BAYERNLETTER April 2026 Ausgabe 227
Altenhilfe | Aus der Praxis für die Praxis
I. Bayerische Bezirke verschieben ihre Auszahlungszeitpunkte
Die äußerst angespannte Haushaltslage auf allen kommunalen Ebenen ist nun bei den Trägern der überörtlichen Sozialhilfe in Bayern erstmals auch in der Außenwirkung sichtbar geworden. Die ersten Regierungsbezirke in Bayern haben in den ersten Wochen und Monaten des Jahres 2026 die Leistungserbringer darüber informiert, dass sie zur Sicherstellung ihrer eigenen Kassenliquidität gezwungen sind, die bisherigen Auszahlungs-Zeitpunkte innerhalb eines Monats auf einen späteren Termin zu verschieben. Teilweise werden im Interesse der Leistungserbringer die Auszahlungen in Etappen verschoben. Aktuell sind folgende Sachstände dazu in Bayern bekannt:
Bezirk Oberbayern:
Die Umstellung ist in zwei Schritten geplant. Ab dem 01.09.2026 erfolgt die Auszahlung am 15. des Monats, ab 01.02.2027 dann zum 25. des Monats.
Bezirk Unterfranken:
In Unterfranken wurden die Direktauszahlungen bereits zum 15.04.2026 auf einen Auszahlungszeitpunkt zum 15. des Monats umgestellt.
Bezirk Schwaben:
Die monatlichen Abschlagszahlungen werden ab dem zweiten Quartal 2026 auf den 25. eines jeden Monats verlegt.
Bezirk Oberfranken:
Ab dem Monat April 2026 werden die Abschlagszahlungen zum 15. des Monats angewiesen. Weiterführend wird ab dem Monat Juli 2026 der Auszahlungszeitpunkt auf den 20. Kalendertag des Monats festgesetzt.
Gerade komplexe Träger, die Einrichtungen in ganz Bayern betreiben, müssen sich hier besonders auf diese neue Situation einstellen. Die bayerischen Bezirke, also die dritte kommunale Ebene in Bayern und somit u.a. zuständig für die überörtliche Sozialhilfe-Verwaltung, stellen jeweils für sich selbst betrachtet, eine kommunale Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts dar. Dies bedeutet in der praktischen Umsetzung, dass jeder Bezirk für sich selbst die Auszahlungszeitpunkte bestimmen kann und darf. Somit sind also auch bei den weiteren bayerischen Bezirken ähnliche Veränderungen nicht auszuschließen, eher erwartbar. Die Bezirke betonen aber ausdrücklich unisono, dass die existenzsichernden Leistungen (Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt) weiterhin im Voraus bezahlt werden.
II. Referentenentwurf des BMG — GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz — Entfall der Refinanzierung tariflicher Gehälter in HKP (§ 132a Abs. 4 SGB V) und AKI (§ 132l Abs. 5 SGB V)
Gemäß dem beiliegenden Referentenentwurf sollen sich die Vergütungssteigerungen ab 01.01.2027 in HKP und AKI zukünftig auf die Grundlohnsummensteigerung nach § 71 Abs. 3 SGB V begrenzen. Die Grundlohnsummensteigerung wird jährlich bis zum 15. September vom BMG für das Folgejahr festgelegt. Es handelt sich dabei um die Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen aller Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen. Es wird dabei immer der Zeitraum Juli bis Juni im Vergleich zu den jeweiligen Vorjahreszeiträumen betrachtet. Im Jahr 2025 lag die Grundlohnsummensteigerung bei 4,41%, im Jahr 2026 liegt diese bei 5,17%.
Gleichzeitig sieht der Entwurf vor, dass der § 71 Abs. 3 SGB V dahingehend geändert wird, dass das Ergebnis der Grundlohnsummensteigerung in den Jahren 2027–2029, um einen Prozentpunkt zu mindern ist.

III. Unser Controlling Fachtag ist ausgebucht – Danke für das große Interesse!
Unser Controlling-Fachtag am 15. und 16. Juni 2026 ist ausgebucht.
Wir freuen uns über die große Resonanz und bedanken uns herzlich für das entgegengebrachte Vertrauen und Interesse. Mit zahlreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern erwartet uns eine starke Runde aus Führungskräften, Verwaltungsleitungen und Fachverantwortlichen der Sozialwirtschaft.
Die hohe Nachfrage bestätigt die Relevanz des Themas und unterstreicht den Bedarf an praxisnahem fachlichem Austausch rund um Controlling und wirtschaftliche Steuerung in der Sozialwirtschaft.
Wir freuen uns auf zwei Veranstaltungstage mit Networking, fundierten Impulsen, spannenden Perspektiven und wertvollem Austausch.
Falls Sie sich noch kurzfristig auf die Warteliste setzen möchten, schreiben Sie gerne eine Email an: info@schwan-partner.de. Wir informieren Sie rechtzeitig, falls kurzfristig Plätze verfügbar werden.
Außerdem ist ein weiterer Schwan & Partner Fachtag für 2027 bereits in Planung.
Weitere Informationen hierzu teilen wir rechtzeitig über unseren Newsletter.
Haben Sie Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an info@schwan-partner.de oder rufen Sie an unter 089 665191–0.
Lesen Sie den vollständigen Bayernletter hier im pdf-Format