BAYERNLETTER® August 2026

Geplante Änderung des PfleWoqG // Verbändeübergreifende Abfrage Belegung und Pflegegradverteilung vollstationäre Plege am 30.09.2026 // Pflegeausbildungsfonds führt Chatbot ein // E-Rechnung (Teil1): Was Unternehmen jetzt beachten sollten
Bayernletter Pflege Altenhilfe

BAYERNLETTER August 2026 Aus­ga­be 232

Alten­hil­fe | Aus der Pra­xis für die Praxis

I. Geplan­te Ände­run­gen des PfleWoqG

In sei­ner Sit­zung vom 28.07.2026 hat der Minis­ter­rat einen Gesetz­ent­wurf des Pfle­Wo­qG beschlos­sen. Aktu­ell befin­det sich der Ent­wurf in der Verbandsanhörung.

Nach­fol­gend geben wir Ihnen einen Über­blick über die wich­tigs­ten geplan­ten Änderungen:

1. All­ge­mei­ne Punk­te / Gesamtsystematik

2. Sta­tio­nä­re Pflegeeinrichtungen

3. Ein­rich­tun­gen der Eingliederungshilfe

II. Ver­bän­de­über­grei­fen­de Abfra­ge Bele­gung und Pfle­ge­grad­ver­tei­lung voll­sta­tio­nä­re Pfle­ge am 30.09.2026

Seit Ein­füh­rung der Pfle­ge­gra­de im Jahr 2017 wird jähr­lich im Sep­tem­ber durch die Ver­bän­de eine Erhe­bung der Stich­tags­be­le­gun­gen in den baye­ri­schen voll­sta­tio­nä­ren Pfle­ge­ein­rich­tun­gen durch­ge­führt. Bis zur Ein­füh­rung des Per­so­nal­be­mes­sungs­ver­fah­rens nach § 113c SGB XI im Jahr 2023 dien­te die­se Erhe­bung zur Sicher­stel­lung des Per­so­nal­stands in der Pflege.

Mit der Ein­füh­rung des neu­en Per­so­nal­be­mes­sungs­ver­fah­rens ist die ursprüng­li­che Ziel­set­zung der Erhe­bung grund­sätz­lich ent­fal­len. Gleich­wohl haben die Leis­tungs­er­brin­ger­ver­bän­de ver­ein­bart, auch im Jahr 2026 erneut eine flä­chen­de­cken­de Abfra­ge zur Pfle­ge­grad­ver­tei­lung sowie zur aktu­el­len Bele­gungs­si­tua­ti­on in den voll­sta­tio­nä­ren Pfle­ge­ein­rich­tun­gen Bay­erns durchzuführen.

Die Erhe­bung ver­folgt das Ziel, die tat­säch­li­chen Aus­las­tungs- und Bele­gungs­struk­tu­ren zu ana­ly­sie­ren und ins­be­son­de­re zu eva­lu­ie­ren, ob die der­zeit in Pfle­ge­satz­ver­hand­lun­gen zugrun­de geleg­ten 351 Berech­nungs­ta­ge wei­ter­hin eine ange­mes­se­ne und rea­li­täts­ge­rech­te Kal­ku­la­ti­ons­grund­la­ge darstellen.

Vor dem Hin­ter­grund, der in den ver­gan­ge­nen Jah­ren beob­ach­te­ten Ent­wick­lun­gen, erscheint es nicht aus­ge­schlos­sen, dass eine Anpas­sung der Berech­nungs­ta­ge künf­tig erfor­der­lich wer­den könnte.

Die hier­aus resul­tie­ren­den Aus­wir­kun­gen konn­ten in den ver­gan­ge­nen zwei Jah­ren durch den Min­der­aus­las­tungs­zu­schlag abge­fe­dert wer­den. Da die­ser jedoch zum 01.10.2026 aus­läuft, gewinnt die Fra­ge nach einer sach­ge­rech­ten Berück­sich­ti­gung tat­säch­li­cher Aus­las­tungs­quo­ten in den Pfle­ge­satz­kal­ku­la­tio­nen zuneh­mend an Bedeu­tung. Die Ergeb­nis­se der dies­jäh­ri­gen Erhe­bung sol­len daher eine fun­dier­te Daten­grund­la­ge für die wei­te­ren Bera­tun­gen und Ent­schei­dun­gen der Ver­hand­lungs­part­ner schaffen.

Trä­ger ohne Ver­bands­zu­ge­hö­rig­keit kön­nen die Bele­gungs­da­ten auch an Schwan & Part­ner schi­cken. Wir wer­den die­se Daten dann weiterleiten.

Die­se voll­stän­di­ge Abfra­ge ist wich­tig, damit wir für die Siche­rung der wirt­schaft­li­chen Situa­ti­on in der voll­sta­tio­nä­ren Pfle­ge gute Daten haben.

III. Pfle­ge­aus­bil­dungs­fonds führt Chat­bot ein

Des Wei­te­ren wur­de eine neue Wis­sens­platt­form „PAWI“ (kurz für Pfle­ge­aus­bil­dungs­wis­sen) ins Leben geru­fen, wel­che als zen­tra­le Infor­ma­ti­ons­quel­le rund um die Pfle­ge­aus­bil­dung sowie deren Finan­zie­rung die­nen soll. Die­se wird kon­ti­nu­ier­lich durch den PAF gepflegt und dient auch als Wis­sens­ba­sis für den KI-Chatbot.

Zu den Inhal­ten gehö­ren zum Beispiel:

  • Sta­tis­ti­ken zur Pflegeausbildungssituation,
  • rele­van­te Infor­ma­tio­nen zur Pfle­ge­aus­bil­dung, zur Finan­zie­rung und auch zur Datenmeldung,
  • aktu­el­le Geset­ze und Rege­lun­gen zur Pflegeausbildung,
  • sowie wei­te­re pra­xis­na­he und fach­be­zo­ge­ne Inhalte.

Haben Sie Fra­gen? Dann wen­den Sie sich bit­te an Hubert Braun per E‑Mail unter hubert.braun@schwan-partner.de oder rufen Sie an unter 089 665191–0.

IV. E‑Rechnung (Teil 1) : Was Unter­neh­men jetzt beach­ten sollten

Seit dem 1. Janu­ar 2025 ist die E‑Rechnung bei bestimm­ten Umsät­zen zwi­schen inlän­di­schen Unter­neh­mern grund­sätz­lich vor­ge­se­hen. Für die Aus­stel­lung gel­ten jedoch Über­gangs­re­ge­lun­gen: Nach § 27 Abs. 38 UStG kön­nen bis Ende 2026 wei­ter­hin Papier­rech­nun­gen oder – mit Zustim­mung des Emp­fän­gers – ande­re elek­tro­ni­sche Rech­nun­gen ver­wen­det wer­den. Bei einem Vor­jah­res­um­satz des Rech­nungs­aus­stel­lers von höchs­tens 800.000 Euro ver­län­gert sich die­se Über­gangs­frist bis Ende 2027.

Eine ein­fa­che PDF-Rech­nung gilt seit 2025 nicht mehr als E‑Rechnung. Nach § 14 Abs. 1 UStG muss eine E‑Rechnung in einem struk­tu­rier­ten elek­tro­ni­schen For­mat aus­ge­stellt, über­mit­telt und emp­fan­gen wer­den und eine elek­tro­ni­sche Ver­ar­bei­tung ermög­li­chen. Gän­gi­ge For­ma­te sind ins­be­son­de­re XRech­nung und geeig­ne­te ZUGFeRD-Ver­sio­nen. Aus­nah­men bestehen unter ande­rem für Klein­be­trags­rech­nun­gen bis 250 Euro sowie für bestimm­te Fahr­aus­wei­se, vgl. § 14 UStG i. V. m. §§ 33 und 34 UStDV.

1.    Wel­che Feh­ler kön­nen auftreten?

Bei E‑Rechnungen ist ins­be­son­de­re zwi­schen Format‑, Geschäfts­re­gel- und Inhalts­feh­lern zu unterscheiden.

a) For­mat­feh­ler lie­gen vor, wenn die Datei die tech­ni­schen Anfor­de­run­gen an eine E‑Rechnung nicht erfüllt. In die­sem Fall han­delt es sich umsatz­steu­er­lich grund­sätz­lich nicht um eine E‑Rechnung, son­dern um eine sons­ti­ge Rech­nung. Maß­geb­lich sind hier­bei ins­be­son­de­re § 14 Abs. 1 UStG sowie die Aus­füh­run­gen im BMF-Schrei­ben vom 15.10.2025.

b) Geschäfts­re­gel­feh­ler betref­fen logi­sche oder tech­ni­sche Unstim­mig­kei­ten inner­halb der struk­tu­rier­ten Rech­nungs­da­ten. Nicht jeder sol­cher Feh­ler ist auto­ma­tisch umsatz­steu­er­lich rele­vant. Ent­schei­dend ist viel­mehr, ob zugleich eine nach § 14 Abs. 4 UStG erfor­der­li­che Rech­nungs­an­ga­be fehlt oder unrich­tig ist.

c) Inhalts­feh­ler kön­nen bei­spiels­wei­se eine unzu­tref­fen­de Leis­tungs­be­schrei­bung, einen fal­schen Leis­tungs­zeit­punkt oder feh­ler­haf­te Steu­er­an­ga­ben betref­fen. Auch hier rich­tet sich die Beur­tei­lung ins­be­son­de­re nach den Pflicht­an­ga­ben des § 14 Abs. 4 UStG.

2. Aus­wir­kun­gen auf den Vorsteuerabzug

Nicht jeder Rech­nungs­feh­ler führt auto­ma­tisch zum Ver­lust des Vor­steu­er­ab­zugs. Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG kommt es ins­be­son­de­re dar­auf an, ob eine ord­nungs­ge­mä­ße Rech­nung vor­liegt, bezie­hungs­wei­se ob eine feh­ler­haf­te Rech­nung berich­tigt wer­den kann. Der Euro­päi­sche Gerichts­hof und der Bun­des­fi­nanz­hof haben bestä­tigt, dass eine Rech­nungs­be­rich­ti­gung unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen auf den ursprüng­li­chen Aus­stel­lungs­zeit­punkt zurück­wir­ken kann. Maß­geb­lich sind hier­zu ins­be­son­de­re EuGH, Urteil vom 15.09.2016 – C‑518/14 „Sen­a­tex“, BFH, Urteil vom 20.10.2016 – V R 26/15 sowie § 31 Abs. 5 UStDV.

3. Was soll­ten Rech­nungs­emp­fän­ger beachten?

Unter­neh­men müs­sen seit dem 1. Janu­ar 2025 grund­sätz­lich in der Lage sein, E‑Rechnungen zu emp­fan­gen. Eine gesetz­li­che Pflicht, jede ein­ge­hen­de E‑Rechnung auto­ma­ti­siert tech­nisch zu vali­die­ren, besteht nach den aktu­el­len Vor­ga­ben jedoch nicht.

Eine sol­che Prü­fung ist den­noch emp­feh­lens­wert, um For­mat- und Geschäfts­re­gel­feh­ler früh­zei­tig zu erken­nen. Inhalt­li­che Feh­ler müs­sen zusätz­lich geprüft wer­den. Die maß­geb­li­chen Anfor­de­run­gen erge­ben sich ins­be­son­de­re aus §§ 14 und 15 UStG sowie aus dem BMF-Schrei­ben vom 15.10.2025 und den BMF-FAQ zur E‑Rechnung.

4. Pra­xis­hin­weis

Unter­neh­men soll­ten prü­fen, ob ihre Buch­hal­tungs- oder ERP-Sys­te­me E‑Rechnungen emp­fan­gen, ver­ar­bei­ten und ord­nungs­ge­mäß auf­be­wah­ren kön­nen. Wer­den Feh­ler fest­ge­stellt, soll­te geklärt wer­den, ob eine Rech­nungs­be­rich­ti­gung erfor­der­lich ist, um mög­li­che Risi­ken beim Vor­steu­er­ab­zug zu vermeiden.

Die Finanz­ver­wal­tung stellt über Mein ELS­TER einen kos­ten­lo­sen E‑Rechnungsviewer zur Ver­fü­gung. Damit kön­nen E‑Rechnungen, bei­spiels­wei­se im For­mat XRech­nung oder ZUGFeRD, hoch­ge­la­den und les­bar dar­ge­stellt wer­den. Der View­er dient dabei ins­be­son­de­re der Visua­li­sie­rung der struk­tu­rier­ten Rech­nungs­da­ten. Nach Anga­ben der Finanz­ver­wal­tung han­delt es sich um einen unver­bind­li­chen Ser­vice; eine umfas­sen­de Prü­fung der umsatz­steu­er­li­chen Rich­tig­keit der Rech­nung wird dadurch nicht ersetzt.

Soll­ten Sie Rück­fra­gen zu die­sem The­ma haben oder Unter­stüt­zung bei der Mel­dung benö­ti­gen, spre­chen Sie uns ger­ne direkt per E‑Mail unter nilguen.buerger@stb-schwan-partner.de an.

Bayernletter

Weitersagen:

Khrystyna Baran

Controlling

Seit 2021 ist Khrystyna Baran bei der Schwan & Partner GmbH im Bereich Controlling beschäftigt. Die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit umfassen die Erstellung von Finanzplänen und Prognosen sowie Durchführung von Abweichungs-, Schwachstellen- und Wirtschaftlichkeitsanalysen, die der erfolgreichen Unternehmenssteuerung und seiner Teilbereiche dienen.

Darüber hinaus besitzt die studierte Betriebswirtin weitreichende Kenntnisse über die wichtigsten Leistungskennzahlen von Pflegeheimen. Diese Kennzahlen ermöglichen die zahlen- und faktenbasierte Unternehmensführung und bilden eine solide Grundlage für die Entscheidungen der Geschäftsleitung und des Managements. Ende 2024 wurde ihr die Leitung des Geschäftsbereiches Controlling übertragen.

Kristina Jotz

Pflegesatzwesen

Kristina Jotz ist seit 2011 Teil der Schwan & Partner GmbH und hat ihren Weg in der Pflegesatzabteilung begonnen, nachdem sie ihr Studium der Diplom-Betriebswirtschaftslehre erfolgreich abgeschlossen hatte. Im Juli 2019 übernahm sie die stellvertretende Leitung der Abteilung, bevor sie im November 2024 die Verantwortung als Abteilungsleiterin der Pflegesatzabteilung übernahm. Ihre Schwerpunkte liegen in der Verhandlung von Pflegesätzen sowie in der Beratung von Einrichtungen zu betriebswirtschaftlichen Fragestellungen. Zudem besitzt sie die Qualifikation, Pflegeeinrichtungen zu leiten.

Nilgün Bürger

Steuerberaterin / Finanzbuchhaltung

Nilgün Bürger ist Dipl. Betriebswirtin (FH), Steuerberaterin und seit 1. Oktober 2022 ebenso als Leiterin der Finanzbuchhaltung tätig. Zudem ist Sie Gesellschafter-Geschäftsführerin der Steuerberatung Schwan & Partner GmbH StBG. Sie hat mehr als 17 Jahre Erfahrung bei der steuerlichen Beratung von Unternehmen im Gesundheitssektor, Stiftungen und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen. Dabei liegt ihr Tätigkeitsschwerpunkt bei der steuerlichen Beratung sowie steuerrechtlichen Spezialfragestellungen gemeinnütziger Einrichtungen. Die Vertretung gegenüber den Finanzbehörden bei Betriebsprüfungen, verbindliche Auskünfte als auch bei Einspruchs- und Klageverfahren gehören ebenso wie die Erstellung von Steuererklärungen /-voranmeldungen, Jahresabschlüssen (kameral, doppisch) und Finanzbuchhaltungen zu Ihrer Kernkompetenz.

Rainer Walk

Heimkostenabrechnung

Rainer Walk ist seit mehr als 20 Jahren im IT-Bereich der Sozialwirtschaft tätig und spezialisierte sich bei einem Software-Hersteller in zahlreichen Kunden-Projekten für diesen Markt. Rainer Walk leitete den Support-Bereich, Schulungen und Seminare. Er koordinierte Entwicklungs- und Programmierungsprojekte. Das softwaregestützte Workflow-Management bei Einrichtungen und Verbänden der freien Wohlfahrtspflege kam als weiteres Fachgebiet hinzu.
Die Schwerpunkte der Arbeit von Rainer Walk liegen in der herstellerunabhängigen strategischen IT-Beratung im Sozialbereich. Seine Tätigkeitsfelder sind das IT-Projekt- und Prozessmanagement und das Business Process Outsourcing (BPO) im Bereich Abrechnung.

Melanie Schwaiger

Geschäftsführerin / Controlling

Melanie Schwaiger absolvierte 2009 bereits während ihres Studiums ein Praktikum bei Schwan & Partner. Nachdem sie ihr betriebswirtschaftliches Master-Studium erfolgreich abgeschlossen hatte, begann sie in den Bereichen Controlling und Pflegesatzwesen des Unternehmens. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind seitdem die Erstellung von Businessplänen, Wirtschaftlichkeits- und Standortanalysen sowie der Aufbau und die Implementierung von Controllinginstrumenten. Seit 2020 ist Frau Schwaiger Leitung des Geschäftsbereiches Finanz- und Rechnungswesen und 2021 wurde ihr zudem die Leitung des Bereichs Controlling übertragen. 

Seit dem 01.01.2022 ist Melanie Schwaiger Geschäftsführerin von Schwan & Partner.

Edith Pfingstgräf

Projektmanagement

Edith Pfingstgräf ist seit 1999 bei der Schwan & Partner GmbH tätig. Die studierte Diplom-Betriebswirtin (FH) qualifizierte sich berufsbegleitend zur Projektmanagerin IHK. Die Tätigkeitsschwerpunkte von Edith Pfingstgräf liegen im Projektmanagement und Controlling von Pflegeeinrichtungen - die zielorientierte Planung, Steuerung und Information des Unternehmens und seiner Teilbereiche. Edith Pfingstgräf hat umfangreiche Projekterfahrung bei der Implementierung eines Controlling-Systems, der Planung, Eröffnung und Betrieb von Senioreneinrichtungen sowie der Erstellung von Businessplänen und Wirtschaftlichkeitsanalysen.

Maria Lehr

Management

Maria Lehr kam bereits mit Erfahrung als Hauswirtschafts- und stellvertretende Heimleitung in der Altenhilfe 1994 zur Schwan & Partner GmbH. Als Seniorberaterin waren ihre Tätigkeitsschwerpunkte die Restrukturierung von Verwaltungsabläufen in Einrichtungen der Altenhilfe, die Unterstützung bei der Heimkostenabrechnung sowie die Verhandlung von Investitionskosten. Seit 2020 ist sie verantwortlich für den Bereich operatives Management. Frau Lehr ist zudem Geschäftsführerin einer Altenhilfeeinrichtung.

Julian Braun

Geschäftsführer / Pflegesatzwesen

Julian Braun ist seit 2014 bei der Schwan & Partner GmbH tätig. Der studierte Betriebswirt (M.Sc.) startete im Bereich Controlling und wechselte im Jahr 2016 in die Pflegesatzabteilung. Von da an sammelte er auch Erfahrung im Bereich Management und Beratung als stellvertretende Leitung. 2020 wurde ihm die Leitung des Bereichs Pflegesatzwesen übertragen. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Verhandlung von Pflegesätzen und in der Analyse betriebswirtschaftlicher Prozesse. Zudem besitzt er die Qualifikation zur Leitung von Pflegeeinrichtungen. 

Seit dem 01.01.2022 ist Julian Braun Geschäftsführer von Schwan & Partner und derzeit zudem Geschäftsführer von drei Altenhilfeeinrichtungen.

Andrea Fischer

Office Management

Andrea Fischer ist ausgebildete Industriekauffrau mit einer Weiterbildung zur praktischen Betriebswirtin. Seit 1999 leitet sie das Office Management von Schwan & Partner und ist verantwortlich für die administrativen Aufgaben. Als Prokuristin und Assistentin der Gesellschafter ist sie mit allen Belangen des Unternehmens und der Mitarbeiter*innen betraut.

Hubert Braun

Management / Pflegesatzwesen

Hubert Braun ist studierter Betriebswirt. Seine berufliche Karriere begann 1990 bei einem großen Wohlfahrtsverband. Dort war er für die betriebswirtschaftliche Beratung und für das Pflegesatzwesen verantwortlich.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Controlling sowie im Bereich Pflegesatz für Pflege-, Behinderten- und Jugendhilfeeinrichtungen. 

Er berät soziale Einrichtungen bei Leistungs- und Entgeltvereinbarungen und unterstützt sie bei Schiedsstellenverfahren. Die Begleitung bei Betriebsübergängen, die Erstellung von Businessplänen und Wirtschaftlichkeitsanalysen ist ebenso seine Kernkompetenz.

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Arbeit ist die Beratung von Planern und Investoren bei der Projektierung und Realisierung von Senioreneinrichtungen. Hubert Braun ist Mitglied der Landespflegesatzkommission Bayern.

Hartmut Joithe

Geschäftsführender Gesellschafter