.

  • Spei­sen unter­lie­gen ab dem 01.01.2026 grund­sätz­lich 7 % Umsatz­steu­er, Geträn­ke wei­ter­hin dem Regel­steu­er­satz von 19 %. 

Pra­xis­hin­weis: Pau­scha­lie­rung bei Menüs

Das BMF-Schrei­ben bestä­tigt eine Ver­ein­fa­chungs­re­ge­lung, die schon wäh­rend der Coro­na-Kri­se ange­wen­det wurde:

  • 30 % des Gesamt­prei­ses eines Kom­bi­an­ge­bots dür­fen pau­schal dem Geträn­ke­an­teil zuge­ord­net wer­den (19 %).
  • Die ver­blei­ben­den 70 % gel­ten als Spei­sen­an­teil (7 %).

Die­se Nicht­be­an­stan­dungs­re­ge­lung fin­det sich nun als Abschnitt 10.1 Abs. 12 UStAE. 

Das bedeu­tet: Wenn Menüs oder Pau­schal­an­ge­bo­te (z. B. Buf­fet, All-Inclu­si­ve-Leis­tun­gen) Spei­sen und Geträn­ke zusam­men ent­hal­ten und eine kon­kre­te Ein­zel­auf­tei­lung schwie­rig ist, darf der Geträn­ke­an­teil pau­schal mit 30 % des Gesamt­prei­ses bewer­tet werden. 

Wich­tig: Die Regel gilt nur für Leis­tun­gen ab dem 01.01.2026; in der Sil­ves­ter­nacht 2025/26 gilt es als nicht bean­stan­det, wenn noch der alte Steu­er­satz ange­wen­det wird. 

Soll­ten Sie Rück­fra­gen zu die­sem The­ma haben oder Unter­stüt­zung — benö­ti­gen, spre­chen Sie uns ger­ne direkt per E‑Mail unter nilguen.buerger@stb-schwan-partner.de an.

IV. Save the Date:  Con­trol­ling-Fach­tag in München

Wir laden Sie herz­lich zu unse­rem 1. Con­trol­ling-Fach­tag ein.

Die Ver­an­stal­tung rich­tet sich an Geschäfts­füh­run­gen, Ein­rich­tungs­lei­tun­gen und kauf­män­ni­sche Ver­ant­wort­li­che aus der Pfle­ge- und Sozi­al­wirt­schaft sowie an alle, die sich für Con­trol­ling-The­men interessieren.

Bit­te mer­ken Sie sich bereits heu­te fol­gen­den Ter­min vor:

Im Mit­tel­punkt der Ver­an­stal­tung stehen:

  • die Bedeu­tung des Con­trol­lings als zen­tra­les Steue­rungs­in­stru­ment in Pflegeeinrichtungen
  • rele­van­te Kenn­zah­len & pra­xis­na­he Impulse
  • sowie der fach­li­che Austausch

Im Rah­men der Q&A‑Runden haben Sie zudem die Mög­lich­keit, Ihre Fra­gen direkt ein­zu­brin­gen und gemein­sam zu diskutieren.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum Pro­gramm erhal­ten Sie in Kürze.

Lesen Sie den voll­stän­di­gen Bayernletter hier im pdf-For­mat

Bayernletter

Weitersagen:

Khrystyna Baran

Controlling

Seit 2021 ist Khrystyna Baran bei der Schwan & Partner GmbH im Bereich Controlling beschäftigt. Die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit umfassen die Erstellung von Finanzplänen und Prognosen sowie Durchführung von Abweichungs-, Schwachstellen- und Wirtschaftlichkeitsanalysen, die der erfolgreichen Unternehmenssteuerung und seiner Teilbereiche dienen.

Darüber hinaus besitzt die studierte Betriebswirtin weitreichende Kenntnisse über die wichtigsten Leistungskennzahlen von Pflegeheimen. Diese Kennzahlen ermöglichen die zahlen- und faktenbasierte Unternehmensführung und bilden eine solide Grundlage für die Entscheidungen der Geschäftsleitung und des Managements. Ende 2024 wurde ihr die Leitung des Geschäftsbereiches Controlling übertragen.

Kristina Jotz

Pflegesatzwesen

Kristina Jotz ist seit 2011 Teil der Schwan & Partner GmbH und hat ihren Weg in der Pflegesatzabteilung begonnen, nachdem sie ihr Studium der Diplom-Betriebswirtschaftslehre erfolgreich abgeschlossen hatte. Im Juli 2019 übernahm sie die stellvertretende Leitung der Abteilung, bevor sie im November 2024 die Verantwortung als Abteilungsleiterin der Pflegesatzabteilung übernahm. Ihre Schwerpunkte liegen in der Verhandlung von Pflegesätzen sowie in der Beratung von Einrichtungen zu betriebswirtschaftlichen Fragestellungen. Zudem besitzt sie die Qualifikation, Pflegeeinrichtungen zu leiten.

Nilgün Bürger

Steuerberaterin / Finanzbuchhaltung

Nilgün Bürger ist Dipl. Betriebswirtin (FH), Steuerberaterin und seit 1. Oktober 2022 ebenso als Leiterin der Finanzbuchhaltung tätig. Zudem ist Sie Gesellschafter-Geschäftsführerin der Steuerberatung Schwan & Partner GmbH StBG. Sie hat mehr als 17 Jahre Erfahrung bei der steuerlichen Beratung von Unternehmen im Gesundheitssektor, Stiftungen und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen. Dabei liegt ihr Tätigkeitsschwerpunkt bei der steuerlichen Beratung sowie steuerrechtlichen Spezialfragestellungen gemeinnütziger Einrichtungen. Die Vertretung gegenüber den Finanzbehörden bei Betriebsprüfungen, verbindliche Auskünfte als auch bei Einspruchs- und Klageverfahren gehören ebenso wie die Erstellung von Steuererklärungen /-voranmeldungen, Jahresabschlüssen (kameral, doppisch) und Finanzbuchhaltungen zu Ihrer Kernkompetenz.

Rainer Walk

Heimkostenabrechnung

Rainer Walk ist seit mehr als 20 Jahren im IT-Bereich der Sozialwirtschaft tätig und spezialisierte sich bei einem Software-Hersteller in zahlreichen Kunden-Projekten für diesen Markt. Rainer Walk leitete den Support-Bereich, Schulungen und Seminare. Er koordinierte Entwicklungs- und Programmierungsprojekte. Das softwaregestützte Workflow-Management bei Einrichtungen und Verbänden der freien Wohlfahrtspflege kam als weiteres Fachgebiet hinzu.
Die Schwerpunkte der Arbeit von Rainer Walk liegen in der herstellerunabhängigen strategischen IT-Beratung im Sozialbereich. Seine Tätigkeitsfelder sind das IT-Projekt- und Prozessmanagement und das Business Process Outsourcing (BPO) im Bereich Abrechnung.

Melanie Schwaiger

Geschäftsführerin / Controlling

Melanie Schwaiger absolvierte 2009 bereits während ihres Studiums ein Praktikum bei Schwan & Partner. Nachdem sie ihr betriebswirtschaftliches Master-Studium erfolgreich abgeschlossen hatte, begann sie in den Bereichen Controlling und Pflegesatzwesen des Unternehmens. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind seitdem die Erstellung von Businessplänen, Wirtschaftlichkeits- und Standortanalysen sowie der Aufbau und die Implementierung von Controllinginstrumenten. Seit 2020 ist Frau Schwaiger Leitung des Geschäftsbereiches Finanz- und Rechnungswesen und 2021 wurde ihr zudem die Leitung des Bereichs Controlling übertragen. 

Seit dem 01.01.2022 ist Melanie Schwaiger Geschäftsführerin von Schwan & Partner.

Edith Pfingstgräf

Projektmanagement

Edith Pfingstgräf ist seit 1999 bei der Schwan & Partner GmbH tätig. Die studierte Diplom-Betriebswirtin (FH) qualifizierte sich berufsbegleitend zur Projektmanagerin IHK. Die Tätigkeitsschwerpunkte von Edith Pfingstgräf liegen im Projektmanagement und Controlling von Pflegeeinrichtungen - die zielorientierte Planung, Steuerung und Information des Unternehmens und seiner Teilbereiche. Edith Pfingstgräf hat umfangreiche Projekterfahrung bei der Implementierung eines Controlling-Systems, der Planung, Eröffnung und Betrieb von Senioreneinrichtungen sowie der Erstellung von Businessplänen und Wirtschaftlichkeitsanalysen.

Maria Lehr

Management

Maria Lehr kam bereits mit Erfahrung als Hauswirtschafts- und stellvertretende Heimleitung in der Altenhilfe 1994 zur Schwan & Partner GmbH. Als Seniorberaterin waren ihre Tätigkeitsschwerpunkte die Restrukturierung von Verwaltungsabläufen in Einrichtungen der Altenhilfe, die Unterstützung bei der Heimkostenabrechnung sowie die Verhandlung von Investitionskosten. Seit 2020 ist sie verantwortlich für den Bereich operatives Management. Frau Lehr ist zudem Geschäftsführerin einer Altenhilfeeinrichtung.

Julian Braun

Geschäftsführer / Pflegesatzwesen

Julian Braun ist seit 2014 bei der Schwan & Partner GmbH tätig. Der studierte Betriebswirt (M.Sc.) startete im Bereich Controlling und wechselte im Jahr 2016 in die Pflegesatzabteilung. Von da an sammelte er auch Erfahrung im Bereich Management und Beratung als stellvertretende Leitung. 2020 wurde ihm die Leitung des Bereichs Pflegesatzwesen übertragen. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Verhandlung von Pflegesätzen und in der Analyse betriebswirtschaftlicher Prozesse. Zudem besitzt er die Qualifikation zur Leitung von Pflegeeinrichtungen. 

Seit dem 01.01.2022 ist Julian Braun Geschäftsführer von Schwan & Partner und derzeit zudem Geschäftsführer von drei Altenhilfeeinrichtungen.

Andrea Fischer

Office Management

Andrea Fischer ist ausgebildete Industriekauffrau mit einer Weiterbildung zur praktischen Betriebswirtin. Seit 1999 leitet sie das Office Management von Schwan & Partner und ist verantwortlich für die administrativen Aufgaben. Als Prokuristin und Assistentin der Gesellschafter ist sie mit allen Belangen des Unternehmens und der Mitarbeiter*innen betraut.

Hubert Braun

Management / Pflegesatzwesen

Hubert Braun ist studierter Betriebswirt. Seine berufliche Karriere begann 1990 bei einem großen Wohlfahrtsverband. Dort war er für die betriebswirtschaftliche Beratung und für das Pflegesatzwesen verantwortlich.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Controlling sowie im Bereich Pflegesatz für Pflege-, Behinderten- und Jugendhilfeeinrichtungen. 

Er berät soziale Einrichtungen bei Leistungs- und Entgeltvereinbarungen und unterstützt sie bei Schiedsstellenverfahren. Die Begleitung bei Betriebsübergängen, die Erstellung von Businessplänen und Wirtschaftlichkeitsanalysen ist ebenso seine Kernkompetenz.

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Arbeit ist die Beratung von Planern und Investoren bei der Projektierung und Realisierung von Senioreneinrichtungen. Hubert Braun ist Mitglied der Landespflegesatzkommission Bayern.

Hartmut Joithe

Geschäftsführender Gesellschafter