BAYERNLETTER® August 2025

Verbändeübergreifende Abfrage Belegung und Pflegegradverteilung vollstationäre Pflege am 22.09.2025 // Antrag auf Ausbildungszuschlag für Auszubildende zu Pflegefachhelfern (1jährige Ausbildung) // Gesetze zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege vom 15.08.2025 // Steuerliches Investitionssofortprogramm der Bundesregierung // Aktualisierung der GoBD
Bayernletter Pflege Altenhilfe

BAYERNLETTER August 2025 Aus­ga­be 219

I. Ver­bän­de­über­grei­fen­de Abfra­ge Bele­gung und Pfle­ge­grad­ver­tei­lung voll­sta­tio­nä­re Pfle­ge am 22.09.2025

Bereits seit Ein­füh­rung der Pfle­ge­gra­de im Jahr 2017 wird jähr­lich im Sep­tem­ber eine Abfra­ge der Stich­tags­be­le­gun­gen durch die Ver­bän­de im Auf­trag der Lan­des­pfle­ge­satz­kom­mis­si­on Bay­ern getä­tigt. Dies geschah bis zur Ein­füh­rung der neu­en Per­so­nal­be­mes­sung im Jahr 2023 zur Sicher­stel­lung, dass sich der bis­he­ri­ge Per­so­nal­stand in den baye­ri­schen voll­sta­tio­nä­ren Pfle­ge­ein­rich­tun­gen nicht verschlechtert.

Durch die neue Per­so­nal­be­mes­sung wäre nun eine Eva­lua­ti­on nicht mehr erfor­der­lich. Den­noch soll mit Stich­tag 22.09.2025 eine bay­ern­wei­te Erhe­bung durch die Leis­tungs­er­brin­ger erfol­gen. Neu dazu kommt eine kur­ze (geschlos­se­ne) Abfra­ge über die Ursa­chen der Min­der­be­le­gung für alle Ein­rich­tun­gen mit einer Stich­tags­be­le­gung < 95 %, die Beant­wor­tung ist für die anste­hen­de Eva­lua­ti­on des Min­der­aus­las­tungs­zu­schlags in der LPSK entscheidend.

Grün­de für Erhe­bung Ursa­chen der Minderbelegung

Wie sicher bekannt, betrug die durch­schnitt­li­che Aus­las­tung der baye­ri­schen Pfle­ge­hei­me ca. 90 % im Jahr 2024. Hier­durch kön­nen pro Platz nur 329 Tage statt der im Pfle­ge­satz ange­nom­me­nen 351 Tage tat­säch­lich abge­rech­net werden.

Neben den Bele­gungs­da­ten wer­den nun auch Ursa­chen für eine evtl. Unter­be­le­gung in der ver­bän­de­über­grei­fen­den Abfra­ge am 22.09.2025 abge­fragt. Nur auf der Grund­la­ge fun­dier­ter Daten kön­nen unse­re Ein­rich­tun­gen auf Lan­des­ebe­ne gut ver­tre­ten werden.

Trä­ger ohne Verbandszugehörigkeit

Trä­ger ohne Ver­bands­zu­ge­hö­rig­keit kön­nen die Bele­gungs­da­ten auch an Schwan & Part­ner schi­cken. Wir wer­den die­se Daten dann weiterleiten.

Hier­zu schi­cken Sie die­se an: kristina.jotz@schwan-partner.de

Hier der Link zur Abfra­ge der Bewohnerstruktur

II. Antrag auf Aus­bil­dungs­zu­schlag für Aus­zu­bil­den­de zu Pfle­ge­fach­hel­fern (1jährige Ausbildung)

Seit Ein­füh­rung der gene­ra­lis­ti­schen Aus­bil­dung im Jahr 2020 ist es nicht mehr not­wen­dig einen Antrag auf Aus­bil­dungs­zu­schlag für die drei­jäh­ri­gen Azu­bis zu stel­len. Die­se wer­den über den Pfle­ge­aus­bil­dungs­fonds Bay­ern und die sog. Aus­bil­dungs­um­la­ge refinanziert.

Seit­dem kann ein Antrag auf Aus­bil­dungs­zu­schlag für die Aus­zu­bil­den­den, die die 1jährige Pfle­ge­fach­hel­fer­aus­bil­dung absol­vie­ren, bean­tragt wer­den. Dies gilt auch für durch die Arbeits­agen­tur geför­der­te Auszubildende.

Der Antrag kann unab­hän­gig vom Aus­bil­dungs­be­ginn zum 01.09., 01.11. oder 01.01. eines Jah­res gestellt wer­den. Die Refi­nan­zie­rung fällt bei Antrag zum 01.11. oder 01.01. dann etwas zeit­ver­setzt zum Aus­bil­dungs­be­ginn an. Der Ver­ein­ba­rungs­zeit­raum beträgt immer 12 Monate.

III. Geset­ze zur Befug­nis­er­wei­te­rung und Ent­bü­ro­kra­ti­sie­rung in der Pfle­ge vom 15.08.2025

Das Bun­des­ka­bi­nett hat das Gesetz zur Befug­nis­er­wei­te­rung und Ent­bü­ro­kra­ti­sie­rung in der Pfle­ge am 15.08.2025 beschlos­sen und geht nun in die par­la­men­ta­ri­sche Beratung.

Ände­run­gen in § 8 Abs.7 SGB XI

Die bis­he­ri­gen Zuschüs­se für die Ver­ein­bar­keit von Fami­lie und Beruf wer­den in der Regel von den Trä­gern nicht abge­ru­fen, da die­se nicht prak­ti­ka­bel und zu büro­kra­tisch sind.

  • Grund­sätz­lich bekommt man pro Ver­sor­gungs­ver­trag einen Zuschuss von 7.500 EUR bis zum Jahr 2030.
  • Bei klei­nen Berei­chen bis 26 Mit­ar­bei­ter sogar 10.000 EUR pro Versorgungsvertrag.

Neu dazu kom­men sol­len nun Maß­nah­men zur betrieb­li­chen Inte­gra­ti­on von Pfle­ge- und Betreu­ungs­per­so­nal aus dem Ausland.

Aus­zug aus der Gesetzesbegründung:

Durch die neu zuge­füg­te Num­mer 8 des § 8 Absatz 7 Satz 4 SGB XI wird den Ein­rich­tun­gen der Lang­zeit­pfle­ge die Kon­zep­ti­on und Umset­zung eines betrieb­li­chen Inte­gra­ti­ons­ma­nage­ments erleich­tert. Hier­zu gehö­ren unter ande­rem Maß­nah­men und Instru­men­te wie Bedarfs­ana­ly­sen, Kon­zept­ent­wick­lung, Per­so­nal- und Orga­ni­sa­ti­ons­ent­wick­lung, Schu­lung und Wei­ter­bil­dung der Füh­rungs­kräf­te und Beschäf­tig­ten sowie die Beglei­tung bei der Umset­zung mit einem Fokus auf die­se beson­de­re Per­so­nal­grup­pe

Hier­für soll es nun pro Ver­sor­gungs­ver­trag einen jähr­li­chen Zuschuss von max. 7.500 EUR bzw. 50 % der nach­ge­wie­se­nen Auf­wen­dun­gen bis zum Jahr 2030 geben.

Zu allen wei­te­ren Ände­run­gen wer­den wir zu gege­be­ner Zeit berichten.

Haben Sie Fra­gen? Dann wen­den Sie sich bit­te an Herrn Hubert Braun per E‑Mail unter
hubert.braun@schwan-partner.de oder rufen Sie an unter 089 665191–0.

IV. Steu­er­li­ches Inves­ti­ti­ons­so­fort­pro­gramm der Bundesregierung

Um Deutsch­land als Inves­ti­ti­ons-Stand­ort wie­der attrak­ti­ver zu machen, hat die Bun­des­re­gie­rung am 19.07.2025 das Gesetz über ein „steu­er­li­ches Inves­ti­ti­ons­so­fort­pro­gramm zur Stär­kung des Wirt­schafts­stand­orts Deutsch­land“ in Kraft gesetzt.

Die wich­tigs­ten Inhal­te im Überblick:

a) Inves­ti­ti­ons-Boos­ter

Aus­rüs­tungs­in­ves­ti­tio­nen (z.B. Maschi­nen, Gerä­te oder Fahr­zeu­ge), die im Zeit­raum 01.07.2025 bis 31.12.2027 getä­tigt wer­den, dür­fen degres­siv mit bis zu 30 % pro Jahr abge­schrie­ben werden.

Übli­cher­wei­se wer­den die­se Anschaf­fun­gen über den gesam­ten Nut­zungs­zeit­raum line­ar (gleich­mä­ßig) abge­schrie­ben. Durch die degres­si­ve Abschrei­bung kön­nen Unter­neh­men bereits im Jahr der Anschaf­fung und den bei­den fol­gen­den Jah­ren jeweils bis zu 30 % der Anschaf­fungs­kos­ten mit dem Gewinn verrechnen.

b)   Absen­kung der Körperschaftsteuer

Ab 2028 sinkt die Kör­per­schaft­steu­er schritt­wei­se um 1 % pro Jahr von 15 % im Ver­an­la­gungs­zeit­raum 2027 auf 10 % im Ver­an­la­gungs­zeit­raum 2032. Dadurch wird die Unter­neh­mens­steu­er­be­las­tung deut­lich redu­ziert. Unter­neh­men müs­sen dadurch ab 2032 nur noch mit einer Gesamt­steu­er­be­las­tung von knapp 25 % anstel­le von bis­her 30 % rechnen.

Die­se Ände­rung ist auch inter­na­tio­nal ein wich­ti­ges Zei­chen für die Wett­be­werbs­fä­hig­keit unse­res Landes.

c)   Betrieb­li­che E‑Mobilität

Betrieb­lich genutz­te Elek­tro­fahr­zeu­ge wer­den eben­falls mit einem Inves­ti­ti­ons-Boos­ter geför­dert. 75 % der Anschaf­fungs­kos­ten für Elek­tro­fahr­zeu­ge kön­nen bereits im Anschaf­fungs­jahr abge­schrie­ben wer­den. Dies gilt für Fahr­zeu­ge, die zwi­schen 30.06.2025 und 01.01.2028 ange­schafft wer­den. Außer­dem gilt der steu­er­li­che Vor­teil (§6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3 und Satz 3 Nr. 3 EstG) bei der Pri­vat­nut­zung für Elek­tro­fahr­zeu­ge mit einem Brut­to­lis­ten­preis von bis zu 100.000 EUR (bis­her 70.000 EUR).

V. Aktua­li­sie­rung der GoBD

Mit BMF-Schrei­ben vom 14.07.2025 hat das Bun­des­mi­nis­te­ri­um der Finan­zen die Grund­sät­ze zur ord­nungs­mä­ßi­gen Füh­rung und Auf­be­wah­rung von Büchern, Auf­zeich­nun­gen und Unter­la­gen in elek­tro­ni­scher Form sowie zum Daten­zu­griff (GoBD) vom 11.3.2024 aktualisiert.

Die jet­zi­gen Ände­run­gen sind im Wesent­li­chen der Ein­füh­rung der E‑Rechnung zwi­schen inlän­di­schen Unter­neh­men geschul­det und gel­ten mit sofor­ti­ger Wir­kung. Es wird klar­ge­stellt, dass ein­ge­hen­de Han­dels- und Geschäfts­brie­fe sowie Buchungs­be­le­ge in dem For­mat auf­be­wahrt wer­den müs­sen, in dem sie emp­fan­gen wur­den. Bei E‑Rechnungen reicht die Auf­be­wah­rung des struk­tu­rier­ten Teils. Eine zusätz­li­che Auf­be­wah­rung des men­schen­les­ba­ren Teils ist nur dann erfor­der­lich, wenn zusätz­li­che oder abwei­chen­de Infor­ma­tio­nen ent­hal­ten sind, die für die Besteue­rung von Bedeu­tung sind.

Soll­ten Sie Rück­fra­gen zu die­sem The­ma haben oder Unter­stüt­zung bei der Mel­dung benö­ti­gen, spre­chen Sie uns ger­ne direkt per E‑Mail unter nilguen.buerger@stb-schwan-partner.de an.

Lesen Sie den voll­stän­di­gen Bayernletter hier im pdf-For­mat

Bayernletter

Weitersagen:

Khrystyna Baran

Controlling

Seit 2021 ist Khrystyna Baran bei der Schwan & Partner GmbH im Bereich Controlling beschäftigt. Die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit umfassen die Erstellung von Finanzplänen und Prognosen sowie Durchführung von Abweichungs-, Schwachstellen- und Wirtschaftlichkeitsanalysen, die der erfolgreichen Unternehmenssteuerung und seiner Teilbereiche dienen.

Darüber hinaus besitzt die studierte Betriebswirtin weitreichende Kenntnisse über die wichtigsten Leistungskennzahlen von Pflegeheimen. Diese Kennzahlen ermöglichen die zahlen- und faktenbasierte Unternehmensführung und bilden eine solide Grundlage für die Entscheidungen der Geschäftsleitung und des Managements. Ende 2024 wurde ihr die Leitung des Geschäftsbereiches Controlling übertragen.

Kristina Jotz

Pflegesatzwesen

Kristina Jotz ist seit 2011 Teil der Schwan & Partner GmbH und hat ihren Weg in der Pflegesatzabteilung begonnen, nachdem sie ihr Studium der Diplom-Betriebswirtschaftslehre erfolgreich abgeschlossen hatte. Im Juli 2019 übernahm sie die stellvertretende Leitung der Abteilung, bevor sie im November 2024 die Verantwortung als Abteilungsleiterin der Pflegesatzabteilung übernahm. Ihre Schwerpunkte liegen in der Verhandlung von Pflegesätzen sowie in der Beratung von Einrichtungen zu betriebswirtschaftlichen Fragestellungen. Zudem besitzt sie die Qualifikation, Pflegeeinrichtungen zu leiten.

Nilgün Bürger

Steuerberaterin / Finanzbuchhaltung

Nilgün Bürger ist Dipl. Betriebswirtin (FH), Steuerberaterin und seit 1. Oktober 2022 ebenso als Leiterin der Finanzbuchhaltung tätig. Zudem ist Sie Gesellschafter-Geschäftsführerin der Steuerberatung Schwan & Partner GmbH StBG. Sie hat mehr als 17 Jahre Erfahrung bei der steuerlichen Beratung von Unternehmen im Gesundheitssektor, Stiftungen und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen. Dabei liegt ihr Tätigkeitsschwerpunkt bei der steuerlichen Beratung sowie steuerrechtlichen Spezialfragestellungen gemeinnütziger Einrichtungen. Die Vertretung gegenüber den Finanzbehörden bei Betriebsprüfungen, verbindliche Auskünfte als auch bei Einspruchs- und Klageverfahren gehören ebenso wie die Erstellung von Steuererklärungen /-voranmeldungen, Jahresabschlüssen (kameral, doppisch) und Finanzbuchhaltungen zu Ihrer Kernkompetenz.

Rainer Walk

Heimkostenabrechnung

Rainer Walk ist seit mehr als 20 Jahren im IT-Bereich der Sozialwirtschaft tätig und spezialisierte sich bei einem Software-Hersteller in zahlreichen Kunden-Projekten für diesen Markt. Rainer Walk leitete den Support-Bereich, Schulungen und Seminare. Er koordinierte Entwicklungs- und Programmierungsprojekte. Das softwaregestützte Workflow-Management bei Einrichtungen und Verbänden der freien Wohlfahrtspflege kam als weiteres Fachgebiet hinzu.
Die Schwerpunkte der Arbeit von Rainer Walk liegen in der herstellerunabhängigen strategischen IT-Beratung im Sozialbereich. Seine Tätigkeitsfelder sind das IT-Projekt- und Prozessmanagement und das Business Process Outsourcing (BPO) im Bereich Abrechnung.

Melanie Schwaiger

Geschäftsführerin / Controlling

Melanie Schwaiger absolvierte 2009 bereits während ihres Studiums ein Praktikum bei Schwan & Partner. Nachdem sie ihr betriebswirtschaftliches Master-Studium erfolgreich abgeschlossen hatte, begann sie in den Bereichen Controlling und Pflegesatzwesen des Unternehmens. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind seitdem die Erstellung von Businessplänen, Wirtschaftlichkeits- und Standortanalysen sowie der Aufbau und die Implementierung von Controllinginstrumenten. Seit 2020 ist Frau Schwaiger Leitung des Geschäftsbereiches Finanz- und Rechnungswesen und 2021 wurde ihr zudem die Leitung des Bereichs Controlling übertragen. 

Seit dem 01.01.2022 ist Melanie Schwaiger Geschäftsführerin von Schwan & Partner.

Edith Pfingstgräf

Projektmanagement

Edith Pfingstgräf ist seit 1999 bei der Schwan & Partner GmbH tätig. Die studierte Diplom-Betriebswirtin (FH) qualifizierte sich berufsbegleitend zur Projektmanagerin IHK. Die Tätigkeitsschwerpunkte von Edith Pfingstgräf liegen im Projektmanagement und Controlling von Pflegeeinrichtungen - die zielorientierte Planung, Steuerung und Information des Unternehmens und seiner Teilbereiche. Edith Pfingstgräf hat umfangreiche Projekterfahrung bei der Implementierung eines Controlling-Systems, der Planung, Eröffnung und Betrieb von Senioreneinrichtungen sowie der Erstellung von Businessplänen und Wirtschaftlichkeitsanalysen.

Maria Lehr

Management

Maria Lehr kam bereits mit Erfahrung als Hauswirtschafts- und stellvertretende Heimleitung in der Altenhilfe 1994 zur Schwan & Partner GmbH. Als Seniorberaterin waren ihre Tätigkeitsschwerpunkte die Restrukturierung von Verwaltungsabläufen in Einrichtungen der Altenhilfe, die Unterstützung bei der Heimkostenabrechnung sowie die Verhandlung von Investitionskosten. Seit 2020 ist sie verantwortlich für den Bereich operatives Management. Frau Lehr ist zudem Geschäftsführerin einer Altenhilfeeinrichtung.

Julian Braun

Geschäftsführer / Pflegesatzwesen

Julian Braun ist seit 2014 bei der Schwan & Partner GmbH tätig. Der studierte Betriebswirt (M.Sc.) startete im Bereich Controlling und wechselte im Jahr 2016 in die Pflegesatzabteilung. Von da an sammelte er auch Erfahrung im Bereich Management und Beratung als stellvertretende Leitung. 2020 wurde ihm die Leitung des Bereichs Pflegesatzwesen übertragen. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Verhandlung von Pflegesätzen und in der Analyse betriebswirtschaftlicher Prozesse. Zudem besitzt er die Qualifikation zur Leitung von Pflegeeinrichtungen. 

Seit dem 01.01.2022 ist Julian Braun Geschäftsführer von Schwan & Partner und derzeit zudem Geschäftsführer von drei Altenhilfeeinrichtungen.

Andrea Fischer

Office Management

Andrea Fischer ist ausgebildete Industriekauffrau mit einer Weiterbildung zur praktischen Betriebswirtin. Seit 1999 leitet sie das Office Management von Schwan & Partner und ist verantwortlich für die administrativen Aufgaben. Als Prokuristin und Assistentin der Gesellschafter ist sie mit allen Belangen des Unternehmens und der Mitarbeiter*innen betraut.

Hubert Braun

Management / Pflegesatzwesen

Hubert Braun ist studierter Betriebswirt. Seine berufliche Karriere begann 1990 bei einem großen Wohlfahrtsverband. Dort war er für die betriebswirtschaftliche Beratung und für das Pflegesatzwesen verantwortlich.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Controlling sowie im Bereich Pflegesatz für Pflege-, Behinderten- und Jugendhilfeeinrichtungen. 

Er berät soziale Einrichtungen bei Leistungs- und Entgeltvereinbarungen und unterstützt sie bei Schiedsstellenverfahren. Die Begleitung bei Betriebsübergängen, die Erstellung von Businessplänen und Wirtschaftlichkeitsanalysen ist ebenso seine Kernkompetenz.

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Arbeit ist die Beratung von Planern und Investoren bei der Projektierung und Realisierung von Senioreneinrichtungen. Hubert Braun ist Mitglied der Landespflegesatzkommission Bayern.

Silvia Josephi

Finanzbuchhaltung

Silvia Josephi ist ausgebildete IT-Kauffrau, geprüfte Bilanzbuchhalterin (IHK) und internationale Bilanzbuchhalterin (IHK). Seit 1995 ist sie als Leiterin der Finanzbuchhaltung bei der Schwan & Partner GmbH für den Aufbau und die kontinuierliche Expansion des Geschäftsbereiches Finanzbuchhaltung in den Bereichen Alten-, Behinderten-, und Jugendhilfe sowie für kommunale Einrichtungen verantwortlich. Ihre Kernkompetenzen liegen in der Übernahme von laufenden Buchhaltungen, Erstellung von Jahresabschlüssen, Ansprechpartnerin für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Implementierung von Kostenrechnungsstrukturen. Im Bereich der Beratung gehören zu ihrer Expertise praxisorientierte Soll-IST-Analysen von Prozessabläufen und Organisationsstrukturen innerhalb der Abteilung Rechnungswesen sozialer Einrichtungen.

Hartmut Joithe

Geschäftsführender Gesellschafter