29.03.12

Sonderausgabe 67 | 29. März 2012

Ambulante Pflege – Änderungen ab 01.01.2013

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11.11.11

Ausgabe 61 | November 2011

Altenhilfe | Darüber spricht die bayerische Pflege

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29.06.10

Sonderausgabe Nr. 48 | 29. Juni 2010

Anspruch auf häusliche Krankenpflege in Kurzzeitpflegeeinrichtungen jetzt auch für Rüstige und Stufe 0

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09.02.10

Sonderausgabe 43 | 9. Februar 2010

Kostenerstattung der Sozialhilfekostenträger für Einzelzimmer in der vollstationären Pflege

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12.11.09

Sonderausgabe 39 | 12. November 2009

Bezirk Oberbayern übernimmt Kosten für Betreuungsassistenten

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02.10.09

Sonderausgabe Bayernletter Nr. 37 | 2. Oktober 2009

Eckpunkte für eine Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (AVPfleWoqG)

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17.06.09

Große Koalition beschließt Zugang zur Kranken- und Altenpflegeausbildung für Personen mit Hauptschulabschluss

Im Rahmen der Reform des Arzneimittelgesetzes hat die Große Koalition heute im Gesundheitsausschuss beschlossen, den Zugang zur Kranken- und Altenpflegeausbildung für Schulabgänger mit Hauptschulabschluss zu öffnen. Dem Antrag der Opposition auf eine erneute Anhörung lehnte die Große Koalition ab.

Damit ist ein schnellerer Zugang für Hauptschüler gefunden. Bisher konnten jedoch auch Hauptschüler eine qualifizierte Altenpflegeausbildung absolvieren. Über den Umweg der Ausbildung zum/zur Altenpflegehelfer/in und einer verkürzten Ausbildung zum examinierten Altenpfleger war dies bisher auch schon möglich.

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04.02.09

Bayernletter Sonderausgabe Nr. 28 | Februar 2009

Entgeltbemessung für Pflegeeinrichtungen
Urteile des Bundessozialgerichts vom 29.01.2009

Der 3. Senat des Bundessozialgerichts hat am 29.01.2009 in fünf Revisionsverfahren Entscheidungen der Schiedsstellen zur Entgeltbemessung für Pflegeeinrichtungen überprüft. Die Urteile wurden mit Spannung erwartet. 
Am 14.12.2000 hatte das Gericht entschieden, dass sich die leistungsgerechte Vergütung von Pflegeleistungen in erster Linie am jeweiligen Marktpreis zu orientieren habe. Um diesen Marktpreis zu ermitteln, seien Angebot und Vergütung anderer Pflegeheime ähnlicher Art und Größe zum Vergleich heranzuziehen. In den Urteilen vom 29.01.09  wurden diese Vorgaben nun deutlich relativiert.

Die Presseinformation des Gerichts können Sie auf der Website des Bundessozialgerichts herunterladen.

Neue Basis für die Berechnung
Nach dem Urteil sollen die Pflegevergütungen nach einem neuen zweistufigen Verfahren berechnet werden. 
In der ersten Stufe werden die Kostenansätze, die der Heimträger vorlegt, auf ihre Plausibilität geprüft. Hierbei darf die Anerkennung von Kosten nicht mit dem Argument verweigert werden, die Einrichtung habe sich für frühere Zeiträume auf ein niedrigeres Vergütungsniveau eingelassen. Vielmehr ist für den neuen Pflegesatzzeitraum eine deutliche Steigerung möglich, wenn die Gründe dafür – etwa durch den Nachweis von Verlusten – plausibel gemacht werden. 
Sozialhilfeträger und Pflegekassen müssen sich nach Aussage des Vorsitzenden in Zukunft intensiver als bisher mit der Kalkulation der Einrichtung auseinandersetzen. Um die fehlende Plausibilität einzelner Ansätze geltend zu machen, müssen beispielsweise die Pflegekassen diese substantiiert bestreiten. 

Der externe Vergleich wird in seiner Bedeutung relativiert
Sind die Kostenansätze plausibel, werden in einer zweiten Stufe die geforderten Pflegesätze mit den Sätzen ähnlicher Einrichtungen aus der Region verglichen. Dabei wird nicht nach tarifgebundenen und nicht tarifgebundenen Pflegeheimen unterschieden.
Auch Einrichtungen, die größer oder kleiner sind oder andere Personalschlüssel vereinbart haben, können zum Vergleich herangezogen werden. Die Unterschiede sollen rechnerisch ausgeglichen werden. Der externe Vergleich kann – entgegen der Gesetzesbegründung zum Pflegeweiterentwicklungsgesetz (PfWG) – ohne das Einverständnis der Vertragsparteien durchgeführt werden.

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