BAYERNLETTER Februar 2026 Ausgabe 225
Altenhilfe | Aus der Praxis für die Praxis
I. Nachtrag zum Rahmenvertrag für die vollstationäre Pflege in Bayern zum 01.03.2026 — Weiterentwicklung betrieblicher Ausfallkonzepte in Bayern
Kostenträger- und Leistungserbringerverbände haben sich in einem Nachtrag zum Rahmenvertrag auf die Weiterentwicklung betrieblicher Ausfallkonzepte in Bayern geeinigt.
A) Was regelt der Nachtrag zum Rahmenvertrag?
1. Springerkräfte, Springerpools, Ruf- und Bereitschaftsdienste
Der Nachtrag zum Rahmenvertrag für die vollstationäre Pflege in Bayern regelt die Einführung und Refinanzierung betrieblicher Ausfallkonzepte um kurzfristige Personalausfälle abzufedern, die Dienstplansicherheit zu erhöhen und Zeitarbeit zu reduzieren.
Zusatzschlüssel von bis zu 1 : 50 für
- Springerkräfte
- Springerpools
- Springerschichten
2. Organisationsentwicklung
Bei Vorlage entsprechender Kostennachweise für Organisationsentwicklungsmaßnahmen im Rahmen des betrieblichen Ausfallmanagements ist eine zusätzliche Berücksichtigung dieser Kosten bis zu 250,00 EUR pro Vollzeitstelle und Jahr unter folgenden Maßgaben möglich.
Doppelfinanzierungen – insbesondere in den Bereichen „Fort- und Weiterbildung / Supervision“ und „Aufwendungen Digitalisierungskosten und IT“– sind auszuschließen und durch geeignete Nachweise der Einrichtung eindeutig zu vermeiden. Sobald Organisationsentwicklungsmaßnahmen nachgewiesen werden, ist zu prüfen, ob anteilig Kosten auf “Fort- und Weiterbildung / Supervision” und “Aufwendungen Digitalisierungskosten und IT” entfallen. Die Kostennachweise der “Organisationsentwicklung” sind um diese Beträge zu bereinigen.
3. Personalmehrvergütung
Auf der Grundlage eines betrieblichen Ausfallkonzepts werden der Pflegeeinrichtung die von ihr gewährten Zuschläge, Zulagen und Prämien refinanziert, soweit deren Höhe wirtschaftlich und angemessen ist.
Hierzu zählen u.a.:
- Zulagen für Springer
- Einspringvergütungen
- Vergütung für Rufbereitschaften und Bereitschaftsdienste
B) Wann kann ein Zusatzschlüssel für Springer vereinbart werden?
Ein Zusatzschlüssel von bis zu 1:50 für die betrieblichen Ausfallkonzepte gemäß § 113c Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 SGB XI kann innerhalb des Rahmens der festgelegten Personalobergrenzen grundsätzlich immer refinanziert werden.
Eine Refinanzierung über die Personalobergrenze hinaus kann nur vereinbart werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
a) Nachweis betriebliches Ausfallkonzept
Es ist ein betriebliches Ausfallkonzept vorzulegen. Im Rahmen eines betrieblichen Ausfallkonzepts sind u.a. Rufbereitschaften und Bereitschaftsdienste sowie Springerkonzepte darzustellen.
b) Nachweis Organisationsentwicklung
Die vollstationäre Pflegeeinrichtung hat zum Zeitpunkt der Antragstellungeine geeignete Organisationsentwicklung zur Einführung eines systematischen Ausfallmanagements durchgeführt oder plant konkret eine entsprechende Durchführung
c) Nachweis der Stellen und Ausschöpfung aller Personalschlüssel
Die Pflegeeinrichtung muss bereits alle Personalschlüssel ausgeschöpft haben und weist die Besetzung der Stellen nach.
d) Nachweis einrichtungsspezifische Besonderheiten
- Die Pflegeeinrichtung legt dar, dass auf Grund einrichtungsspezifischer Besonderheiten eine Umsetzung eines betrieblichen Ausfallkonzepts innerhalb der bestehenden Personalobergrenzen ohne zusätzliche Funktionsstelle(n) nicht möglich ist.
- Im Rahmen der nächsten Pflegesatzverhandlung ist zu evaluieren, ob das implementierte Ausfallkonzept erfolgreich ist (z.B. Erhöhung der Dienstplansicherheit, Reduzierung der Fluktuation, Reduzierung Leiharbeit, Steigerung der Belegung); sollte diese Maßnahme nicht die gewünschte Wirkung entfalten, erfolgt keine weitere Refinanzierung.
- Der Fachkraftanteil kann bei 100% liegen und hat mindestens dem vereinbarten Fachkraftanteil zu entsprechen.
II. Bayern reformiert die Aufsicht über Pflegeheime
Laut der aktuellen Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention, veröffentlicht über das Bayerische Landesamt für Pflege, wird die Aufsicht über Pflegeheime in Bayern neu strukturiert, um Zuständigkeiten klarer zu regeln und Bürokratie abzubauen.
Kurz zusammengefasst:
- Die jährliche Regelprüfung übernimmt künftig der Medizinische Dienst
- Die FQA konzentriert sich stärker auf Beratung, Qualitätsentwicklung und anlassbezogene Kontrollen
- Doppelprüfungen sollen vermieden und der Informationsaustausch verbessert werden
- Ziel ist eine effizientere Pflegeaufsicht, die Qualität sichert, Bürokratie reduziert und dennoch die Versorgung der Menschen im Mittelpunkt hat
Haben Sie Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an Herrn Hubert Braun per E‑Mail unter hubert.braun@schwan-partner.de oder rufen Sie an unter 089 665191–0.
III. Einladung: Controlling-Fachtag in München
Liebe Geschäftsführungen, Einrichtungsleitungen, kaufmännische Verantwortliche und alle, die Controlling als zentrales Steuerungs- und Führungsinstrument nutzen möchten,
wir freuen uns sehr, Sie zu unserem 1. Schwan & Partner Fachtag zum Thema „Controlling“ einzuladen. Mit dieser Veranstaltung möchten wir eine Plattform schaffen, die Raum für fundierten fachlichen Austausch, praxisnahe Impulse und einen offenen Dialog zu aktuellen Herausforderungen und Entwicklungen im modernen Controlling der Pflege- und Sozialwirtschaft bietet.
Gemeinsam mit Ihnen möchten wir die strategische Bedeutung des Controllings für Pflegeeinrichtungen beleuchten, relevante Kennzahlen als Grundlage diskutieren und praxisorientierte Ansätze für die Umsetzung im Alltag vorstellen. In moderierten Q&A‑Runden haben Sie zudem die Möglichkeit, Ihre individuellen Fragestellungen einzubringen und aktiv am Fachlichen Austausch mitzuwirken.
Lesen Sie die detallierte Agenda hier im pdf-Format


Eine Anmeldung ist ab sofort unter dem Link Anmeldung zum Controlling-Fachtag möglich.

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